Leasing- und Factoring-Verträge: Grundlagen, Formen & Vorteile
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Leasingvertrag: Definition, Struktur und Formen
Der Leasingvertrag ist ein Vertrag angelsächsischer Herkunft. Dieses System entbehrt in unserem Rechtssystem einer spezifischen Regulierung und ist somit ein atypischer Vertrag.
Bestandteile eines Leasingvertrags
Ein Leasingvertrag besteht aus folgenden Komponenten:
- Leasinggesellschaft: Eine Aktiengesellschaft oder ein Kreditinstitut, die gegen regelmäßige Einnahmen die Nutzung eines Vermögenswerts überträgt. Diese Einnahmen umfassen die Abschreibung des Objekts oder Unternehmens.
- Leasingobjekt: Ein langlebiges, bewegliches oder unbewegliches Vermögen, dessen Nutzung für einen bestimmten Zeitraum überlassen wird.
- Kaufoption: Am Ende der Laufzeit besteht die Option, das Objekt zu einem vorher festgelegten Restwert zu erwerben.
Die dreieckige Struktur des Leasings
Die Struktur des Leasings ist dreieckig und involviert drei Parteien:
- Verkäufer: Der Hersteller oder Händler des Leasingobjekts.
- Leasinggesellschaft: Eine Kapitalgesellschaft, die das Objekt erwirbt und es dem Leasingnehmer zur Nutzung überlässt.
- Leasingnehmer: Der Unternehmer, der die Finanzierung benötigt.
Der Leasingnehmer wählt das zu finanzierende Gut sowie den Hersteller oder Händler aus. Die Leasinggesellschaft kauft das Gut und wird dessen Eigentümer. Im Gegenzug für die Nutzung der Immobilie zahlt der Leasingnehmer eine Gebühr an die Leasinggesellschaft. Am Ende der Vertragslaufzeit besteht die Option, das Objekt zu erwerben.
Verschiedene Formen des Leasings
Lease-Back (Sale-and-Lease-Back)
Diese Methode involviert nur zwei Parteien. Ein Unternehmen, das eine Immobilie besitzt, verkauft diese an eine Leasinggesellschaft, die sie dem ursprünglichen Eigentümer im Rahmen eines Leasingvertrags zur Nutzung überlässt. Somit sind der Finanzierungsnehmer und der ursprüngliche Eigentümer dieselbe Person.
Abgrenzung zur Miete
Die Miete ist keine Form des Leasings, sondern ein dem Leasing sehr ähnlicher Vertrag. Hierbei ist der Vermieter ein Handelsunternehmen, das eine Flotte von Vermögenswerten besitzt und diese zur Nutzung vermietet.
Factoring-Vertrag: Funktionsweise und Pflichten
Der Factoring-Vertrag ist ein Vertrag, bei dem eine Person, der sogenannte Faktor, sich verpflichtet, im Austausch für eine Provision oder Gebühr Forderungen einzuziehen – entweder als Rechtsnachfolger oder im Wege des Inkassos. Zu diesem Zweck gewährt der Faktor dem anderen Vertragspartner (dem Klienten) einen Vorschuss auf die Forderungen, abzüglich Zinsen, und übernimmt die Buchführung über deren Umsätze.
Es handelt sich um einen gebräuchlichen Vertrag ohne spezifische Regulierung, und eine behördliche Genehmigung für seine Gründung ist nicht erforderlich. Der Faktor ist nicht verpflichtet, die Beitreibung der Forderungen an Dritte zu delegieren. Das Forderungsmanagement wird vom Faktor durchgeführt, entweder im eigenen Namen oder als "Inkasso-Gebühr" (im Namen eines anderen), wobei er das Risiko der Forderungsausfälle übernimmt.
Zweck des Factoring-Vertrags
Der Hauptzweck des Factoring-Vertrags ist es, dass eine der Parteien (der Klient) frühzeitig Liquidität erhält, das Risiko des Forderungseinzugs reduziert und Fixkosten in variable Kosten umwandelt.
Pflichten des Klienten im Factoring
- Dem Faktor die Forderungen unter den vereinbarten Umständen abtreten.
- Eine Provision oder Vorauszahlung leisten.
- Den Faktor regelmäßig über die Umsätze informieren.
Pflichten des Factoring-Unternehmens (Faktors)
- Management-, Buchhaltungs- und Beitreibungsdienstleistungen für die Forderungen des Klienten erbringen.
- Die Kreditwürdigkeit der Käufer prüfen.
- Einen Kontokorrentkredit einrichten.