Leistungsanforderungen und Beitragszeiten bei Arbeitsunfähigkeit
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Leistungsanforderungen für Arbeitsunfähigkeit (IT)
Allgemeine Anspruchsberechtigung (Art. 130, 128, 124.1 LGSS)
Steuerpflichtige, die gemäß Art. 130 LGSS geschützt sind, profitieren von der IT-Zulage. Dies gilt für Personen in der RG (Regime General), die sich in einer in Art. 128 identifizierten Situation befinden, vorausgesetzt, sie erfüllen die Anforderungen von Art. 124.1 LGSS. Dies bedeutet, dass sie zum Zeitpunkt der Veränderung des Gesundheitszustands registriert sein müssen und eine Unterschrift oder einen ähnlichen Dienst nachweisen müssen.
Anforderung des aktiven oder gleichgestellten Dienstes
1. Unvorhergesehene berufliche Risiken (Arbeitsunfall/Berufskrankheit)
Arbeitnehmer des RGSS (Regime General der Sozialversicherung) gelten als Vollmitglieder und hochversichert für Arbeitsunfälle (AT) und Berufskrankheiten (EP), die zu IT führen, selbst wenn ihr Arbeitgeber gegen seine Verpflichtungen in diesem Bereich verstoßen hat (Art. 125.3 LGSS). Dies führt zu einer vorläufigen Leistungsgewährung durch die zuständige Stelle, unbeschadet späterer Rückforderungen gegenüber dem Arbeitgeber.
2. Allgemeine Risiken (Contingencias Comunes)
Die Notwendigkeit einer hohen Versicherung ist von wesentlicher Bedeutung. Im Prinzip wird nur der gleichgestellte Dienst als unfreiwillige und subventionierte Arbeitslosigkeit anerkannt, obwohl die gesamte Beitragszeit berücksichtigt wird.
Besondere Situationen und Ausschlussgründe
Streik und Aussperrung
Während eines Streiks oder einer Aussperrung befinden sich Arbeitnehmer in einer „sehr besonderen“ Situation. Der Arbeitnehmer hat keinen wirtschaftlichen Nutzen aus der IT. Die Dauer des Urlaubs wird nicht in die Dauer der Arbeitslosenleistungen übernommen, da es sich um eine gleichgestellte Situation handelt, für die die Zeit der vorläufigen Löhne, die parallel zur Sozialversicherung und den Beiträgen gezahlt werden, angerechnet wird. Es gibt eine hohe IT-Leistung.
Ausschluss vom IT-Anspruch
Die Gewährung von IT-Leistungen ist ausgeschlossen, wenn kein Zugang zu einer Situation mit hohem oder ähnlichem Dienst besteht, da keine Aktivität und somit kein IT-Risiko vorliegt. Dies betrifft folgende Fälle:
- Kündigung des Vertrages (außer während der Feiertage, die nicht für Gehälter und laufende Kosten verwendet werden).
- Aussetzung des Vertrags.
- Unbezahlte Kinderbetreuung (freiwillig und obligatorisch) ohne Aussetzung des Verfahrens.
- Streik und Aussperrung (wie oben erwähnt).
Beitragsanforderungen (Cotización)
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ist kein vorheriger Beitrag erforderlich.
Allgemeine Erkrankungen (Häufige Erkrankung)
Erforderlich sind 180 Tage Beitrag in den letzten fünf Jahren vor dem betreffenden Ereignis.
Rechtswissenschaftliche Kriterien zur Berechnung der 180 Tage:
- Die Berechnung der 180 Tage erfolgt tageweise.
- Nicht gearbeitete Tage, für die keine Beiträge gezahlt wurden, gelten als Bestandteil der theoretischen Berechnung.
- Der außerordentliche Bonus kann zunächst gesammelt werden, auch wenn ein Mangel später erreicht wird.
- Selbst wenn dieselbe Handlung verursacht wird, dürfen seit dem ersten Unfall nicht sechs Monate vergangen sein.