Leiter der Sicherheit: Aufgaben, Begleitschutz & Detektive

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Leiter der Sicherheit und Sicherheitsmanager

Funktionen:

  1. Wenn keine behördlichen, organisatorischen oder technischen Komplexitäten oder andere Umstände vorliegen, ist der Leiter der Sicherheit für den Betrieb der Wach- und Sicherheitspersonalsysteme sowie für die Organisation und Erbringung der Dienstleistungen verantwortlich.
  2. Ein Sicherheitsdirektor übt seine Rolle in der Ausübung der genannten Funktionen entsprechend den nachfolgenden Punkten aus.

Aufgaben des Sicherheitsleiters:

  1. Analyse und Planung: Analyse der Risiken sowie Planung und Programmierung der notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung und Durchführung der Sicherheitsdienste.
  2. Personalorganisation: Organisation, Leitung und Überwachung des Personals und der privaten Sicherheitsdienste.
  3. Systeme und Technik: Vorschlag relevanter Sicherheitssysteme sowie Überwachung ihres Einsatzes, Betriebs und ihrer Wartung.
  4. Ausbildung: Überwachung der laufenden Ausbildung der Sicherheitskräfte im Zuständigkeitsbereich und Vorschlag geeigneter Maßnahmen oder Initiativen zur Erfüllung dieses Zwecks.
  5. Koordination: Koordinierung verschiedener Sicherheitsdienste im Zuständigkeitsbereich sowie Abstimmung mit Katastrophenschutzmaßnahmen im Notfall, bei Katastrophen oder öffentlichen Unglücken.
  6. Zusammenarbeit mit Behörden: Sicherstellung der Zusammenarbeit der Sicherheitsdienste mit den entsprechenden Einheiten der FFCCS.
    (FFCCS = Fuerzas y Cuerpos de Seguridad / zuständige Sicherheits- und Ordnungskräfte)
  7. Rechtskonformität: Gewährleistung der Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften.
  8. Schieß‑ und Aufnahmeübungen: Leitung der Durchführung von Aufnahme- und Schießübungen für Sicherheitspersonal, sofern die erforderlichen Qualifikationen als Ausbilder für Schießübungen vorliegen.

Erforderliche Voraussetzungen:

  1. Die Sicherheitsdienste müssen unter der Leitung eines Leiters der Sicherheit vorgesehen sein, der für den Schutz des Unternehmens für alle oder einige Tätigkeiten verantwortlich ist.
  2. Die Kontrolle der Sicherheitsdienste erfolgt durch einen vom Unternehmen oder der Unternehmensgruppe bestellten Direktor.

Ein‑ und Austritte relevanter Personen sind der Polizei innerhalb von 5 Tagen ab dem Datum ihres Eintritts bzw. Austritts mitzuteilen.

Private Begleitschutzdienste

Die Aufgaben privater Begleitpersonen (Privater Sicherheitsbegleiter) umfassen die Verteidigung und den Schutz bestimmter Personen, die nicht Träger öffentlicher Gewalt sind, damit diese nicht Aggressionen oder kriminellen Handlungen ausgesetzt werden.

Der Schutz bezieht sich ausschließlich auf Leben, körperliche Unversehrtheit und die Freiheit der geschützten Person.

Begleitpersonen dürfen keine Identifikationen durchführen, keine Festnahmen vornehmen und nicht den freien Verkehr behindern, es sei denn, dies ist infolge eines Angriffs oder eines versuchten Angriffs auf die geschützte Person oder auf die Begleitperson erforderlich. In einem solchen Fall sind sie verpflichtet, die festgenommene Person unverzüglich den zuständigen FFCCS‑Behörden zu übergeben, ohne Befragungen vorzunehmen.

Das Mitführen von Schusswaffen richtet sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Innenministeriums. Die Zulassung und Einschränkungen sind gemäß den vom Innenministerium festgelegten Vorschriften (z. B. Registrierungs- und Genehmigungsregelungen) einzuhalten.

Einsatzbereiche privater Wachen

Private Wachen üben Aufsicht in Landsitzen, Gästefarmen sowie in Aquakultur- und Meeresgebieten mit Fischereischutz aus.

Fachgebiete und Aufgaben:

  1. Sie können die sichere Lagerung, Handhabung und den Transport von Geld, Wertsachen und Schmuck übernehmen.
  2. Sie können weitere Aufgaben wahrnehmen, soweit diese nicht in die integrierte Sicherheit von Unternehmen eingegliedert sind.
  3. Die Ausbildung und Prüfung der Unterlagen zur Zulassung obliegt den zuständigen Einheiten der Guardia Civil.
  4. Das Innenministerium legt die geeignete Waffe für die Ausübung der jeweiligen Dienstklasse fest. Die Verwendung und Pflege der Waffen unterliegt der Feuerwaffenverordnung sowie der entsprechenden Überwachungsbestimmungen.

Gehört der Wächter einer Sicherheitsfirma an, wird die Waffe beim entsprechenden Händler hinterlegt, sofern dieser seinen Sitz in der Gemeinde hat, in der der Dienst erbracht wird; andernfalls wird die Waffe in Verwahrung genommen.

Waffen dürfen nur für Überwachungsaufgaben in Jagdrevieren vorgesehen werden und nur nach Genehmigung durch die Regierung oder den zuständigen stellvertretenden Delegierten.

Private Detektive

Private Detektive sind auf Antrag natürlicher oder juristischer Personen zuständig für:

  • Beschaffung und Bereitstellung von Informationen und Beweismitteln über private Handlungen oder Vorgänge.
  • Durchführung von Observationen in Wohnungen, Hotels, auf Messen oder ähnlichen Orten.
  • Die Untersuchung strafbarer Handlungen erfolgt nur auf Auftrag der betroffenen Partei im Namen der berechtigten Personen in Strafverfahren.
  • Untersuchungen zu privaten Tatsachen, die das wirtschaftliche, berufliche, private, familiäre oder gesellschaftliche Leben betreffen.

Private Detektive müssen strafrechtlich relevantes Verhalten unverzüglich der zuständigen Stelle melden und alle angeforderten Informationen und Beweismittel zur Verfügung stellen.

Sie sind zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen Informationen nur an die Personen weitergeben, denen sie zugeordnet sind, sowie an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

Zur Ausübung ihrer Tätigkeit müssen Detektive über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Die zuständigen Stellen können Unterlagen über die Mitarbeiter jederzeit bei Antragstellung oder für den Zeitraum der letzten zwei Jahre anfordern.

Die Polizei führt ein Register privater Detektive, in dem Eintragungen mit Name, Adresse sowie etwaigen assoziierten oder angestellten Detektiven verzeichnet werden. Die Polizeibehörde (DG Policía) übermittelt diese Informationen an die zuständigen Organe der autonomen Gemeinschaften (CCAA).

Um als Privatdetektiv tätig zu werden und ein Büro zu eröffnen, müssen die erforderlichen Eintragungen im Register vorgenommen worden sein und der betreffende berufliche Ausweis vorliegen. Die Eintragung erfolgt auf Antrag und nach den spezifischen Anforderungen, die in der Verordnung über private Sicherheit festgelegt sind; die Registrierung wird zudem dem Finanzamt gemeldet und den entsprechenden Wirtschaftszweigen zugeordnet.

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