Leitfaden zur Arbeitsmobilität und Vertragsbeendigung

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Mobilität und Änderungen der Arbeitsbedingungen

1. Funktionale Mobilität

Der Arbeitnehmer kann funktionaler Mobilität (d.h. Versetzung auf eine andere Position) und geografischer Mobilität (d.h. Versetzung an einen anderen Arbeitsort) unterzogen werden.

  • Innerhalb der Gruppe: Keine Begründung erforderlich.
  • Außerhalb der Gruppe: Technische oder organisatorische Gründe.
  • Außerordentliche Mobilität: Über die oben genannten Fälle hinaus.

2. Geografische Mobilität

Versetzung:

  • Grund: Es muss ein triftiger Grund vorliegen.
  • Verfahren: Mitteilung mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor der Versetzung. Bei einer kollektiven Versetzung muss eine vorherige Konsultation mit den gesetzlichen Vertretern stattfinden.
  • Optionen des Arbeitnehmers: Annahme der Versetzung, Anfechtung vor Gericht (Abfindung von 20 Tagessätzen pro Dienstjahr, maximal 12 Monatsgehälter).

Reisen:

  • Wenn innerhalb von 3 Jahren eine Gesamtreisedauer von 12 Monaten überschritten wird, gilt dies als Versetzung.
  • Verfahren: Der Arbeitnehmer muss informiert werden (mindestens 5 Tage im Voraus, wenn die Reise länger als 3 Monate dauert).
  • Bis zu 4 Tage Heimreise pro 3 Monate sind erlaubt.

3. Änderungen der wesentlichen Arbeitsbedingungen

Bei Änderungen der Arbeitszeit oder des Schichtregimes kann der betroffene Arbeitnehmer den Vertrag mit einer Abfindung von 20 Tagessätzen pro Dienstjahr (maximal 9 Monatsgehälter) kündigen.

Vertragsaussetzung

1. Aussetzung des Vertrags

Auswirkungen: Aussetzung der gegenseitigen Verpflichtungen.

Gründe:

  • Gegenseitige Vereinbarung
  • Im Vertrag festgelegte Gründe
  • Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit
  • Mutterschaft, Risiken während der Schwangerschaft, Adoption oder Pflege von Kindern unter 6 Jahren
  • Elternzeit
  • Ausübung eines öffentlichen Amtes
  • Freiheitsstrafe
  • Aussetzung der Arbeit und des Lohns
  • Höhere Gewalt
  • Streik
  • Betriebsschließung

2. Beurlaubung

Befreit den Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht und den Arbeitgeber von der Lohnzahlungspflicht.

Erzwungene Beurlaubung:

  • Kandidatur für ein öffentliches Amt
  • Gewerkschaftstätigkeit
  • Erhaltung des Arbeitsplatzes

Freiwillige Beurlaubung:

  • Wird dem Arbeitnehmer für mindestens 4 Monate und maximal 5 Jahre gewährt, wenn er mindestens ein Jahr Betriebszugehörigkeit hat.

Vertragsbeendigung

1. Kündigungsgründe

  • Zeitablauf des Vertrags (mindestens 15 Tage Kündigungsfrist)
  • Kündigung durch den Arbeitnehmer
  • Kündigung durch den Arbeitgeber (Entlassung)
  • Sonstige Gründe

1.1. Kündigung durch den Arbeitnehmer

Kündigung:

  • Im Vertrag oder nach Ortsüblichkeit festgelegte Frist (mindestens 15 Tage), ohne Abfindung.

Eigenmächtige Aufgabe der Arbeit:

  • Der Arbeitgeber kann Schadensersatz verlangen.

Kündigung wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens des Arbeitgebers:

  • Anspruch auf eine Abfindung von 45 Tagessätzen pro Dienstjahr, maximal 42 Monatsgehälter.

1.2. Kündigung durch den Arbeitgeber (Entlassung)

Disziplinarische Kündigung:

  • Gründe: Wiederholte und ungerechtfertigte Fehler, Ungehorsam oder Disziplinlosigkeit, verbale oder physische Gewalt, Rassismus.
  • Rechtliche Qualifizierung: Rechtmäßige Entlassung (begründet) / Unrechtmäßige Entlassung (nicht begründet, Abfindung von 45 Tagessätzen pro Dienstjahr, maximal 42 Monatsgehälter) / Nichtige Entlassung (Diskriminierung).

1.3. Kündigung aus betrieblichen Gründen:

  • Unfähigkeit des Arbeitnehmers
  • Mangelnde Anpassung des Arbeitnehmers
  • Fehlende Teilnahmebestätigung
  • Notwendigkeit, Arbeitsplätze abzubauen

1.4. Kollektive Kündigung:

  • Wenn innerhalb von 90 Tagen mehr als 5 Mitarbeiter entlassen werden (abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer).

Kündigung wegen höherer Gewalt:

  • Es muss ein unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis vorliegen, das außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegt und die Fortsetzung der Tätigkeit verhindert.
  • Abfindung von 20 Tagessätzen pro Dienstjahr, maximal 12 Monatsgehälter.

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