Leitfaden zum Arbeitsrecht: Kündigung, Freistellung & mehr
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Funktionale Mobilität
Innerhalb der Berufsgruppe
Eine Zuweisung von Aufgaben innerhalb der gleichen Berufsgruppe erfordert keine besondere Begründung durch den Arbeitgeber, solange die Rechte des Arbeitnehmers gewahrt bleiben. Der Arbeitnehmer behält dabei seine ursprüngliche Vergütung.
Außerhalb der Berufsgruppe
Eine Zuweisung von Aufgaben außerhalb der Berufsgruppe muss aus wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionsbedingten Gründen gerechtfertigt und zeitlich begrenzt sein.
Aufgaben einer niedrigeren Qualifikationsstufe
Dies ist nur in unvorhergesehenen Notfällen und für die unbedingt erforderliche Zeit zulässig. Der Arbeitnehmer behält sein ursprüngliches Gehalt.
Aufgaben einer höheren Qualifikationsstufe
Die Zuweisung ist für maximal 6 Monate innerhalb eines Jahres oder 8 Monate innerhalb von zwei Jahren möglich. Der Arbeitnehmer hat während dieser Zeit Anspruch auf das Gehalt der höheren Position. Zudem kann er die Beförderung oder die Besetzung der freien Stelle gemäß den betrieblichen Aufstiegsregelungen beantragen.
Gründe für die Aussetzung des Arbeitsvertrags
Der Arbeitsvertrag kann aus folgenden Gründen vorübergehend ausgesetzt werden:
- Gegenseitiges Einvernehmen der Parteien
- Im Vertrag festgelegte Gründe
- Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers
- Mutterschaft, Vaterschaft, Risiko während der Schwangerschaft oder Stillzeit
- Ausübung eines öffentlichen Amtes
- Freiheitsentzug, solange keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt
- Höhere Gewalt
- Wirtschaftliche, technische, organisatorische oder produktionsbedingte Ursachen
- Streik
- Gesetzlich angeordnete Betriebsschließung
- Entscheidung der Arbeitnehmerin, die Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt ist
Disziplinarische Kündigung
Kündigungsgründe
Eine disziplinarische Kündigung kann bei schwerwiegenden und schuldhaften Vertragsverstößen erfolgen, wie zum Beispiel:
- Wiederholte und ungerechtfertigte Verspätungen oder Abwesenheiten
- Disziplinlosigkeit oder Ungehorsam
- Verbale oder physische Angriffe auf den Arbeitgeber, Kollegen oder deren Familienangehörige
- Verstoß gegen Treu und Glauben im Vertrag sowie Vertrauensmissbrauch
- Anhaltende und freiwillige Minderung der normalen Arbeitsleistung
- Regelmäßige Trunkenheit oder Drogenabhängigkeit, wenn sie die Arbeitsleistung negativ beeinflusst
- Belästigung aus rassistischen, ethnischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen, bei Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung sowie sexuelle Belästigung.
Kündigungsverfahren
Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer schriftlich in Form eines Kündigungsschreibens mitgeteilt werden. Das Schreiben muss die folgenden Informationen enthalten:
- Die Fakten, die zur Kündigung führen
- Das Datum, an dem die Kündigung wirksam wird
Eine Kündigungsfrist ist bei einer disziplinarischen Kündigung nicht erforderlich.
Beurlaubung (Freistellung)
ART DER BEURLAUBUNG | GRUND | DAUER | STATUS DES ARBEITNEHMERS |
Freiwillig | Auf Antrag des Arbeitnehmers | 4 Monate bis 5 Jahre |
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Zwingend | Wahl in ein öffentliches Amt | Während der Amtszeit |
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Kinderbetreuung | Geburt, Adoption oder Pflege eines Kindes. | Bis zu 3 Jahre |
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Pflege von Angehörigen | Pflege von Angehörigen bis zum 2. Grad, die sich nicht selbst versorgen können und keiner bezahlten Tätigkeit nachgehen. | Bis zu 2 Jahre |
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Einstufung der Kündigung und ihre Folgen
EINSTUFUNG | GRÜNDE | FOLGEN |
Rechtmäßig | Die vom Arbeitgeber angeführten Kündigungsgründe wurden nachgewiesen. | Der Vertrag wird beendet. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung. |
Ungerechtfertigt | Die Kündigungsgründe wurden nicht nachgewiesen. | Der Arbeitgeber kann wählen zwischen:
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Die formellen Anforderungen (z. B. Kündigungsschreiben) wurden nicht erfüllt. | ||
Nichtig | Die Kündigung verstößt gegen Grundrechte und öffentliche Freiheiten oder ist diskriminierend. | Der Arbeitnehmer muss sofort wieder eingestellt werden. Zusätzlich müssen die Gehälter nachgezahlt werden, die zwischen dem Kündigungsdatum und der gerichtlichen Entscheidung angefallen wären. |
Dies gilt auch bei Kündigungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Mutterschaft, Elternzeit, Stillzeit oder bei Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt. |