Leitfaden zu Arbeitsverträgen in Deutschland
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Arten von Arbeitsverträgen
Fördervertrag für Menschen mit Behinderung
Dieser Vertrag zielt auf die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit besonderen Bedürfnissen ab.
- Konzept: Ziel ist die Einstellung von Arbeitnehmern mit einem Behinderungsgrad von 33% oder mehr, von Rentnern oder von Empfängern von Sozialleistungen.
- Dauer: Mindestens 12 Monate, höchstens 3 Jahre.
- Arbeitszeit: Vollzeit oder Teilzeit.
- Anreize: Die Höhe der Prämien für das Unternehmen hängt vom Grad der Behinderung, vom Geschlecht und vom Alter des Arbeitnehmers ab.
- Abfindung: Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Abfindung von 12 bezahlten Arbeitstagen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Vertrag bei vorzeitigem Renteneintritt
Dieser Vertrag dient zur Überbrückung bis zum regulären Rentenalter.
- Konzept: Soll Arbeitnehmer ersetzen, die vorzeitig in den Ruhestand gehen.
- Anforderungen: Die einzustellende Person muss als arbeitslos beim Arbeitsamt gemeldet sein.
Unbefristeter Arbeitsvertrag
Dies ist die Standardform des Arbeitsverhältnisses ohne vorher festgelegte Befristung.
- Konzept: Zielt darauf ab, Arbeitnehmer dauerhaft (unbefristet) einzustellen.
- Anforderungen: Keine besonderen gesetzlichen Vorschriften für Unternehmen oder Arbeitnehmer, über die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen hinaus.
- Form: Kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden (aus Beweisgründen ist Schriftform empfohlen).
- Anreize: Begründet für sich genommen keine speziellen gesetzlichen Förderungen oder Anreize.
Definition und Elemente des Arbeitsvertrags
Ein Arbeitsvertrag ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien, durch die sich der Arbeitnehmer zur Leistung weisungsgebundener Arbeit und der Arbeitgeber zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet.
Wesentliche Elemente eines Arbeitsvertrags sind:
- Zustimmung (Konsens): Übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) über den Abschluss des Vertrags und dessen wesentliche Inhalte.
- Vertragsgegenstand (Leistung und Gegenleistung): Die vom Arbeitnehmer zu erbringende Arbeitsleistung unter bestimmten Bedingungen (Art, Ort, Zeit der Tätigkeit) im Austausch für die vom Arbeitgeber zu zahlende Vergütung (Lohn/Gehalt).
- Rechtsgrund (Causa): Der wirtschaftliche und rechtliche Zweck des Vertrags, nämlich der Austausch von Arbeitsleistung gegen Entgelt.
Voraussetzungen für Arbeitnehmer
Allgemeine Voraussetzungen
- Alter: Grundsätzlich können Personen ab 18 Jahren Arbeitsverträge abschließen. Jugendliche (15-17 Jahre) dürfen unter Beachtung des Jugendarbeitsschutzgesetzes beschäftigt werden; für Kinder (unter 15 Jahren) gelten strenge Ausnahmen. Oft ist bei Minderjährigen die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern) erforderlich.
- Qualifikationen: Für bestimmte Berufe oder Tätigkeiten können spezifische Qualifikationen, Ausbildungen oder Lizenzen erforderlich sein.
- Behinderung: Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Schutz vor Diskriminierung und auf angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des SGB IX und des AGG.
- Nationalität:
- EU-/EWR-Bürger und Schweizer: Genießen Arbeitnehmerfreizügigkeit und benötigen in Deutschland keine Arbeitserlaubnis.
- Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-/EWR-Bürger): Benötigen in der Regel einen Aufenthaltstitel, der die Erwerbstätigkeit gestattet (z.B. Visum, Blaue Karte EU, Arbeitserlaubnis).
Voraussetzungen für Arbeitgeber
Allgemeine Voraussetzungen
- Alter/Geschäftsfähigkeit: Natürliche Personen müssen voll geschäftsfähig sein (i.d.R. ab 18 Jahren). Juristische Personen (z.B. GmbH, AG) handeln durch ihre Organe (z.B. Geschäftsführer, Vorstand). Emanzipierte Minderjährige oder Minderjährige mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter können unter bestimmten Umständen Arbeitgeber sein.
- Handlungsfähigkeit bei Behinderung: Geschäftsunfähige oder beschränkt geschäftsfähige Personen werden durch ihren gesetzlichen Vertreter (z.B. Betreuer) vertreten, gegebenenfalls nach gerichtlicher Anordnung.
Merkmale der Probezeit
Die Probezeit dient dazu, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennenlernen und prüfen können, ob das Arbeitsverhältnis den Erwartungen entspricht.
- Form: Die Vereinbarung einer Probezeit muss schriftlich im Arbeitsvertrag erfolgen oder sich aus einem anwendbaren Tarifvertrag ergeben.
- Maximale Dauer: Die gesetzliche Höchstdauer für eine Probezeit beträgt sechs Monate (§ 622 Abs. 3 BGB). Innerhalb der Probezeit kann mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen gekündigt werden, sofern vertraglich oder tarifvertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die im Originaltext genannten spezifischen Dauern ("Hochschulabsolventen/technische Fachkräfte: 6 Monate", "Übrige Arbeitnehmer (in Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeitern): 3 Monate", "Übrige Arbeitnehmer (in Unternehmen mit 25 oder mehr Mitarbeitern): 2 Monate") können sich auf spezielle Tarifverträge oder betriebliche Regelungen beziehen, sind aber keine allgemeingültigen gesetzlichen Abstufungen unterhalb der 6-Monats-Grenze.
Wesentliche Vertragsinhalte (gem. Nachweisgesetz)
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen sollte mindestens folgende Punkte enthalten:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
- Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
- Bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses bzw. das Enddatum
- Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann
- Eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit
- Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich Zuschlägen, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit
- Die vereinbarte Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten
- Bei Schichtarbeit: das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen
- Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
- Das bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens die Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage
- Ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind