Leitfaden für Abbruchverfahren, Sicherheit und Bauverträge

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Arten und Verfahren des Abbruchs

A. Nach dem verwendeten Verfahren:

  1. Abbruch Element für Element.
  2. Abbruch durch kontrollierten Zusammenbruch.
  3. Gemischter oder kombinierter Abbruch.

B. Je nach den eingesetzten Mitteln:

  1. Manuell.
  2. Mechanisch.
  3. Sprengstoffe.

Ablauf und Durchführung von Abbrucharbeiten

Der Abriss sollte in einer geordneten Art und Weise durch folgende Schritte durchgeführt werden:

  1. Rückbau von Industrieanlagen: Zunächst ist es notwendig, die Anschlüsse der verschiedenen Versorgungseinrichtungen zu trennen. Industrielle Ausrüstungen oder Maschinen im Gebäude, wie Aufzüge, Pumpen, Heizungen usw., müssen ebenfalls demontiert werden.
  2. Abbruch oder Beseitigung von Aufbauten: Hierzu gehören Kamine oder dekorative Elemente, die aufgrund ihrer Beschaffenheit vor dem Entfernen des Dachmaterials abgerissen werden sollten.
  3. Fällen oder Abriss des Dachstuhls: Unabhängig von der Deckung beginnt die Demontage oder der Abbruch stets am First und verläuft zur Traufe. Dies muss symmetrisch auf den Dachflächen erfolgen, um unausgewogene Überlastungen zu vermeiden.

Reihenfolge des Dachabrisses

Je nach Art der Deckung wird die Reihenfolge wie folgt festgesetzt:

  • 3.1. Abbruch oder Abnahme des Deckmaterials.
  • 3.2. Abriss der Dachschalung, die komplett entfernt wird, bevor die tragende Struktur demontiert wird.
  • 3.3. Beseitigung der Gefälleausbildung. Wenn dies mit kleinen Trennwänden erfolgt, werden diese durch Umklappen von Firstrichtung zu den Traufen abgerissen.
  • 3.4. Entfernung von Pfetten, Riemen und Kabeln. Dies erfolgt symmetrisch vom First zur Traufe, wobei die Träger gestützt oder aufgehängt werden müssen, falls keine andere Aussteifung vorhanden ist.
  • 3.5. Demontage von Dachstühlen, die gesichert werden müssen, bevor sie kontrolliert fallen.

Abbruch von Elementen in jedem Stockwerk

  • 4.1. Innenwände: Die Elemente werden durch vertikale Schnitte alle 2 bis 3 Meter von oben nach unten unterteilt. Der Abriss erfolgt in der Regel manuell oder durch Drücken.
  • 4.2. Umfassungsmauern und tragende Wände: Der Abriss kann manuell, durch Ziehen oder Schieben durchgeführt werden.

Abbruch von strukturellen Elementen

  • 5.1. Balkendecken: Die Zwischenräume (Ausfachungen) werden von der zentralen Zone aus parallel zu den Balken abgerissen. Beide Seiten werden entfernt, ohne die Balken zu schwächen. Bei Halbfabrikaten darf die Druckschicht nicht unkontrolliert brechen.
  • 5.2. Einachsige Stahlbetondecken: Diese werden in Streifen parallel zu den Hauptträgern geschnitten, ähnlich wie bei Balkenplatten.
  • 5.3. Zweiachsige Stahlbetondecken: Der Abbruch erfolgt in Feldern ausgehend vom zentralen Bereich, wobei vier Streifen verbleiben, die die Abakus-Verbindungen stützen.
  • 5.4. Unterzüge: Bei einachsigen Decken wird zuerst die Ausfachung abgerissen. Danach folgt der Abriss der Balken. Es müssen alle Elemente des Obergeschosses und alle einwirkenden Lasten entfernt sein.
  • 5.5. Stützen: Vor dem Abriss der Stützen müssen alle darüber liegenden Elemente entfernt werden. Metallstützen werden gesichert und dann an der Basis durch Trennschnitte gelöst. Stahlbetonstützen werden durch Aufbrechen des Betons an der Basis und Freilegen der Bewehrung abgerissen. Die Bewehrung wird auf der gegenüberliegenden Seite der Zugrichtung geschnitten, während die andere Seite als Scharnier dient. Betonwände werden wie Träger in vertikalen Streifen von maximal 1 Meter Breite und 4 Meter Höhe abgerissen.
  • 5.6. Gewölbe: Diese werden in umgekehrter Reihenfolge ihres Aufbaus abgerissen. Zuerst wird das Füllmaterial entfernt. Die Zugbänder dürfen erst geschnitten werden, wenn das Gewölbe vollständig abgetragen ist.

Sicherheitsstudien (ESS und EBSS)

Eine Studie über Sicherheit und Gesundheitsschutz ist unter folgenden Bedingungen zwingend erforderlich:

  1. Das vertragliche Budget des Projekts beträgt nicht weniger als 75 Millionen Peseten.
  2. Die voraussichtliche Dauer beträgt länger als 30 Tage bei gleichzeitig mehr als 20 Arbeitnehmern.
  3. Das geschätzte Arbeitsvolumen (Summe der Personentage) übersteigt 50 Tage.
  4. Arbeiten in Tunneln, Galerien, unterirdischen Rohrleitungen oder Dämmen.

In Fällen, die nicht unter die oben genannten Punkte fallen, ist der Bauherr verpflichtet, eine grundlegende Studie über Sicherheit und Gesundheit (EBSS) zu erstellen. Eine vollständige Sicherheitsstudie (ESS) umfasst:

  • 1. Beschreibender Bericht.
  • 2. Leistungsverzeichnis (Bedingungen).
  • 3. Pläne.
  • 4. Messungen und Budget.

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan wird vom Bauunternehmer erstellt. Ziel ist es, die Vorgaben der Sicherheitsstudie zu analysieren und zu entwickeln. Er kann alternative Präventivmaßnahmen enthalten, sofern diese das Schutzniveau oder das Budget für die Sicherheit nicht verringern. Der Plan muss vor Beginn der Arbeiten durch den Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz genehmigt werden.

Zuständigkeit des Sicherheitskoordinators

Der Koordinator für Sicherheit und Gesundheit arbeitet mit der Bauleitung zusammen und leitet die Umsetzung des Sicherheitsplans. Diese Tätigkeit umfasst drei Komponenten: eine kreative, eine technische und eine kontrollierende Komponente.

  • Technische Tätigkeit: Erteilung von Anweisungen zu Aspekten, die im Plan nicht angemessen geregelt sind, und Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
  • Controlling-Tätigkeit: Überprüfung und Qualitätssicherung der Sicherheitsmaßnahmen durch Abnahme und Unterzeichnung.

Vertragsarten und Preisgestaltung

Der Bauvertrag ist das Dokument, durch das der Bauunternehmer das Ausführungsrisiko übernimmt und der Bauherr sich zur Zahlung eines finanziellen Ausgleichs verpflichtet. Es gibt drei Grundmodelle:

1. Aufträge zum Pauschalpreis

Das Bauunternehmen verpflichtet sich, die Arbeit zu einem Festpreis durchzuführen. Dies wird oft bei kleineren Beträgen angewendet. Der Promotor (Bauherr) kennt die Kosten im Voraus und ist vor unvorhersehbaren Ereignissen geschützt. Das Risiko liegt beim Konstruktor (Bauunternehmer), der dafür oft einen höheren Preis kalkuliert. Der Architekt kontrolliert hier besonders intensiv die Qualität, da der Bauunternehmer bei hohem Risiko zur Kosteneinsparung neigen könnte.

2. Management-Vertrag (Regieauftrag)

Hier gibt es keinen Festpreis; die Vergütung hängt von den tatsächlichen Kosten ab. Der Bauherr zahlt dem Unternehmen einen vorab vereinbarten Gewinnanteil. Diese Art eignet sich für Sanierungen oder Arbeiten, die schwer kalkulierbar sind. Der Bauunternehmer übernimmt kaum finanzielle Risiken. Der Architekt konzentriert sich primär auf die Ausführungsqualität.

3. Vertrag nach Einheitspreisen

Der Bauherr zahlt auf Basis von Einheitspreisen für die tatsächlich erbrachte Leistung. Der Bauherr trägt das Risiko von Mengenabweichungen, während der Bauunternehmer das Risiko von Lohn- und Materialpreissteigerungen trägt. Der Architekt zertifiziert den Umfang der durchgeführten Arbeiten, um die Höhe der Abschlagszahlungen zu bestimmen.

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