Leitfaden für befristete Arbeitsverträge
Classified in Ausbildung und Beschäftigung Beratung
Written at on Deutsch with a size of 3,74 KB.
Schriftliche Verträge
Verträge mit einer Dauer von mehr als vier Wochen müssen schriftlich festgehalten werden. Dies ist besonders wichtig, wenn das Unternehmen die termingerechte Produktion sicherstellen muss.
Befristete Verträge
Befristete Verträge sind auf eine bestimmte Dauer begrenzt. Innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten dürfen Arbeitnehmer maximal 6 Monate befristet beschäftigt werden. Tarifverträge können die Anzahl der befristeten Verträge pro Unternehmen und Mitarbeiter regeln.
Vertretungsverträge
Substitution: Ein Mitarbeiter mit einem unbefristeten Vertrag wird vorübergehend ersetzt (z. B. wegen Mutterschaft). Der Vertrag muss schriftlich erfolgen und die zu ersetzende Person sowie den Grund der Vertretung nennen. Die Vertragsdauer entspricht der Abwesenheit des zu ersetzenden Mitarbeiters.
Frühverrentung: Bei einer Vertretung aufgrund von Frühverrentung ist der Vertrag auf ein Jahr begrenzt, da der ersetzte Mitarbeiter in der Regel über 64 Jahre alt ist.
Vakanz: Eine freie Stelle wird befristet besetzt, während ein neuer Mitarbeiter gesucht wird. Die Auswahl muss innerhalb von maximal drei Monaten abgeschlossen sein. Endet die Auswahl früher, endet auch der befristete Vertrag.
Einfügungsverträge
Einfügungsverträge sind für öffentliche Einrichtungen und NGOs vorgesehen. Sie dienen der Integration von Arbeitslosen in Bau- oder Sozialprojekte. Die Dauer des Vertrags richtet sich nach dem Projekt und kann in Voll- oder Teilzeit erfolgen. Es gibt keine Abfindung am Vertragsende.
Praktikumsverträge
Praktikumsverträge richten sich an Studenten und Absolventen mit Hochschulabschluss. Der Job muss mit dem Abschluss übereinstimmen. Ein Unternehmer kann erst nach vier Jahren Berufserfahrung Praktikanten einstellen.
Die Mindestvertragsdauer beträgt sechs Monate, die Höchstdauer zwei Jahre. Tarifverträge können diese Fristen anpassen, die Mindest- und Höchstdauer müssen jedoch eingehalten werden. Verlängerungen sind möglich, solange die Höchstdauer nicht überschritten wird.
Der Arbeitgeber zahlt im ersten Jahr 60 % und im zweiten Jahr 70 % des Gehalts eines vergleichbaren Mitarbeiters. Am Vertragsende erhält der Praktikant ein Zeugnis mit Angaben zum Abschluss, den Aufgaben und der Vertragsdauer.
Ausbildungsverträge
Ausbildungsverträge richten sich an junge Menschen ohne Berufsausbildung im Alter von 16 bis 21 Jahren. Sie ermöglichen den Erwerb von Kenntnissen in einem bestimmten Berufsfeld.
Die Arbeitszeit teilt sich in 85 % praktische und 15 % theoretische Ausbildung. Die Ausbildung kann im Betrieb, extern oder in einer öffentlichen Einrichtung stattfinden. Der Lohn beträgt mindestens 85 % des Mindestlohns (SMI).
Die Mindestvertragsdauer beträgt sechs Monate, die Höchstdauer zwei Jahre. Tarifverträge können die Höchstdauer auf bis zu drei Jahre verlängern. Zwei Verlängerungen sind möglich. Die maximale Arbeitszeit beträgt acht Stunden pro Tag.
Leiharbeit (ETT)
Leiharbeitnehmer können mit unbefristeten oder befristeten Verträgen beschäftigt werden. Am Vertragsende erhält der Arbeitnehmer eine Entschädigung. Der Lohn entspricht dem Tarifvertrag der jeweiligen Branche.
Die ETT kann mit dem Arbeitnehmer eine Vereinbarung über verschiedene Tätigkeiten in unterschiedlichen Unternehmen treffen. Leiharbeitnehmer werden zur Deckung eines vorübergehenden Bedarfs eingesetzt. Der Vertrag muss die Art der Arbeit oder Dienstleistung sowie den Grund der Befristung nennen. Im Vertrag muss der Einsatzort festgelegt werden.
Die ETT ist für die Sicherheit am Arbeitsplatz und die Prävention von Berufsgefahren verantwortlich.