Leitfaden für öffentliche Bauaufträge und Vergaberecht
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Thema 12: Grundlagen des öffentlichen Auftragswesens
Auftraggeber: Dies sind Einrichtungen des öffentlichen Sektors, die den EU-Richtlinien unterliegen.
Lastenheft und rechtliche Rahmenbedingungen
- Auftraggebende Verwaltung: Das Gesetz gilt für öffentliche Aufträge, die dem Verwaltungsrecht unterliegen und für die das Verwaltungsrecht zuständig ist.
- Andere Einrichtungen des öffentlichen Sektors: Hier greift das Gesetz für Verträge in der Vorbereitung und Vergabe. Für Effekte, Compliance und Kündigung gilt das Zivilgesetzbuch. Zuständig sind das Verwaltungsgericht oder das Zivilgericht.
Harmonisierte Verträge: Hierbei handelt es sich um Verträge mit einem Wert von mehr als 5.000.000 €, die einer harmonisierten Regulierung unterliegen.
Kapazität und Klassifizierung der Auftragnehmer
Auftragnehmer-Kapazität: Eine natürliche oder juristische Person mit voller Rechtsfähigkeit, die über eine entsprechende gewerbliche Berechtigung verfügt. Sie muss ihre finanzielle und technische Zahlungsfähigkeit nachweisen und darf keinen Verboten oder Unverträglichkeiten unterliegen.
Auftragnehmer-Klassifikation: Dies ist eine erworbene Qualifikation für Unternehmen, die Fachwissen auf der Grundlage ihrer wirtschaftlichen und technischen Arbeiten für bestimmte Regierungsaufträge nachweisen. Sie ist für Verträge von mehr als 350.000 € erforderlich. Der Beirat für Verwaltungs-Verträge stellt diese unbefristet aus; sie kann jedoch bei Verurteilungen oder Unstimmigkeiten ausgesetzt werden.
Garantien im Vergabeprozess
- Provisorische Garantie: Diese wird privat in den Unterlagen genannt und beträgt 3 % der Ausschreibungssumme (PBL). Sie verbleibt beim Auftragnehmer.
- Definitiv-Garantie: 5 % des Auftragswertes zur Sicherstellung der Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen. Sie wird nach Abschluss der Garantiefrist des Werkes zurückgegeben. Sie dient der Absicherung bei Sanktionen wegen Vertragsbruchs, Schäden an Dritten oder der Verwaltung sowie bei Annullierungen.
- Komplementär-Garantie: Falls das Management ein besonderes Risiko sieht, können zusätzliche 5 % des Preises verlangt werden.
- Global-Garantie: Wenn der Auftragnehmer viele staatliche Aufträge hält (Standard-Garantie).
Formen der Hinterlegung: Barzahlung, Staatsanleihen, Bankbürgschaft oder Kautionsversicherung.
Thema 13: Klassifizierung und Vergabeverfahren
Klassifizierung der Arbeiten
- Ersteinrichtung, Änderung oder Grundüberholung.
- Einfache Reparatur, Restaurierung oder Rehabilitation.
- Erhaltung oder Wartung.
- Abriss.
Aktionen vor der Vergabe: Design, Überwachung, Verarbeitung, Genehmigung und Projekt-Layout.
Der Vergabeausschuss und die Angebotsanalyse
Der Ausschuss besteht aus fünf Mitgliedern des öffentlichen Auftraggebers, wobei mindestens ein Mitglied ein rechtliches und ein weiteres ein wirtschaftliches Profil haben muss. Analysiert werden die eingereichten Vorschläge: Ein System mit zwei Umschlägen, die administrative Daten und das finanzielle Angebot enthalten. Der Vorschlag zur Auftragsvergabe erfolgt nach einem oder mehreren gewählten Kriterien.
Verfahrensarten im Überblick
Offenes Verfahren
Jeder Arbeitgeber kann einen Vorschlag unterbreiten. Es gibt ein oder mehrere Kriterien. Der Ablauf umfasst die Einreichung in zwei Umschlägen und die Öffnung der Angebote. Auszeichnung: Innerhalb von 10 Tagen muss der Auftragnehmer Belege für die Steuermoral und Sozialversicherung (SS) vorlegen sowie die endgültige Sicherheit leisten. Es folgen 5 Werktage zur Überwachung und finalen Entscheidung. Nicht harmonisierte Verträge werden innerhalb von 15 Werktagen formalisiert. Bei harmonisierten Verträgen wird 15 Tage auf besondere Ressourcen gewartet; erfolgt kein Einspruch, wird der Vertrag innerhalb von 5 Kalendertagen formalisiert.
Nicht offenes Verfahren
Hier können nur Unternehmer anbieten, die vom Auftraggeber auf Antrag und je nach Bonität ausgewählt wurden. Der Prozess umfasst die Einreichung von Bewerbungen, die Auswahl durch den Auftraggeber, die Ausschreibung und die Einreichung von Vorschlägen.
Verhandlungsverfahren
- Mit Werbung: Veröffentlichung in Unternehmer-Profilen (wenn vorherige Angebote unannehmbar waren, für experimentelle Arbeiten oder bei Aufträgen unter 1 Mio. €).
- Ohne Werbung: Die auftraggebende Stelle (OC) sollte mindestens 3 Unternehmen anfragen (bei geringem Wettbewerbsinteresse, ergänzenden oder repetitiven Arbeiten sowie bei Aufträgen unter 200.000 €).
Wettbewerblicher Dialog
Dieses Verfahren wird für die Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor genutzt. Der Veranstalter wählt nach einem Aufruf 3 Kandidaten aus, um im Dialog Lösungen zu entwickeln. Die zuständige Stelle bestimmt die beste Lösung und fordert die Teilnehmer zur Abgabe eines endgültigen Angebots auf. Der Auftrag wird basierend auf dem wirtschaftlich günstigsten Kriterium vergeben.
Thema 14: Vertragsausführung und Beendigung
Projektstart und Zertifikate
Layout-Prüfung: Innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluss muss das Protokoll zur Kontrolle des Layouts unterzeichnet werden. Die Frist für die Arbeit beginnt am Tag nach dieser Unterzeichnung.
Zertifikate: Es werden monatliche Zertifikate über tatsächlich geleistete Arbeiten ausgestellt. Diese bedeuten noch keine endgültige Abnahme des Werkes. Die Zahlung an den Auftragnehmer sollte innerhalb von 2 Monaten nach Ausstellung erfolgen.
Preismodelle und Anpassungen
- Pauschalbetrag: Zahlung für das gesamte Werk ohne Einzelpreise je Maßeinheit.
- Festpreis (Preis geschlossen): Der angebotene Preis bleibt unverändert. Notwendige Änderungen zur Korrektur von Projektmängeln werden nicht extra vergütet, es sei denn, es entstehen neue Bedürfnisse oder Funktionen.
- Preisanpassung (Preis-Review): Anpassung an Marktschwankungen, ohne die Grundpreise zu ändern. Dies gilt meist nach einem Jahr Laufzeit und wenn mehr als 20 % der Arbeit geleistet wurden.
Beendigung und Störungen
Beendigung von Arbeitsverhältnissen: 1. Durch Erfüllung (reguläres Ende). 2. Durch Auflösung nach Anhörung des Auftragnehmers, des juristischen Dienstes und ggf. des Staatsrates bei Widerspruch.
Vorfälle während der Entwicklung: Umstände, die eine Anpassung der Bedingungen oder eine Neuinterpretation der Akte erfordern.
Aussetzung, Abtretung und Outsourcing
Aussetzung der Arbeiten: 1. Bei Entzug der Ausführung besteht ein Kündigungsrecht; der Auftragnehmer hat Anspruch auf Entschädigung oder Zahlung geleisteter Arbeit (über 6 %). 2. Bei vorübergehender Aussetzung besteht Anspruch auf Entschädigung; ein endgültiges Verfahren tritt ein, wenn die Aussetzung 6 Monate (vor Beginn) oder 8 Monate (nach Beginn) dauert.
Abtretung (Zession): Übertragung aller Rechte und Pflichten auf einen Zessionar durch einen privaten Vertrag, der der Verwaltung angezeigt werden muss.
Outsourcing (Subunternehmer): Ein privater Vertrag, bei dem der Unternehmer Teile des Werkes an Dritte überträgt. Der Subunternehmer ist gegenüber dem Hauptauftragnehmer verantwortlich, dieser wiederum gegenüber der Behörde.