Leitfaden für professionellen Funkverkehr und Geheimhaltung

Eingeordnet in Rechtswissenschaft

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 3,63 KB

Grundregeln des professionellen Funkverkehrs

  • Der Funkverkehr unterliegt dem Geheimnis.
  • Dienstliche Angelegenheiten dürfen nicht für Medienzwecke verwendet werden.
  • Beim Sprechen müssen die folgenden Regeln berücksichtigt werden:
    • Korrekte Position des Mikrofons: Es sollte sich ca. 10 cm vom Mund entfernt befinden und direkt darauf zeigen.
    • Diese Zeichen und Signale sollten in jedem Fall angemessen verwendet werden.
    • Sprechen Sie laut, deutlich, ohne zu schreien und mit der nötigen Sorgfalt.
    • Planen Sie Ihre Nachricht vor dem Sprechen; im Zweifelsfall zögern Sie nicht, sie vor der Übermittlung schriftlich zu fixieren.
    • Stellen Sie die ordnungsgemäße Verwendung der Schlüsselwörter sicher: Aufmerksamkeit, Over (Kommen) und Out (Ende).
    • Es ist wichtig, alle Kommunikationsschlüssel sicher zu beherrschen.
    • Fassen Sie sich so kurz wie möglich.
    • Hören Sie vor dem Sprechen zu, um die laufende Kommunikation nicht zu stören.
    • Wenn Sie eine Nachricht starten, drücken Sie die PTT-Taste (Sprechtaste) und warten Sie ein paar Sekunden, bevor Sie zu sprechen beginnen.
    • Die Anrede ist stets unpersönlich zu halten und erfolgt mit „Sie“.
    • Wenn der Empfänger der Nachricht nicht antwortet, warten Sie einige Sekunden und wiederholen Sie den Anruf.
    • Geben Sie im Funknetz (Mesh) nicht zu viele Details preis, außer in dringenden Fällen.
    • Wahren Sie strikte Vertraulichkeit und Diskretion in allen Angelegenheiten, die Ihnen aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt werden.

Alle per Funk gesendeten Informationen müssen klar, präzise und verständlich sein.

Rechtliche Grundlagen der Geheimhaltung

Der Funkverkehr ist geheim und unterliegt den Bestimmungen der folgenden Rechtsvorschriften:

  • § 27.G der LOFCS.
  • § 45.7 der LCPLCM.
  • Artikel 240 des Reglements der Stadtpolizei von Madrid.

Konsequenzen bei Verstößen

Diese Artikel stufen die Verletzung des Berufsgeheimnisses als ein sehr ernstes Vergehen ein. Dies gilt insbesondere für die Offenlegung von Angelegenheiten, die durch das Amt bekannt sind und deren Bekanntgabe die Entwicklung der Polizeiarbeit stört oder behindert.

Sicherheitsvorschriften und Verbote

Beachten Sie unbedingt die folgenden Regeln:

  • Es ist verboten, Funkanlagen so zu nutzen oder deren Position preiszugeben, dass daraus Informationen über den Inhalt der Kommunikation oder den Dienst abgeleitet werden können.
  • Es ist untersagt, in Gegenwart von Fremden zu funken, da diese Informationen über den Inhalt der Kommunikation und den Dienst erhalten könnten.
  • Der Zugriff auf Feststationen oder Mobilstationen sowie das Mithören durch Dritte außerhalb des Dienstes ist nicht gestattet.
  • Dokumente, die während des Dienstes verwendet wurden, müssen am Ende der Dienstzeit vernichtet werden.
  • Es ist verboten, Außenstehenden Passwörter oder andere dienstbezogene Informationen mitzuteilen.
  • Es ist untersagt, auf Anfrage von Bürgern Daten über Beschuldigte oder Beschwerdeführer preiszugeben.

Verantwortung des Bedienpersonals

  • Der Polizeibeamte bzw. Operator ist für die ihm anvertraute Ausrüstung verantwortlich. Er muss diese jederzeit beaufsichtigen und verhindern, dass Unbefugte Zugriff erhalten oder Aussagen über den Funk tätigen.

Verwandte Einträge: