Leitfaden: Jobsuche, Arbeitsvermittlung und Arbeitgeberpflichten

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Jobsuche und erforderliche Qualifikationen

Um bestimmte berufliche Tätigkeiten ausführen zu dürfen, müssen Arbeitnehmer im Besitz der entsprechenden Titulierung (Qualifikation/Abschluss) sein. Nach Abschluss dieser Prüfungen ist der erste Schritt getan, da viele Personen direkt oder indirekt mit der Aufnahme einer Beschäftigung registriert werden.

Registrierung beim Institut für Beschäftigung (INEM)

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich beim INEM (Öffentliche Arbeitsverwaltung) als Arbeitsuchender anzumelden. Der Arbeitgeber kann bei dieser Organisation eine Stellenanfrage stellen. Diese Anfrage muss die folgenden Punkte umfassen:

Anforderungen an die Stellenmeldung durch den Arbeitgeber

  1. Allgemeine Aufgabe: Beabsichtigt der Arbeitgeber, jemanden einzustellen, kontaktiert er das INEM und bewirbt die charakteristischen Merkmale der Stelle, die Anforderungen, die die Kandidaten erfüllen müssen, die Art des Arbeitsvertrages sowie die Form, den Ort und den Zeitpunkt der Auswahl.
  2. Kandidatenauswahl: Das Unternehmen erhält vom INEM Personen, welche die geforderten Eigenschaften erfüllen.
  3. Nachweis der Registrierung: Das Unternehmen muss die ausgewählten Arbeitnehmer, die eingestellt werden sollen, dazu auffordern, Unterlagen vorzulegen, die bestätigen, dass sie beim Arbeitsamt eingetragen sind oder die mit dem Rückgang der Jobwahrnehmungen verwaltet wurden.
  4. Einstellung ohne Vermittlung: Wenn der Arbeitgeber eine zuvor ausgewählte Person einstellt, muss dies nicht über die Stellenvermittlung erfolgen. Der Arbeitgeber muss das INEM jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach der Einstellung hiervon in Kenntnis setzen.
  5. Vertragsdokumentation: Der Arbeitgeber muss den Vertretern der Arbeitnehmer eine Kopie des Basisarbeitsvertrages vorlegen.

Pflichten des Arbeitgebers zur Sozialversicherung

Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer einstellt, ist er verpflichtet, diesen bei der Sozialversicherung anzumelden und Beiträge zu leisten. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge für die eingestellten Arbeitnehmer abzuführen, sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil.

Zeitarbeitsfirmen (ETT)

Ein Zeitarbeitsunternehmen (ETT) ist ein Unternehmen, dessen Tätigkeit darin besteht, Arbeitnehmer einem anderen Unternehmen (Geschäftskunden oder Benutzer) vorübergehend zur Verfügung zu stellen. Diese Unternehmen sind in den meisten Ländern der Europäischen Union geregelt.

Der Überlassungsvertrag

Die Überlassung des Arbeitnehmers erfolgt über einen schriftlichen Vertrag auf einem offiziellen Formular. Dieser Vertrag wird als Überlassungsvertrag bezeichnet. Für den Arbeitnehmer gelten die Konventionen der Zeitarbeit, die entweder vom Staat oder der Autonomen Gemeinschaft festgelegt wurden.

Einschränkungen der Zeitarbeit

Es dürfen keine Verträge für die Überlassung von Arbeitnehmern zur Durchführung von Bauarbeiten, besonders gefährlichen Tätigkeiten, zum Ersatz von streikenden Arbeitnehmern oder zur Weitervermittlung an andere ETTs abgeschlossen werden. Die Macht des Managements und der Organisation obliegt dem entleihenden Unternehmen, während die Befugnis zur Ahndung von Verstößen beim Leiharbeitsunternehmen liegt.

Private Arbeitsvermittlungsagenturen

Diese Agenturen arbeiten oft gemeinnützig und stellen den Kontakt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern her, ohne dass zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis entsteht. Sie werden von Gemeinden, Gewerkschaftsfunktionären usw. gefördert.

Unterschied zwischen ETT und Vermittlungsagenturen

Der Unterschied zwischen Zeitarbeitsfirmen und privaten Arbeitsvermittlern besteht darin, dass Zeitarbeitsfirmen die Arbeitnehmer selbst einstellen und somit ein Arbeitsverhältnis begründen. Im Gegensatz dazu stellen private Vermittlungsagenturen den Arbeitnehmer nicht ein, sondern fungieren lediglich als Intermediäre.

Wichtige Quellen für die Jobsuche

Presse und Medien

Es ist ratsam, täglich einen bestimmten Zeitraum dafür zu nutzen, die Stellenanzeigen aller Pressemitteilungen zu lesen, in denen Stellenangebote auftreten können. Achten Sie besonders auf die Ergänzungen, die der Wirtschaft und Beschäftigung gewidmet sind.

Spontanbewerbungen

Man kann aus eigener Initiative den Lebenslauf (Curriculum Vitae) an Unternehmen senden, damit dieser in deren Personalarchiv aufgenommen wird, falls in Zukunft Mitarbeiter benötigt werden. Die Gelben Seiten, professionelle Führer und Telefongesellschaften sind eine gute Informationsquelle über die Aktivitäten aller Gesellschaften in der Umgebung. Es sollte eine Auswahl von interessanten Unternehmen getroffen und der Lebenslauf spontan an diese gesendet werden, damit er bei einer Vakanz berücksichtigt werden kann.

Öffentliche Agenturen (INEM)

Je nach Wohnort müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt (INEM) als Arbeitsuchender registrieren lassen. Stellenangebote können über die Arbeitsämter kanalisiert werden.

Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten

  • Presse
  • Spontanbewerbungen
  • INEM / Arbeitsagenturen
  • Vermittlungsagenturen
  • Persönliche Beziehungen / Netzwerke
  • Internet-Jobportale
  • FCT (Formación en Centros de Trabajo)
  • Öffentliche Verwaltung
  • Europäische Union

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