Leitfaden zu Richtern und Gerichten der örtlichen Polizei in Chile

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Anforderungen an Richter der örtlichen Polizei (Art. 252)

Artikel 252: Voraussetzungen für Richter

Um Richter der örtlichen Polizei zu werden, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Chilenische Staatsbürgerschaft;
  • Ein abgeschlossenes Jurastudium; und
  • Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung für Kandidaten des primären Justizdienstes.

Ernennung der Richter

Die Ernennung erfolgt durch die jeweilige Gemeinde auf Vorschlag eines Gremiums des zuständigen Berufungsgerichts.

Rechte und Verbote für Richter

  1. Das Amt des Richters der örtlichen Polizei ist unvereinbar mit jedem anderen Amt der Gemeinde, das Funktionen ausübt.
  2. Richter der örtlichen Polizei und Justizbeamte dieser Gerichte dürfen nicht als Prozessbevollmächtigte, Anwälte oder Sachverständige in Fällen auftreten, die vor diesem Gericht verhandelt werden.
  3. Richter der örtlichen Polizei können Fehler oder Missbräuche in ihren Amtsräumen mit einer der folgenden Maßnahmen ahnden:
    • Verpflichtender mündlicher Verweis,
    • Geldstrafen,
    • Verhaftungen bis zu 24 Stunden.

Vertretung der Richter

Im Falle der Abwesenheit oder Verhinderung des Richters wird dieser durch den Sekretär vertreten, sofern dieser ein Anwalt ist. Ist der Sekretär kein Anwalt, erfolgt die Vertretung durch einen anderen Richter der örtlichen Polizei derselben Gemeinde.

Unabhängigkeit der Richter

Der Richter ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben von den kommunalen Behörden unabhängig. Er bleibt auf unbestimmte Zeit in seinem Amt und kann von der betreffenden Gemeinde weder abberufen noch entlassen werden.

Beurteilung der Richter

Die Gemeinden legen dem zuständigen Berufungsgericht einen Bericht über den Richter der örtlichen Polizei vor, in dem dessen Effizienz, Eifer und moralisches Verhalten während seiner Amtszeit beurteilt werden.

Die Sekretäre der Gerichte

Das Gesetz schreibt vor, dass in jedem Gericht der örtlichen Polizei ein Sekretär vorhanden sein muss, der vom Bürgermeister ernannt wird.

Die Sekretäre haben den Charakter von Vertrauenspersonen und unterliegen bei der Ausübung ihrer Aufgaben der unmittelbaren Disziplinargewalt des Richters. Ihre administrative Verantwortung wird jedoch durch den Verwaltungsstatus geregelt.

Allgemeine Bestimmungen der Gerichte der örtlichen Polizei

Sanktionen durch Richter der örtlichen Polizei

In den ihnen vorgelegten Angelegenheiten können die Richter der örtlichen Polizei folgende Sanktionen verhängen:

  • Freiheitsstrafe in gesetzlich bestimmten Fällen;
  • Geldstrafen;
  • Einziehung von Gegenständen, die im Prozess relevant sind;
  • Schließung (von Einrichtungen).

Sanktionen im Verkehrsrecht

In Fällen des Verkehrsrechts können folgende Sanktionen verhängt werden:

  • Geldstrafe;
  • Einziehung;
  • Entfernung von Fahrzeugen, die eine Gefahrenquelle darstellen;
  • Entzug des Führerscheins für bis zu 6 Monate oder endgültige Entziehung.

Verjährung von Strafen

Die Strafen für Verstöße oder Vergehen verjähren nach einer Frist von 1 Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem das Urteil rechtskräftig wurde.

Verwendung von Geldstrafen

Geldstrafen, die von den Richtern der örtlichen Polizei verhängt werden, kommen der Gemeinde zugute, in deren Hoheitsgebiet die Straftat begangen wurde.

Zuständigkeiten der Richter der örtlichen Polizei

Die Zuständigkeiten umfassen:

  • Verkehrsrecht;
  • Bestimmte Verstöße aus dem Verbraucherrecht;
  • Eigentumsrecht;
  • Verstöße gegen kommunale Verordnungen und Erlasse.

Das Gesetz 18287 vom Februar 1984 regelt das Verfahren vor den Gerichten der örtlichen Polizei.

Zustellungen und Benachrichtigungen

Zustellung der Klageschrift

Die Zustellung der Klageschrift sollte persönlich erfolgen, wobei Kopien davon und die gerichtliche Anordnung vom Beklagten oder der Sekretärin des Gerichts zu unterzeichnen sind. Dies erfolgt gemäß Artikel 44 der Zivilprozessordnung (ZPO).

Fahrzeugstilllegung bei Verkehrsunfällen

In Fällen von Verkehrsunfällen kann der Richter die Stilllegung des Fahrzeugs anordnen, wenn die Zustellung der Klageschrift nicht möglich ist, weil der eingetragene Fahrzeughalter nicht existiert oder nicht auffindbar ist.

Form der Entscheidungszustellung

Entscheidungen werden in der Regel schriftlich mitgeteilt, wobei eine integrierte Kopie beigefügt wird.

Entscheidungen über die Festsetzung von Geldstrafen über 5 UTM, die Einstellung des Verfahrens oder den Entzug des Führerscheins werden persönlich oder per Stimmzettel zugestellt.

Das Urteil über eine verhängte Freiheitsstrafe wird der verurteilten Person zugestellt.

Im Falle der Zustellung per Einschreiben gilt diese am fünften Werktag nach dem Eingang bei der betreffenden Poststelle als erfolgt.

Die Zivilklage

Der Richter ist zuständig für Zivilklagen, die fristgerecht im Rahmen des Verfahrens nach einer Straftat eingereicht werden.

Die Möglichkeit, sich an einem Zivilprozess zu beteiligen, besteht bis zu 3 Tage vor der Anklage und der Verteidigung im Urteilsverfahren.

In Fällen von Verkehrsunfällen muss die Zivilklage 3 Tage vor der Anklage und der Verteidigung im Urteilsverfahren gemeldet werden.

Befugnisse der Richter

  1. Sie können das persönliche Erscheinen des Angeklagten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen anordnen und gegebenenfalls durch Zwang durchsetzen.
  2. Im Hinblick auf die Durchsetzung von Gesetzen bezüglich Kosten und Alkoholkonsum kann der Richter auf Antrag der Aufsichtsbehörden angemessene Maßnahmen ergreifen, um den Zutritt zu und die Aufzeichnung von relevanten Eigentumsverhältnissen zu ermöglichen, wenn er feststellt, dass illegaler Alkohol verkauft, abgegeben oder verteilt wird.
  3. Falls erforderlich, wird der Richter den Wert fehlender Gegenstände von Sachverständigen schätzen lassen.
  4. Gegebenenfalls kann das Gericht Berichte über den Angeklagten bei der chilenischen Polizei (Carabineros de Chile) und der Gendarmerie anfordern. Ebenso kann es eine Erklärung über die Zugehörigkeit und den Hintergrund beim Standesamt anfordern.

Verfahrensmerkmale

  1. Die Fristen nach diesem Gesetz sind an Feiertagen, d.h. an Sonn- und Feiertagen, ausgesetzt.
  2. Handelt es sich bei der klagenden Partei um zivil- oder handelsrechtliche Gesellschaften oder Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, so ist das Verfahren gegen den Geschäftsführer oder Verwalter dieser Gesellschaften anzuwenden.
  3. Im Falle von Gemeinschaften und de facto Gesellschaften richtet sich das Verfahren gegen den Verwalter oder die Person, die die Leitung des Unternehmens innehat.

Prozessbeginn

Anzeige durch Behörden

Polizei und städtische Inspektoren, die eine Person bei der Begehung einer Straftat oder eines Fehlverhaltens überraschen, müssen dies dem zuständigen Gericht der örtlichen Polizei anzeigen. Sie laden den Täter zur mündlichen Verhandlung vor, geben Datum und Uhrzeit an und weisen auf die Folgen des Nichterscheinens hin (Rebellion).

Verstöße gegen Verkehrs- und Alkoholgesetze

Verstöße gegen die Verkehrsregeln, wie das verbotene Parken innerhalb von 100 Metern vom Eingang eines Krankenhauses, können von den Carabineros (chilenische Polizei) geahndet werden.

Verstöße gegen das Alkoholgesetz können ausschließlich von den Carabineros verfolgt werden.

Ladung vor Gericht

Die Vorladung vor Gericht und das entsprechende Schreiben sollten in zweifacher Ausfertigung ausgestellt werden, mit dem Hinweis, dass bei Nichterscheinen in Abwesenheit verhandelt wird. Sie müssen folgende Angaben enthalten:

  1. Die übermittelten Daten des Angeklagten und, falls bekannt, dessen Ausweisnummer.
  2. Das zuständige Gericht der örtlichen Polizei sowie Datum und Uhrzeit des Erscheinens.
  3. Die Art des Verstoßes oder der angeblichen Verletzung, Ort, Datum und Uhrzeit der Begehung.
  4. Die Identität des Beschwerdeführers und dessen Berufsbezeichnung.

Die Klage des Einzelnen

  1. Anspruch, Beschwerde oder Klage

    In diesen Fällen legt die gerichtliche Anordnung, unbeschadet der zivilrechtlichen Aspekte, Tag und Uhrzeit für die Anhörung und Beantwortung fest. Die Parteien müssen alle Beweismittel (Zeugen, Berichte, Sachverständige usw.) vorlegen und an der Anhörung teilnehmen.

  2. Anhörung und Verteidigung

    Das Gesetz sieht vor, dass die Verteidigung des Beklagten mündlich oder schriftlich erfolgen kann. Es können auch schriftliche Bemerkungen zur Klageschrift gemacht werden.

  3. Die Widerklage

    Eine Widerklage ist eine Forderung, die der Beklagte gegen den Kläger (Widerkläger) erhebt. Die Widerklage wird zusammen mit der Hauptklage bearbeitet.

  4. Schlichtung

    Nach der Vorladung und Anhörung der Parteien muss der Richter eine Schlichtung anstreben, um alle Fragen im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Maßnahmen zu klären.

  5. Zeugenregelungen

    Im Verfahren der örtlichen Polizei können von jeder Partei bis zu 4 Zeugen benannt werden, unabhängig von der Anzahl der strittigen Sachverhalte. In diesem Verfahren sind Zeugenaussagen nicht zulässig, um die Existenz oder das Datum einer Handlung zu beweisen, die den Eigentumsübergang eines Kraftfahrzeugs betrifft. (Dies sind Titel, die den Übergang des Eigentums von einer Person zur anderen belegen, z.B. ein Kaufvertrag).

Urteilsphase

Beweiswürdigung

Der Richter würdigt die Beweismittel und den Sachverhalt des Falles gemäß den Grundsätzen der freien Beweiswürdigung. Er berücksichtigt dabei auch die Anzeige eines Polizeibeamten oder eines kommunalen Inspektors.

Bei der Bewertung der Beweismittel nach den Grundsätzen der freien Beweiswürdigung muss das Gericht die logischen, wissenschaftlichen oder technischen Gründe angeben, auf denen die Zuweisung oder Ablehnung eines Beweiswertes beruht. Im Allgemeinen werden dabei insbesondere die Vielfalt, die Schwere, die Präzision und der Zusammenhang der Beweise berücksichtigt.

Urteil

Das Urteil muss innerhalb von 15 Tagen ab dem Zeitpunkt der fehlerfreien Verhandlung erlassen werden und folgende Angaben enthalten:

  • Das Datum;
  • Die Hintergrunddaten der Parteien;
  • Eine Zusammenfassung der Fakten und Argumente der Parteien;
  • Eine Analyse der Beweismittel;
  • Die rechtlichen und sachlichen Erwägungen, auf denen das Urteil beruht.

Vollstreckung des Urteils

Die Vollstreckung sollte vor demselben Gericht, das das Urteil gefällt hat, wirksam werden.

Die Entscheidung über die Vollstreckung wird persönlich oder durch Zustellung per Stimmzettel zugestellt.

Besondere Situationen im Gesetz

  1. Bei einem Erstvergehen und günstigem Vorstrafenregister kann der Richter von einer Geldstrafe absehen und den Täter mündlich verwarnen.
  2. Wird der Angeklagte in einem Verkehrsverfahren freigesprochen, muss der Gerichtsschreiber ihm eine Bescheinigung über den Freispruch, die Vergebung und die wesentlichen Details der Beschwerde ausstellen.
  3. In Gemeinden, in denen die Möglichkeit der gemeinnützigen Arbeit besteht, kann der Richter die Geldstrafe festlegen und, auf besonderen Wunsch des Täters und bei mangelnden finanziellen Mitteln, diese ganz oder teilweise in gemeinnützige Arbeit umwandeln.

Verwendung der Geldbußen

Das Gesetz sieht vor, dass verhängte Geldbußen innerhalb von 5 Tagen in die jeweilige Stadtkasse einzuzahlen sind. Der Kämmerer stellt eine Quittung in zweifacher Ausfertigung aus, wobei eine Kopie dem Täter ausgehändigt und die andere Kopie an das Gericht gesandt wird.

Rechtsmittel

Arten von Rechtsmitteln

  • Berichtigung/Klarstellung: Vor demselben Gericht (betrifft Formfehler).
  • Ergänzung: Vor demselben Gericht (betrifft den Inhalt des Urteils).
  • Berufung: Vor dem Berufungsgericht (betrifft den Inhalt des Urteils).

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