Leitfaden zu Sozialleistungen: Arbeitsunfähigkeit & Arbeitslosigkeit

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Ursachen der Erwerbsunfähigkeit

Eine allgemeine Krankheit oder ein nicht berufsbedingter Unfall, ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit (einschließlich Beobachtungszeiten bei Berufskrankheiten).

Voraussetzungen für Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Als Mitglied der Sozialversicherung müssen Sie bei allgemeiner Krankheit Beiträge für mehr als 180 Tage innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem medizinischen Ereignis gezahlt haben. Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ist keine Mindestbeitragszeit erforderlich.

Dauer der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit

Die maximale Dauer beträgt 12 Monate. Eine Verlängerung um weitere 6 Monate ist möglich, wenn eine Genesung innerhalb dieser Frist erwartet wird oder innerhalb von 3 Monaten eine mögliche dauerhafte Behinderung festgestellt werden könnte. Die Gesamtdauer kann somit bis zu 30 Monate ab Beginn betragen.

Höhe der Leistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit

  • Tag 1 bis 3: Keine Vergütung.
  • Tag 4 bis 15: 60% der Bemessungsgrundlage, gezahlt durch den Arbeitgeber.
  • Tag 16 bis 20: 60% der Bemessungsgrundlage, gezahlt durch die INSS.
  • Ab Tag 21: 75% der Bemessungsgrundlage, gezahlt durch die INSS.

Vorlage medizinischer Bescheinigungen

  • Erstbescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung): Innerhalb von 5 Tagen beim Arbeitgeber einzureichen.
  • Folgebescheinigung: Der Arzt stellt die erste Folgebescheinigung am 4. Tag aus. Weitere Folgebescheinigungen sind wöchentlich zu erneuern.
  • Genesungsbescheinigung (Wiederherstellung): Der Arbeitnehmer muss diese dem Unternehmen innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt vorlegen.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld

Sie müssen bei der Sozialversicherung gemeldet sein, sich in einer rechtlich anerkannten Situation der Arbeitslosigkeit befinden, die erforderliche Anwartschaftszeit erfüllt haben und das Rentenalter noch nicht erreicht haben, nachdem Sie als Angestellter tätig waren.

Erforderliche Dokumente für das Arbeitslosengeld

  • Antrag auf Arbeitslosengeld
  • Dokumente zum Arbeitsverhältnis (z.B. Arbeitsvertrag, Kündigung)
  • Bescheinigung des Unternehmens über die Bemessungsgrundlage und die Arbeitslosigkeit der letzten 180 Tage
  • Kopie der offiziellen Aufzeichnungen über die Sozialversicherungsbeiträge
  • Fotokopie des Personalausweises
  • Erklärung zur Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt (Engagement Aktivität)

Gründe für die Aussetzung des Arbeitslosengeldes

  • Wenn Sie ohne vorherige Absprache mit der Verwaltungsstelle einen Monat lang nicht erreichbar sind.
  • Wenn Sie die Arbeitsuchendmeldung nicht fristgerecht erneuern.
  • Wenn Sie einer Aufforderung des INEM (Arbeitsagentur) nicht nachkommen und keinen Nachweis erbringen, dass Sie zu den angegebenen Terminen erschienen sind.
  • Während der Verbüßung einer Haftstrafe.

Höhe der Leistungen bei Arbeitslosigkeit

  • Die ersten 180 Tage: 70% der Bemessungsgrundlage.
  • Ab Tag 181: 60% der Bemessungsgrundlage.

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