Leitfaden zur spanischen Gewerbesteuer (IAE)

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3) Befreiung

Das Gesetz 51/2002 führte eine weitreichende Ausnahmeregelung ein. Alle Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und in der IAE ansässig sind, sowie Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 1.000.000 € sind befreit.

Der Umsatz bezieht sich im Wesentlichen auf Verkäufe. Es gibt auch Ausnahmen für die Aufnahme der Tätigkeit: die ersten zwei Jahre für alle Aktivitäten und zusätzlich einen Bonus von 50 % für die ersten fünf Jahre nach den ersten zwei Jahren, der vom Stadtrat in Bezug auf die berufliche Tätigkeit festgelegt wird.

Schließlich gibt es noch einen Bonus von bis zu 50 % für fünf Jahre nach den ersten zwei Jahren für Freiwillige des Stadtrats bei allen Geschäftsaktivitäten.

4) Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage

Ein Erlass aus dem Jahr 1990 mit späteren Änderungen regelt die Steuererhebungspreise. Dort finden wir eine lange Liste von wirtschaftlichen Aktivitäten, geordnet nach Überschriften und Rubriken. Die Preise definieren den Inhalt der Tätigkeit. Die Gebühren werden von Steuerpositionen wie der Anzahl der Arbeitnehmer, der installierten Leistung, dem Stromverbrauch usw. bestimmt.

Es gibt Tätigkeiten mit staatlicher Gebühr und bestimmte Tätigkeiten mit lokaler Gebühr. Die Bestimmung der Gebühr erfolgt analog zur objektiven Beurteilung von Parametern wie Anzahl der Beschäftigten und installierter Leistung:

  • Mindestgebühr: Die Ableitung mithilfe der kommunalen Tarife.
  • Gewichtungskoeffizient: Ein verbindlicher Faktor (für die Gemeinden) basierend auf dem Umsatz. Das Mindestgewicht beträgt 1,29 und das maximale 1,35. Dieser Faktor wird mit der Mindestgebühr multipliziert.
  • Situationskoeffizient: Ein Koeffizient, den die Kommunen je nach Straßenkategorie oder Gelände festlegen können (nicht erforderlich). Das Mindestgewicht beträgt 0,4 und der Höchstsatz 3,8 %. Es kann bis zu 9 Kategorien von Verkehrsteilnehmern geben.

Beispiel:

  • Mindestgebühr: 100
  • Gewichtungskoeffizient: 1,30
  • Situationskoeffizient: 1,5
  • Steuersatz: 100 x 1,30 (Gewichtungskoeffizient) = 130; 130 x 1,5 (Situationskoeffizient) = 195

Es gibt Provinz- und nationale Quoten für Aktivitäten, die in mehreren Gemeinden der Provinz oder in mehreren Provinzen stattfinden. In diesen Fällen gilt der Situationskoeffizient nicht. Die Abrechnung der Provinz- und nationalen Abgaben liegt in der Verantwortung des Finanzamtes.

5) Verwaltung der Anwendung

Die IAE wird durch die Volkszählung, Registrierung und Erfassung der Eingänge verwaltet. In Bezug auf die Erklärung der hohen Steuerzahler besteht die Pflicht, sich zu registrieren und dem Management die notwendigen Informationen für ihre Niederlassung mitzuteilen.

Die Volkszählung liegt in der Verantwortung der staatlichen Steuerbehörde. In der Volkszählung sind alle Steuerzahler erfasst. Änderungen müssen dem Steuerpflichtigen gemeldet werden.

Die Anmeldung bei der Gemeinde enthält die Aktivitäten, Themen und Mindestzahlungen. Gegen Akte der Volkszählungsverwaltung der Steuer kann bei den Wirtschaftsgerichten des Staates Widerspruch eingelegt werden.

Die Behörde für die Erhebung der kommunalen Gebühren ist die Stadt, in der die Aktivität stattfindet. Die Stadt praktiziert den Abstand von der Zulassungssteuer. Gegen die Ansiedlung des Stadtrates kann Berufung eingelegt werden.

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