Leitfaden zum Wahlprozess: Sektionen, Wahllokale & Kandidaten
Eingeordnet in Rechtswissenschaft
Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 3,84 KB
Sektionen und Wahllokale
Thema: Die territoriale Aufteilung der Provinz dient der ordnungsgemäßen Durchführung der Abstimmung am Wahltag und der Information der Bürger.
Das Wahllokal: ist der Ort innerhalb eines Wahlbezirks, an dem die Bürger ihre Stimmen abgeben. Es kann in den Wahlbezirken mehrere Wahltische geben, da die Wähler oft nach dem Anfangsbuchstaben ihres Nachnamens aufgeteilt werden.
Der Wahlvorstand besteht aus einem Präsidenten und zwei Mitgliedern. Die Organisation obliegt der jeweiligen Gemeinde. Die Mitglieder werden durch Losentscheid aus dem Kreis der Personen ernannt, die in diesem Wahlbezirk wohnhaft und unter 65 Jahre alt sind. Personen über 65 Jahre gehören zur Gruppe des „dritten Alters“.
Der Präsident muss über einen Bachelor-, Diplom- oder Berufsabschluss verfügen. Es muss auch ein stellvertretender Vorsitzender gewählt werden.
Wenn der Präsident und die Mitglieder nicht teilnehmen, ist dies eine Pflichtverletzung. Eine Entschuldigung muss 10-12 Tage im Voraus eingereicht und begründet werden. Wer sich entschuldigen muss, ist von der Pflicht befreit.
Für die Ernennung des Vorsitzenden und der Mitglieder sollte die Organisation frühzeitig kontaktiert werden, um eine gute und professionelle Durchführung zu gewährleisten.
Ein Handbuch, das die Rolle und Aufgaben des Wahlvorstands (JEC) beschreibt, wird vorbereitet.
Von der Pflicht befreit sind Personen über 65 Jahre oder Personen, die nicht lesen oder schreiben können.
Nach der Benachrichtigung hat die Person sieben Tage Zeit, ihre Abwesenheit zu begründen. Danach wird der Ersatzkandidat benachrichtigt, da der ursprüngliche Kandidat nicht mehr zur Verfügung steht.
Wird die Frist nicht eingehalten und dies führt zum Scheitern einer Angelegenheit, muss dies 72 Stunden vor dem Wahlvorstand gemeldet werden. Erfolgt die Meldung später, ist der Vorstand mündlich zu informieren und der Stellvertreter zu benachrichtigen.
V. Der Wahlprozess
Phasen:
- Wahlausschreibung
- Kandidatennominierung
- Wahlkampf
- Wahlhandlung
- Wahlprüfung
- Bekanntgabe der Wahlergebnisse
Wahlausschreibung
Es ist ein Verwaltungsakt, der manchmal auch gerichtlich angeordnet werden kann, zur Festlegung des Datums und der Uhrzeit der Wahlen. Dieser Akt wird vom Präsidenten des jeweiligen territorialen Bereichs durchgeführt.
Die relevante Bekanntmachung wird im Amtsblatt veröffentlicht. Eine gerichtliche Anordnung kann erfolgen, wenn:
- Die Regierung die Wahlausschreibung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist vornimmt, um die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen zu gewährleisten.
- Es eine Unregelmäßigkeit bei Wahlen in einem Gebiet oder Bezirk gab, die eine Wiederholung erforderlich macht.
Kandidatennominierung
Es handelt sich um Personen, die die Anforderungen des passiven Wahlrechts erfüllen und von einer politischen Partei oder einer Koalition (oder Wählergruppe) unterstützt werden.
Zur Nominierung von Kandidaten sind politische Parteien berechtigt, die bei der zuständigen Registerbehörde registriert sind.
Anforderungen für Nominierungen
- Der Name jedes Kandidaten muss klar angegeben werden.
- Das Parteikürzel.
- Das Symbol.
- Angabe, ob die Kandidatur einzeln oder in Koalition mit anderen erfolgt.
- Die Namen der Listen dürfen nicht irreführend sein.
Die Annahme der Kandidaten für die Nominierung erfolgt nach Prüfung.
- Jede Liste muss drei Ersatzkandidaten umfassen.
- Kein Kandidat darf in mehr als einem Wahlkreis antreten.
- Die Wahllisten müssen nach ihrer Verabschiedung durch die Wahlvorstände am 22. Tag der Bekanntgabe im Amtsblatt veröffentlicht werden.