Leitfaden zu den wichtigsten arbeitsrechtlichen Konzepten
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Begriff des Arbeitnehmers
Artikel 9 - Die Einstufung eines Arbeitnehmers als Vertrauensperson hängt von der Art der ausgeführten Aufgaben und nicht von der handelsüblichen Bezeichnung der Stelle ab. Funktionen der Geschäftsführung, Kontrolle, Überwachung und Aufsicht haben einen allgemeinen Charakter und das Muster der persönlichen Arbeit bezieht sich auf das Unternehmen oder die Einrichtung.
Artikel 10 - Ein Arbeitnehmer ist eine Person, die einem anderen, natürlichen oder juristischen Person, ihre persönliche Arbeit zur Verfügung stellt. Arbeit ist jede körperliche oder geistige menschliche Tätigkeit, unabhängig vom Vorbereitungs- oder Handelsmuster. Arbeitgeber ist die natürliche oder juristische Person, die die Dienste eines oder mehrerer Arbeitnehmer in Anspruch nimmt. Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Vereinbarungen oder Gewohnheiten die Dienste anderer Arbeitnehmer in Anspruch nimmt, die dem Muster des ersteren entsprechen, ist er auch deren Arbeitgeber.
Arbeitgebervertreter
Artikel 11 - Direktoren, Administratoren, Manager und andere Personen, die im Unternehmen oder Betrieb Management- oder Verwaltungsfunktionen ausüben, gelten als Vertreter des Arbeitgebers und verpflichten ihn in dieser Eigenschaft in seinen Beziehungen zu den Arbeitnehmern.
Vermittler
Artikel 12 - Ein Vermittler ist eine Person, die sich an der Anwerbung anderer beteiligt oder anderen Arbeitgebern Dienste anbietet.
Artikel 13 - Als Vermittler gelten beispielsweise etablierte Unternehmen, die Arbeitnehmer mit ausreichenden Mitteln zur Erfüllung der Verpflichtungen aus den Beziehungen zu ihren Arbeitnehmern einstellen. Andernfalls haften sie als Gesamtschuldner mit dem direkten Nutznießer der Bau- oder Dienstleistungen für die Pflichten gegenüber den Arbeitnehmern.
Artikel 14 - Wer Vermittler für die Einstellung von Arbeitnehmern einsetzt, ist für die Verpflichtungen aus diesem Gesetz verantwortlich.
Unternehmen und Betrieb
Artikel 16 - Im Sinne der Arbeitsnormen bedeutet Unternehmen eine wirtschaftliche Einheit der Produktion oder des Vertriebs von Waren oder Dienstleistungen und Betrieb eine Zweigniederlassung, Agentur oder eine ähnliche Form, die integraler Bestandteil des Unternehmens ist und zur Verwirklichung seiner Ziele beiträgt.
Arbeitsverhältnis
Artikel 20 - Der Begriff Arbeitsverhältnis bezeichnet unabhängig von der Handlung, die dazu Anlass gibt, die Bereitstellung einer persönlichen, untergeordneten Arbeit einer Person gegen Zahlung eines Lohns.
Individuelle Arbeitsverträge
Ein individueller Arbeitsvertrag, in welcher Form oder unter welchem Namen auch immer, ist ein Vertrag, durch den sich eine Person verpflichtet, die Arbeit anderer untergeordneter Mitarbeiter gegen Zahlung eines Lohns zu mieten.
Elemente des Arbeitsverhältnisses
- Die persönliche Arbeit
- Die Unterordnung
- Die Zahlung von Löhnen
Vermutung des Arbeitsverhältnisses
Artikel 21 - Es wird vermutet, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen der Person, die die Arbeit zur Verfügung stellt, und der Person, die sie empfängt, besteht.
Befristete Vertragslaufzeit
Artikel 37 - Die Befristung eines Arbeitsvertrags kann nur in folgenden Fällen festgelegt werden: I. Wenn es die Art der auszuführenden Arbeit erfordert; II. Wenn ein anderer Arbeitnehmer vorübergehend ersetzt werden soll; und III. In anderen durch dieses Gesetz vorgesehenen Fällen.
Vertrag für eine bestimmte Aufgabe
Ein Vertrag für eine bestimmte Aufgabe liegt vor, wenn die Dauer der Arbeiten genau bestimmt werden muss. Wenn nach Ablauf der festgelegten Dauer die Arbeit weiterhin besteht, gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet.