Ley 12/2008: Umfassender Schutz von Kindheit und Jugend in Valencia
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Ley 12/2008 vom 3. Juli der Generalitat
Umfassender Schutz der Kindheit und Jugend in Valencia
Zweck und Geltungsbereich
Dieses Gesetz **zielt darauf ab**, einen umfassenden Schutz der Kindheit und Jugend zu gewährleisten, die grundlegenden Rechte von Kindern zu fördern und zu entwickeln sowie eine umfassende und systematische Regelung zur Anerkennung, Förderung und Entwicklung moderner Trends und Leitlinien zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist das Ergebnis der Entscheidung der Generalitat, eine führende Sozialpolitik zu betreiben und die soziale Wohlfahrt von Kindern und Jugendlichen in der Comunidad Valenciana zu stärken. Es adressiert eine vollständige Regelung der verschiedenen Zuständigkeitsebenen, die die Regierung im Bereich des Schutzes von Minderjährigen innehat.
Dieses Gesetz gilt **für** alle Kinder und Jugendlichen, die sich im Gebiet der Region Valencia aufhalten, auch wenn dies nur gelegentlich oder vorübergehend der Fall ist. Es sieht auch die potenzielle Anwendung über das Erreichen des Erwachsenenalters hinaus vor, sofern dies durch die geltende Gesetzgebung zulässig ist.
Titel I: Allgemeine Grundsätze
Unter allen allgemeinen **Grundsätzen** und Kriterien, die das Gesetz widerspiegelt und verkündet, ist an erster Stelle der Vorrang der Interessen des Kindes hervorzuheben. Dieser ist auf die Verwirklichung seiner vollen und harmonischen Entfaltung sowie die Übernahme persönlicher, familiärer und sozialer Autonomie ausgerichtet, wie klar in **Titel I** des Gesetzes zusammen mit anderen allgemeinen Bestimmungen dargelegt. Das Gesetz ist in verschiedenen Kontexten verankert, in denen sich Kinder und Jugendliche bewegen: Schule, soziales Umfeld, Institutionen und Familie. Die Bedeutung und Rolle der Familie wird besonders hervorgehoben, da die Überzeugung besteht, dass Kinder nicht außerhalb dieses Kontextes verstanden werden können und dass Jungen und Mädchen immer *im Kontext der Familie* betrachtet werden müssen.
Titel II: Rechte, Pflichten und Garantien
**Titel II** ist vollständig den Rechten, Pflichten, Garantien, dem besonderen Schutz und der Förderung von Kindheit und Jugend gewidmet. Diese sind in der sogenannten **„Charta der Rechte des Kindes der Comunitat Valenciana“** zusammengefasst. Diese Charta, die die Rechte und Garantien des Kindes- und Jugendalters aufzählt, ist nicht nur als einfache Liste von Rechten zu verstehen, sondern ist in die Politik und Maßnahmen der Regierung der Generalitat eingebettet. Sie umfasst die individuellen und kollektiven Rechte von Mädchen und Jungen, die in der spanischen Verfassung, im Zivilrecht, im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in den wichtigsten internationalen Verträgen verankert sind.
Eine Neuerung ist, dass das Gesetz den Schutz des Kindes auch in sozial relevanten Bereichen gewährt, wie etwa bei Werbung, die an Minderjährige gerichtet ist oder Minderjährige nutzt, sowie beim Schutz von Kindern vor dem Inhalt von Fernsehprogrammen oder vor dem Missbrauch von Produkten, Dienstleistungen und Software, Telefon- und Telematikdiensten, wie dem **Internet**.
Titel III: Prävention, Gefahr und Hilflosigkeit
**Titel III** ist dem Schutz von Kindern gewidmet, die sich in einer Situation der Gefahr oder des Verlassens befinden. Höchste Priorität wird präventiven Maßnahmen eingeräumt, denen der erste Teil des Titels III gewidmet ist. Das bedeutet, dass die Ursachen für mangelnden Schutz vermieden werden sollen. Der Schutz des Kindes sollte als vorrangige Maßnahme aller beteiligten staatlichen, öffentlichen und privaten Einrichtungen betrachtet werden. Weiterhin regelt dieser Titel die Gefahr, die in der ausschließlichen Zuständigkeit der lokalen Regierung liegt. Die Situation der Hilflosigkeit und deren Feststellung liegt jedoch in der alleinigen Verantwortung der Generalitat. Dieser Titel leitet die verschiedenen Formen der Pflege (Betreuung) ein. Schließlich befasst er sich mit den Zuständigkeiten der Generalitat im Bereich der Adoption, sowohl national als auch international.
Titel IV: Rehabilitation und Wiedereingliederung
Der **Titel IV** ist dem System der Rehabilitation und Wiedereingliederung von Minderjährigen gewidmet, die dem Organgesetz 5/2000 vom 12. Januar zur Regelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit unterliegen. Das Gesetz enthält allgemeine Kriterien und unterschiedliche Bewertungen für Maßnahmen im offenen Umfeld, Freiheitsentzug oder Ersatzmaßnahmen sowie für die Überwachung und Unterstützungsmaßnahmen.
Titel V: Zuständigkeiten, Zusammenarbeit und soziale Initiative
Der **Titel V** regelt die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der regionalen Verwaltung und der lokalen Regierung, die Zusammenarbeit und die Förderung der sozialen Initiative und Beteiligung, insbesondere im sozialen Bereich. Dies basiert auf der Überzeugung, dass nur eine konzertierte und verantwortungsvolle Aktion aller Behörden, Institutionen, Organisationen und Bürger dazu beitragen kann, das Ziel der Sicherung des Kindeswohls zu erreichen.
Institutionelle Neuerungen und Sanktionen
Titel VI: Ständige Beobachtungsstelle für Familie und Kinder
Das Gesetz beinhaltet auch bedeutende institutionelle Neuerungen, wie die Schaffung einer **Ständigen Beobachtungsstelle für Familie und Kinder** in **Titel VI**. Diese ist verantwortlich für die Untersuchung und Ermittlung der Bedürfnisse und Anforderungen der Gesellschaft sowie für die Förderung von Initiativen zur Verbesserung der Prävention, Pflege und des Schutzes von Familien und Kindern in der Region.
Titel VII: Der Kommissar für Kinder
Dazu gehört auch die Schaffung der spezifischen Figur des **Kommissars für Kinder** in der Region (**Titel VII**) unter dem Titel "Kommissar Child-Pare d'Òrfens".
Titel VIII: Das Sanktionsregime
Das in **Titel VIII** behandelte Sanktionsregime ist Ausdruck der öffentlichen Kontrolltätigkeit im Namen des Jugendschutzes. Es umfasst Straftaten, die durch eine detaillierte Definition aller vom Gesetz erfassten Handlungsbereiche ausgedrückt werden, jedoch in einem flexiblen Rahmen zur Einstufung von Sanktionen zugunsten der Gerechtigkeit bei der Umsetzung dieses Gesetzes.
Fazit und Zielsetzung des Gesetzes
Kurz gesagt, dieses Gesetz steht in voller Harmonie mit der historischen Tradition Valencias. Es ist Ausdruck des festen und entschlossenen Willens der Regierung, Valencia an die Spitze der modernsten Schutz-, Bildungs- und Integrationspolitik für Kinder zu stellen. Es trägt somit zur Entwicklung und wirksamen Umsetzung der Rechte und Garantien des Kindes, des sozialen Fortschritts und dem Schutz der Errungenschaften des modernen Wohlfahrtsstaates bei.