Lieferantenkredit, Skonto, Factoring und Leasing – Unternehmensfinanzierung

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Lieferantenkredit (Handelskredit)

Handelskredit bzw. Lieferantenkredit ist eine Form der Finanzierung, die von Lieferanten angeboten wird. Dabei erfolgt die Zahlung erst nach 30, 60, 90 Tagen oder sogar später. Er verfügt über bestimmte Merkmale: er kann die Zahlung von expliziten Zinsen beinhalten und ist ein automatischer, kontinuierlicher und flexibler Prozess. Bei einer Vereinbarung mit einem Lieferanten ist die Zahlung üblicherweise gestundet; sie muss nicht ständig neu verhandelt werden.

Hinweise und Probleme

Manchmal berücksichtigen Unternehmen nicht, dass, obwohl es keine expliziten Kosten beim Lieferanten geben mag, die Möglichkeit besteht, dass sie dadurch nicht alle Skonti bzw. Rabatte für die sofortige Zahlung nutzen können. Dies kann zu Opportunitätskosten führen.

Skonto / Abtretung und Wechsel

Der Skonto / die Abtretung ist ein Vorgang, bei dem Forderungen verwertet oder weitergegeben werden. Wenn ein Unternehmen einen Forderungsverkauf vornimmt, hat das Unternehmen in der Regel das Recht, eine entsprechende Vereinbarung schriftlich zu dokumentieren. Die Bank oder ein Dritter kann dann die Fälligkeit der Forderungen übernehmen. Die Operation zur Übertragung eines Wechsels oder einer Forderung nennt man häufig Abtretung oder Indossament.

Rückgriff und Folgen bei Ausfall

Wenn die Operation schiefgeht und der Kunde nicht zahlt, kann die Bank die unbezahlte Forderung an das Unternehmen zurückgeben; die Bank macht dann gegebenenfalls einen Anspruch gegen das Unternehmen geltend. In einem Beispiel wurde ein Betrag von 970 € genannt: Falls die Bank eine unbezahlte Forderung an das Unternehmen zurücküberträgt, kann dies für das Unternehmen zu Kosten und Forderungen führen.

Wird einem Unternehmen von einer Bank ein Darlehen gegen Abtretung der Forderungen gewährt, so gelten dabei zwei mögliche Szenarien:

  • Die wünschenswerte Variante ist, dass die Bank das Recht zur Einziehung gegenüber dem Kunden hat, sodass die Bank beim Fälligkeitstag die Zahlung vom Kunden verlangen kann.
  • Wenn der Kunde am Fälligkeitstag nicht zahlt, kann die Bank die unbezahlte Forderung an das Unternehmen zurückgeben, damit dieses die Zahlung vom Kunden selbst einfordert. Dabei kann das Unternehmen unter Umständen einen Abzug geltend machen. (Nicht der gesamte Forderungsbetrag wird ggf. ersetzt, da die Bank weitgehend Kosten/Provisionen behält.)

Kosten bei solchen Transaktionen

Dieser Vorgang hat typischerweise die folgenden Standardkosten:

  1. Zinsen, die abhängig von der Zeit sind, für die die Vorauszahlung an das Unternehmen erfolgt (je mehr Tage, desto höhere Zinsen).
  2. Eine Provision, die ein Prozentsatz des Nominalbetrags ist.
  3. Steuern und Abgaben, die auf diese finanziellen Transaktionen erhoben werden.

Factoring

Factoring ist eine Art der Finanzierung, bei der ein Dritter (der Factor) das Recht erwirbt, die Forderungen eines Unternehmens einzuziehen und im Austausch dafür eine Vorauszahlung zu leisten. Das Schema der beteiligten Parteien sieht typischerweise wie folgt aus:

  • Das Unternehmen verkauft seine Forderungen an den Factor.
  • Der Factor zahlt einen Großteil des Forderungsbetrags sofort aus und übernimmt in vielen Fällen das Debitorenmanagement.

Unterschiede zu Wechsel/Abtretung

Der Unterschied liegt darin, dass bei Wechseln oft ein Wertpapier im Spiel ist (z. B. Wechsel), während Factoring die Forderung als solches betrifft. Beim Factoring übernimmt der Factor häufig auch das Ausfallrisiko (je nach Vereinbarung: mit oder ohne Rückgriff).

Risiko und Kosten

Im Falle des Factoring übernimmt der Factor das Ausfallrisiko, weshalb die Kosten für den Factor in der Regel höher sind als bei einfachen Rabatten oder Abtretungen. Vorteile des Factorings für das Unternehmen sind:

  • Das Unternehmen erhält rasch Liquidität ohne eigenes Ausfallrisiko (bei Nicht-Rückgriffs-Factoring).
  • Das Factor-Unternehmen verdient an der Differenz zwischen dem Vorauszahlungsbetrag und dem tatsächlich vom Kunden gezahlten Betrag.

Nachteile des Factorings:

  • Das Unternehmen verliert einen Teil seiner Rechte an den Forderungen (ein Teil der realisierbaren Aktiva).
  • Es besteht das Risiko von Zahlungsausfällen durch den Kunden, falls keine Übernahme des Ausfallrisikos vereinbart wurde (Rückgriffs-Factoring).

Leasing (Vermietung von Anlagegütern)

Leasing ist eine Finanzierungsquelle für Unternehmen, die darin besteht, Anlagegüter zur Nutzung gegen Zahlung einer Miete zu überlassen. Typischerweise umfasst ein Leasingvertrag auch Aspekte wie Wartung, Steuern und Versicherung (je nach Vertrag). Im Gegensatz zum Kauf besteht beim klassischen Leasing oft nicht automatisch die Möglichkeit, das Objekt am Ende zu erwerben (dies hängt von der vereinbarten Leasingform ab).

Typische Objekte und Merkmale

  • Gegenstände: Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, Autos etc.
  • Leasingzahlungen können steuerlich absetzbar sein (Steuervorteile), sodass das Unternehmen weniger direkte Steuern zahlt.
  • Bei manchen Fahrzeug-Leasingverträgen kann der abzugsfähige Anteil für steuerliche Zwecke begrenzt sein (z. B. 50 % in bestimmten Fällen).

Vorteile des Leasings

  • Freisetzung von Kapital für andere Investitionen (das Unternehmen bindet weniger Eigenkapital).
  • Alle Kosten (Miete, Versicherung, Wartung) können vertraglich zusammengefasst werden, sodass die Buchhaltung eine regelmäßige, planbare Belastung hat.
  • Ein Leasingvertrag muss sich nicht unbedingt negativ auf das Verschuldungsverhältnis des Unternehmens auswirken (abhängig von bilanzieller Behandlung und Vertragsgestaltung).

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