Lohn und Gehalt: Definitionen, Bestandteile und Abrechnung
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1. Lohn-Eigenschaften und deren Bedeutung
Lohn ist als Gegenleistung für erbrachte Arbeit zu verstehen und sollte eine gegenseitige Bereicherung darstellen. Er wird vom Unternehmen unabhängig von der aktuellen wirtschaftlichen Situation gezahlt.
2. Wahrnehmungen und Mindestlohn
Das Gehalt setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
- Grundgehalt: Der durch Zeit- oder Leistungslohn festgelegte Preis, der mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn (SMI) entsprechen muss.
- Gehaltsergänzungen: Zusätzliche Beträge, die sich aus persönlichen Umständen, Arbeitsbedingungen oder der geschäftlichen Performance ergeben.
3. Lohnbestandteile und Entschädigungen
Nicht alle Zahlungen sind Bestandteil des Mindestlohns. Dazu gehören:
- Überstunden:
- Nicht-strukturelle Überstunden: Freiwillig oder vertraglich vereinbart.
- Strukturelle Überstunden: Bedingt durch Produktionsanforderungen oder Schichtwechsel.
- Überstunden durch höhere Gewalt: Zur Abwendung von Schäden (z. B. bei Bränden oder Überschwemmungen).
- Außergewöhnliche Zuwendungen: Zum Beispiel Weihnachtsgeld.
- Sachbezüge: Waren oder Dienstleistungen, die dem Arbeitnehmer wirtschaftlichen Nutzen bringen.
4. Nicht-Lohn-Leistungen
Bestimmte Zahlungen gelten nicht als Arbeitslohn, sondern als Lohnnebenkosten oder sonstige Bezüge, die nicht als Entgelt für die Arbeitsleistung selbst gewertet werden.
5. Lohnnebenkosten und deren Bedeutung
Hierzu zählen finanzielle Aufwendungen, die der Arbeitnehmer vorab getätigt hat oder die der Erstattung dienen:
- Tagegelder und Reisekosten.
- Erstattung für Arbeitsmittel und Werkzeuge.
- Entschädigungen bei Wohnortwechsel oder Vertragsauflösungen.
6. Schutz des Gehalts im Rechtssystem
Unser Rechtssystem bietet Maßnahmen zur Sicherung des Gehaltsanspruchs, wie:
- Unpfändbarkeit des Lohns (in gesetzlichen Grenzen).
- Bevorrechtigte Forderungen.
- Lohngarantiefonds.
7. Lohnabrechnung vs. Lohn
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist das Dokument, das den Empfang des Gehalts bestätigt und als Nachweis für den Arbeitgeber dient. Sie ist nicht mit dem Lohn selbst gleichzusetzen, da sie auch nicht-lohnrelevante Konzepte enthalten kann.
8. Zahlung von Löhnen
Die Auszahlung erfolgt nach festen Regeln:
- Zeitpunkt: Zu den vereinbarten Terminen (monatlich, wöchentlich oder täglich).
- Dokumentation: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Entgeltbescheinigung (Lohnabrechnung) auszustellen.
9. Aufbewahrungsfrist
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnunterlagen für einen Zeitraum von vier Jahren aufzubewahren, um notwendige Kontrollen zu ermöglichen.