Lohn- und Gehaltsabrechnung: Ein umfassender Leitfaden

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Lohn- und Gehaltsabrechnung: Ein Überblick

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein Dokument, den sogenannten Lohnzettel oder die Abrechnung, auszuhändigen. Dieses Dokument gibt detailliert Auskunft über die einzelnen Bezüge sowie Abzüge.

Das hier verwendete Modell entspricht den Vorgaben des Arbeitsministeriums und wird bei der Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen verwendet.

Wichtige Begriffe und Konzepte

  • Beitragsgrundlage: Ein Betrag, der in Bezug auf die Gehälter der Arbeitnehmer berechnet wird und auf den die Steuersätze für die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge angewendet werden.
  • Lohnnebenkosten: Können von den Sozialabgaben ausgenommen sein, sofern sie bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Ein Überschreiten dieser Grenzwerte führt zur Berechnung auf Basis der Sozialversicherungsbeiträge.
  • Versetzung: Wenn der Arbeitnehmer einem anderen Arbeitsplatz im selben Unternehmen zugewiesen wird und dies einen dauerhaften Wohnsitzwechsel erforderlich macht oder wenn die Versetzung länger als zwölf Monate in einem Zeitraum von drei Jahren dauert.
  • Vorübergehende Versetzung: Vorübergehende Veränderung des Arbeitsplatzes in eine andere Ortschaft, die vom gewöhnlichen Aufenthaltsort des Arbeitnehmers abweicht. Die maximale Dauer beträgt 12 Monate in einem Zeitraum von drei Jahren.
  • Wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen: Betreffen Bereiche wie Arbeitszeit, Arbeitszeiten, Schichtarbeit, Entgeltsysteme, Arbeit und Leistung, sofern die Änderung über die Grenzen der funktionellen Mobilität hinausgeht.
  • Aussetzung des Arbeitsverhältnisses: Vorübergehende Einstellung der Arbeitsleistung, ohne dass der Vertrag zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer gekündigt wird.
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Vollständige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wodurch die Pflichten beider Parteien erlöschen.
  • Massenentlassung: Kündigung von Arbeitsverträgen aufgrund wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer oder produktionstechnischer Ursachen oder höherer Gewalt, die die Kontinuität des Unternehmens verhindern.
  • Soziale Sicherheit: Soll Arbeitnehmer und ihre Angehörigen oder Betreuer in Notsituationen (Krankheit, Unfall, Ruhestand, Arbeitslosigkeit usw.) angemessen schützen.
  • Arbeitslosigkeit: Situation von Personen, die arbeitsfähig und arbeitsbereit sind, ihren Arbeitsplatz verlieren oder deren Arbeitszeit um mindestens ein Drittel reduziert wird, mit einem entsprechenden Verlust oder einer entsprechenden Herabsetzung des Lohns.

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