Lohnabrechnung: Bestandteile und Erläuterungen
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Bestandteile der Lohnabrechnung
Eingang von Löhnen: Die Abrechnung, auch Lohnzettel genannt, ist das Dokument für Arbeitnehmer, das ihren Lohn, die einzelnen Wahrnehmungen sowie die Abzüge für diese Wahrnehmungen aufschlüsselt.
Kopf der Lohnabrechnung
Kategorie oder Berufsgruppe: Hier wird der Arbeitnehmer in die verschiedenen Berufsgruppen eingestuft, basierend auf den ausgeübten Funktionen und den erworbenen Qualifikationen oder Kenntnissen.
Gruppe der Sozialversicherungsbeiträge: Alle Arbeitnehmer sind einer von elf Gruppen zugeordnet, die für die Sozialversicherungsbeiträge relevant sind.
Hauptteil der Lohnabrechnung
Lohnrückstellungen: Hier werden die verschiedenen Konzepte aufgeführt, die der Arbeitnehmer erhält. Diese sind in Wahrnehmungen und Lohnnebenkosten unterteilt.
Abzüge: Hier werden die Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung, zu gemeinsamen Risiken, zur Arbeitslosigkeit und zur beruflichen Bildung sowie für Überstunden aufgeführt.
Basis für Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer
Es müssen Aufzeichnungen über die Grundlagen für die Berechnung der verschiedenen Abzüge geführt werden, die den Löhnen der Arbeitnehmer unterliegen, d.h. Beiträge zur Sozialversicherung und zur persönlichen Einkommensteuer.
Wahrnehmungen (Einnahmen)
Die Bezüge der Arbeit werden unterschieden in:
- Grundgehalt: Der feste Teil der Vergütung für die geleistete Zeit und Arbeit, festgelegt für jede Berufsgruppe.
- Zulagen: Diese werden zur Lohnbasis hinzugefügt.
- A) Persönliche Freibeträge: Diese werden durch die persönlichen Umstände des Arbeitnehmers bestimmt, wie z.B. Betriebszugehörigkeit, besondere Fähigkeiten, Sprachen usw.
- B) Ergänzungen zum Arbeitsplatz: Diese berücksichtigen die Besonderheiten der Stelle, wie z.B. Schwierigkeiten, Toxizität, Gefahr, Schichtarbeit, Höhe, Übernachtung usw.
- C) Ergänzungen für Qualität oder Quantität der Arbeit: Anreize für Aktivität, Teilnahme, Pünktlichkeit usw.
- Überstunden: Die Überstunden werden zu einem festgelegten Betrag bezahlt, sofern dieser nicht unter dem Wert einer gewöhnlichen Arbeitsstunde liegt, oder durch bezahlten Urlaub ausgeglichen.
- Sonderzahlungen: Mindestens zwei außerordentliche Zahlungen pro Jahr, in der Regel zu Weihnachten und in einem anderen festgelegten Monat, gemäß Tarifvertrag. Der Betrag wird im Tarifvertrag oder in Bezug auf die Leistungen des Unternehmens festgelegt.
- Löhne und Gehälter in Form von Sachleistungen: Wirtschaftliche Bewertung der Waren oder Dienstleistungen, die das Unternehmen dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt, wie z.B. Wohnung, Strom, Kohle usw. Diese können mehr als 30% der Gehaltswahrnehmungen ausmachen.
Lohnnebenkosten (Zahlungen)
Dies sind Wahrnehmungen, die nicht als Lohn gelten und nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Sie lassen sich in folgende Kategorien einteilen:
- Entschädigungen und Strafen: Beträge, die den Arbeitnehmern für Ausgaben gezahlt werden, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit entstehen, wie z.B. Reisekosten.
- Leistungen und Vergütungen für die Sozialversicherung: Beträge, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zahlt, wenn dieser sich in einer Situation der Arbeitsunfähigkeit oder Teilarbeitslosigkeit befindet.
- Schadensersatz: Beträge, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund von Versetzungen, Kündigungen oder der Aussetzung des Arbeitsvertrags zahlt.
- Sonstige Lohnnebenkosten: z.B. Weihnachtskörbe.
Abzüge
Diese mindern den Nettobetrag, den der Arbeitnehmer letztendlich erhält. Sie umfassen:
- Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung: Arbeitnehmer sind verpflichtet, Beiträge zur Sozialversicherung zu leisten. Arbeitgeber sind verpflichtet, die entsprechenden Anteile für Arbeitnehmer, gemeinsame Risiken, Arbeitslosigkeit und berufliche Bildung sowie die Bezahlung von Überstunden einzubehalten.
- Einkommensteuer (Einkommensteuer von natürlichen Personen): Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einkommensteuer aufgrund eines bestimmten Prozentsatzes, der vom Einkommen abhängt, einzubehalten.
- Fortschritte des Wertes von Sachleistungen: Der Wert der Sachleistungen, die der Arbeitnehmer erhalten hat, wird abgezogen.
- Sonstige Abzüge: z.B. Gewerkschaftsbeiträge von gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern, die Rückzahlung von Darlehen, die der Arbeitnehmer vom Unternehmen erhalten hat.