Die Lohnabrechnung verstehen: Bestandteile und Abzüge
Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 5,21 KB
Die Lohnabrechnung: Bestandteile und Struktur
Die Lohnabrechnung enthält wichtige Informationen über das Unternehmen, den Arbeitnehmer und die Zahlungsfrist. Sie gliedert sich in Bruttobezüge (Lohnbestandteile) und Lohnnebenkosten (oder Abfindungen).
Bruttobezüge (Lohnbestandteile)
Zu den Bruttobezügen zählen:
- Grundgehalt (Grundlohn)
- Lohnzuschläge (z. B. Überstunden, Dienstalter, Sachleistungen)
Weitere Bestandteile der Lohnabrechnung
Die Abrechnung umfasst auch:
- Vergütungen oder Vorteile der Sozialversicherung (SS).
- Kompensationen für Entfernung, Zahlungsaussetzung oder Kündigung.
- Sonstige Beträge (z. B. Transportkosten), die der Arbeitnehmer zusätzlich zu den Beträgen für die Sozialversicherungsbeiträge und Abzüge erhält.
Am Ende des Formulars sind die Beitragsebenen für die SS und die Basis für den Steuerabzug (Lohnsteuer) aufgeführt. Die Abrechnung muss die Unterschriften des Mitarbeiters und der Unternehmensvertreter enthalten.
Grundgehalt und Lohnzuschläge definieren
Grundgehalt (Grundvergütung)
Das Grundgehalt ist die feste Vergütung pro Zeiteinheit oder geleisteter Arbeit. Es stellt den Mindestbetrag dar, der in der Regel durch Tarifvertrag in Bezug auf die Berufsgruppe festgelegt wird.
Lohnzuschläge
Lohnzuschläge sind feste Vergütungen, die Mitarbeiter entsprechend den Umständen erhalten, welche sich auf ihre persönlichen Verhältnisse, die geleistete Arbeit, den Status oder die Ergebnisse des Unternehmens beziehen.
Arten von Lohnzuschlägen
Bekannte Lohnzuschläge sind:
- Persönliche Zuschläge: Alter (Dienstalter), Sprachkenntnisse etc.
- Arbeitsplatzbezogene Zuschläge: Erschwernis, Toxizität, Gefahren, Schichtarbeit, Nachtarbeit usw.
- Leistungsprämien: Produktivität (Quantität oder Qualität der Arbeit), Anwesenheit, Pünktlichkeit und so weiter.
- Erfolgsabhängige Anreize: Beteiligung an den Gewinnen des Unternehmens etc.
Hinweis: Zuschläge, die sich aus der Arbeit oder der Unternehmenssituation ergeben, sind nicht konsolidiert, es sei denn, es liegt eine anderslautende Vereinbarung vor.
Regelungen zu Überstunden und Sonderzahlungen
Überstunden
Überstunden sind grundsätzlich freiwillig, es sei denn, eine individuelle oder kollektive Vereinbarung sieht deren Leistung vor. Sie können finanziell vergütet oder durch Freizeitausgleich kompensiert werden.
- Die Bezahlung für Überstunden darf den Wert der normalen Arbeitszeit nicht unterschreiten.
- Falls keine spezifische Regelung getroffen wurde, muss der Freizeitausgleich innerhalb von 4 Monaten nach Leistung der Überstunden erfolgen.
- Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 80 zusätzlichen Stunden pro Jahr.
- Obligatorische Pausen oder Ruhezeiten zählen nicht als Überstunden.
Sonderzahlungen (Zusätzliche Zahlungen)
Alle Mitarbeiter haben Anspruch auf mindestens zwei Sonderzahlungen pro Jahr, deren Höhe durch den entsprechenden Tarifvertrag festgelegt wird.
- Eine Zahlung erfolgt üblicherweise zu Weihnachten und die andere im Sommer.
- Die Sonderzahlungen können aufgeteilt werden, d. h., der Gesamtbetrag der Prämien wird auf die 12 Monate des Jahres verteilt (monatliche Auszahlung).
Nicht-Lohnbezogene Bezüge und Aufwandsentschädigungen
Zusätzlich zum Lohn können Arbeitnehmer folgende Beträge erhalten, die oft als Aufwandsentschädigungen gelten:
- Transportkosten (Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz).
- Tagegelder (Diäten) für Verpflegung und/oder Unterkunft.
- Kosten der Fortbewegung während der Arbeit (z. B. Mautgebühren bei Fahrten zu anderen Unternehmen).
- Leistungen und Vergütungen der Sozialversicherung (SS).
- Abfindungen bei Versetzung, Suspendierung oder Entlassung.
Wichtig: Diese zusätzlichen Zahlungen werden nicht für die Sozialversicherung (SS) berücksichtigt, sofern sie durch Belege gerechtfertigt sind oder die gesetzlich festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten.
Beitragsgrundlagen (Sozialversicherung und Steuern)
Die Beiträge zur Sozialversicherung (SS) und die Lohnsteuer werden auf Basis der Bruttobezüge berechnet:
Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung (SS)
Die Beitragsgrundlage wird in der Regel als Prozentsatz (x%) der Lohnbestandteile berechnet.
Gemeinsame Beitragsbasis
Diese Basis umfasst:
- Grundgehalt
- Lohnzuschläge
- Sachleistungen
- Anteil der Sonderzahlungen (Zuzahlungen)
Spezielle Beitragsbasis (Überstunden)
Überstunden (HE) werden separat berechnet:
Spezielle Beitragsbasis = Gemeinsame Beitragsbasis + Überstunden (HE) x %
Einkommensteuer (Lohnsteuer)
Die Einkommensteuer wird auf Basis aller Lohnbestandteile berechnet:
Einkommensteuer = Alle Bruttobezüge x % (individueller Steuersatz)