Lohnsysteme und Lohnfestsetzung: Fixum, Variable Vergütung und Mindestlohn

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Lohnsysteme im Überblick

1. Das Fixum-System (Zeit- oder Leistungseinheit)

Dieses System basiert entweder auf einer Zeiteinheit oder einer Arbeitseinheit (Leistungseinheit).

Vergütung pro Zeiteinheit

  • Die Arbeitsprämie hängt vom erzielten Ergebnis ab.
  • Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen kann zu Leistungskürzungen führen.
  • Anhaltendes Fehlverhalten kann gemäß Art. 55 ff. zur Entlassung führen.

Vergütung pro Arbeitseinheit (Akkordlohn)

Hier steht die reine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers im Vordergrund. Die erforderliche Sorgfalt in Bezug auf die aufgewendete Zeit ist minimal, muss jedoch im Rahmen von Treu und Glauben erfolgen. Die Parteien vereinbaren ein Mindestmaß an Fleiß.

2. Das Variable Lohnsystem (Leistungsabhängig)

Die Vergütung basiert direkt auf der individuellen Leistung des Mitarbeiters. Schlechte Leistung wirkt sich unmittelbar auf das Gehalt aus.

Merkmale der variablen Vergütung

  • Provision: Der Mitarbeiter erhält eine Provision für erfolgreich abgeschlossene Geschäfte, an denen er beteiligt war.
  • Mindestlohn: Ein professioneller Mindestlohn wird stets garantiert.
  • Unternehmensergebnis: Ein wesentlicher Teil des Gehalts kann von den Gesamtergebnissen des Unternehmens abhängen, nicht nur von der individuellen Leistung.

Lohn in Form von Sachleistungen

Es gibt keine abschließende rechtliche Definition von Lohn in Form von Sachleistungen. Leistungen, die nicht als Vergütung (Lohnbestandteil) gelten, sind beispielsweise:

  • Arbeitskleidung
  • Vom Unternehmen organisierte Schulungen, die den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers betreffen.

Grundlagen der Lohnfestsetzung

Der Gesetzliche Mindestlohn

Der Mindestlohn wird jährlich von der Regierung in Zusammenarbeit mit den repräsentativsten Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften festgelegt. Grundsätzlich darf dieses Gehalt nicht durch zusätzliche Zahlungen unterschritten werden.

Der Tarifvertragliche Lohn (Professionelles Gehalt)

Dieses Gehalt wird durch Tarifverhandlungen festgelegt und muss stets den gesetzlichen Mindestlohn respektieren.

  • Berechnung: Bei Unklarheiten über die Höhe des Lohns sollte dieser auf Basis eines jährlichen Vergleichs und der Vollzeitbeschäftigung berechnet werden.
  • Diskriminierungsverbot: Die Vereinbarung muss sicherstellen, dass keine Diskriminierung von Arbeitnehmern aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion oder anderen Merkmalen erfolgt.

Die Individuelle oder Vertragliche Vereinbarung

Diese Vereinbarung wird direkt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen. Wenn die individuelle Vereinbarung höhere Löhne vorsieht als der geltende Tarifvertrag, können diese Lohnerhöhungen vertraglich festgelegt werden und sind bindend.

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