Lokale Vorschriften: Märkte & Alkoholverkauf
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Zuständigkeit und Lizenzverfahren
Die Zuständigkeit für die Lizenzierung liegt bei den jeweiligen Ayuntamientos (Gemeinden). Lizenzen oder Genehmigungen, die von anderen öffentlichen Verwaltungen (AAPP) erteilt wurden, befreien nicht von der Pflicht, die erforderlichen kommunalen Lizenzen zu erwerben.
Die Zuständigkeit kann dem Bürgermeister übertragen werden, sofern sektorale Rechtsvorschriften dies nicht ausdrücklich einem anderen Organ zuweisen, sei es ganz oder teilweise der Junta de Gobierno Local (JGL). Es besteht daher die Möglichkeit, dass die Genehmigungsbefugnis dem Bürgermeister, ganz oder teilweise der JGL, übertragen wird, abhängig von sektoralen Vorschriften oder Verordnungen, und sofern diese Befugnis delegierbar ist.
In Gemeinden mit großer Bevölkerungszahl obliegt die Erteilung einer Lizenz der JGL, es sei denn, sektorale Rechtsvorschriften weisen diese Befugnis ausdrücklich einem anderen Organ zu.
Das Verfahren zur Erteilung wird durch die lokalen Behörden geregelt.
Genehmigungsverfahren für Aktivitäten
Sicherheitsüberprüfung
Die Überprüfung der Unterlagen erfolgt mittels eines formalisierten Berichts oder einer Prüfliste, die folgende Daten enthält:
- Angaben zur Aktivität
- Antragsteller
- Vorgelegte Dokumente
- Beobachtungen der Prüfer
- Festgestellte Abweichungen vom genehmigten Zustand
Bei Interesse werden Standortdaten einer verantwortlichen Person erfasst, um diese im Falle einer Schließung kontaktieren zu können.
Zustellung von Schriftstücken
Die Beschlüsse der zuständigen Organe werden gemäß den geltenden Verfahrensvorschriften zugestellt.
Durchsetzung von Verordnungen
Ein Schließungsdekret ist eine Anordnung der zuständigen Behörde, die die Einstellung der Aktivität anordnet, bis die erforderliche Lizenz erlangt wird, und beinhaltet die entsprechende Versiegelung. Ähnliche Verfahren gelten für lokale Verordnungen oder die Nutzung bestimmter Elemente.
Kontrolle und Sanktionen
Die Kontrolle stellt die Einhaltung der Verordnungen sicher. Wird eine Nichteinhaltung festgestellt, wird ein Verstoßprotokoll an das zuständige Organ übermittelt.
Bei Versäumnissen können kommunale Techniker die Versiegelung vornehmen. Bei Bruch der Versiegelung wird dies dokumentiert. Bei wiederholtem Ungehorsam und Nichteinhaltung trotz vorheriger Verfahren kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (z.B. gemäß Artikel 556 des spanischen Strafgesetzbuches).
Standortanforderungen für Märkte
Die Installation von Märkten muss auf genehmigten Freiflächen erfolgen, wie städtischen Grundstücken oder angrenzenden Flächen innerhalb eines konsolidierten Stadtkerns.
Die Installation ist an folgenden Orten verboten:
- Zugänge zu öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Schulen oder anderen Orten, wenn dadurch der Zugang, der Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr behindert wird oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit entsteht.
Es sollte möglichst vermieden werden, Marktstände in einem Abstand von weniger als 5 Metern zu einem bestehenden Geschäftslokal aufzustellen, um Zugangsprobleme zu vermeiden.
Die kommunalen Behörden können die vorübergehende Sperrung bestimmter Straßen für den Verkehr beschließen, um Fußgängerzonen zu schaffen und die Installation von Märkten zu ermöglichen.
Zugelassene und verbotene Produkte
Verkauft werden dürfen Produkte, die das jeweilige Ayuntamiento festlegt, unter Beachtung der geltenden Vorschriften für den Warenverkauf. Der Verkauf ist auf Produkte beschränkt, deren Verkauf auf Straßenmärkten in der jeweiligen Gemeinde erlaubt ist.
Verboten ist das Inverkehrbringen von verderblichen Lebensmitteln, die ein Gesundheitsrisiko darstellen könnten, wie z.B.:
- Gefrorenes oder gekühltes Fleisch
- Geflügel
- Wild
- Fisch
- Milch
- Käse
- Frische gefüllte Teigwaren
- Andere risikobehaftete Produkte
Betriebsregelungen für Märkte
Öffnungszeiten und Tage
Die erlaubten Tage und Zeiten werden von jedem Ayuntamiento festgelegt und müssen in der Nähe des Marktes und in den eigenen Geschäftsräumen bekannt gemacht werden.
Märkte dürfen nur an Sonn- und Feiertagen stattfinden, die gemäß der Gesetzgebung der Autonomen Gemeinschaft (CCAA) oder nationalen Feiertagsregelungen zulässig sind.
Bei einmaligen Ereignissen legt der Bürgermeister oder der zuständige Stadtrat den Veranstaltungstag fest und informiert die Händler mindestens 15 Tage im Voraus.
Änderung der Veranstaltungstage:
- Konsultation der betroffenen Händler und Sektoren.
- Beschluss des Ayuntamientos.
- Mitteilung an die Generaldirektion für Handel (Dirección General de Comercio) innerhalb von 15 Tagen mit Begründung und Dokumenten.
Interne Betriebsordnung
- Verkauf an Ständen oder in Verkaufswagen.
- Struktur: Röhrenförmig, abnehmbar, mit Plane/Markise.
- Länge: Maximal 5 Meter.
- Tiefe: Maximal 1,35 Meter.
- Separater Parkplatz für Händlerfahrzeuge (mind. 30 Minuten nach Schließung geräumt).
- Verfügbarkeit von Wasser, Abfallbehältern, 1 Feuerlöscher, Waage.
- Toiletten in der Nähe.
- Reinigungspflicht für Händler nach Marktende.
- Pflicht zur Ausstellung von nummerierten Kassenbons, Rechnungen oder Quittungen.
- Keine Behinderung von Gängen.
Polizeiliche Maßnahmen und Leitlinien
Nicht genehmigter Verkauf (Ambulanter Handel)
Dies betrifft Verkauf ohne gültige Genehmigung.
- Verkauf von Lebensmitteln:
- Maßnahme: Beschlagnahme der Ware.
- Verfahren: Anzeige wegen Verstoßes (z.B. gegen LVA - Ley de Venta Ambulante) / Aktenvermerk über die Maßnahme / Übergabe der Ware an zuständige Sanitärdienste / Einleitung eines Sanktionsverfahrens.
- Verkauf von Textilien:
- 2.1 Gewöhnliche Textilien ohne Genehmigung:
- Maßnahme: Sicherstellung als Vorsichtsmaßnahme möglich.
- Verfahren: Anzeige (Oommen Ticket oder LVA) / Aktenvermerk über Sicherstellung.
- 2.2 Gefälschte Textilien (sowie CDs/DVDs):
- Maßnahme: Beschlagnahme.
- Verfahren: Anzeige (Oommen oder LVA) / Aktenvermerk über Maßnahme / Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen mutmaßlichen Verstoßes (gewerblicher oder geistiger Rechtsschutz) / Übergabe an zuständige Stellen / Kontaktaufnahme mit betroffenen Unternehmen für Gutachten.
- 2.1 Gewöhnliche Textilien ohne Genehmigung:
- Verkauf anderer Produkte:
- Maßnahme: Beschlagnahme möglich.
- Verfahren: Anzeige (Oommen oder LVA) / Aktenvermerk über Maßnahme / Übergabe an den Instruktor des Sanktionsverfahrens.
Kontrolle des genehmigten Verkaufs
Überprüfung folgender Punkte:
- Einhaltung der Verkehrssperrungen im Bereich.
- Nutzung des zugewiesenen Parkbereichs.
- Vorhandensein der Genehmigung oder einer beglaubigten Kopie (gut sichtbar).
- Verkauf durch den Inhaber oder autorisierte Angestellte (Arbeitsverhältnis nachweisbar).
- Nutzung des zugewiesenen Standplatzes.
- Verkauf nur der genehmigten Produkte.
- Einhaltung der Öffnungszeiten.
- Hinweis: Die Policía Local (PL) kann gemäß LOFCS (Ley Orgánica de Fuerzas y Cuerpos de Seguridad) ihre Aufgaben auch ohne Uniform ausüben, nach vorheriger Genehmigung durch die Regierungsdelegation (Delegación del Gobierno), z.B. zur Überwachung von Verkaufsautomaten, Kontrolle des Alkoholverkaufs an Minderjährige und Prävention von Vandalismus.
Verkauf von Alkohol in Geschäften
Gemäß Gesetz 5/2002 gelten für kommerzielle Einrichtungen spezifische Regeln bezüglich Werbung und Verkauf von alkoholischen Getränken und Tabak.
Werbebeschränkungen
- Werbung für alkoholische Getränke und Tabak in Geschäftsräumen muss den gesetzlichen Einschränkungen entsprechen.
- Werbeaktionen für diese Produkte per Post, Telefon oder E-Mail sind in der Comunidad de Madrid (CM) verboten, es sei denn, sie richten sich ausschließlich an Personen über 18 Jahre.
Verkaufs- und Konsumbeschränkungen
- Verkauf, Abgabe und Lieferung an Minderjährige unter 18 Jahren sind verboten.
- In Einrichtungen, die von Minderjährigen frequentiert werden, muss durch Schilder auf das Verkaufs- und Konsumverbot für unter 18-Jährige hingewiesen werden.
- Der Verkauf (Groß- oder Einzelhandel) von alkoholischen Getränken zum Mitnehmen durch jegliche Art von Einrichtungen, in denen der Konsum vor Ort nicht gestattet ist, ist zwischen 22:00 Uhr und 8:00 Uhr des Folgetages verboten.
- Der Verkauf über Verkaufsautomaten ist verboten.
- In Tankstellen ist der Verkauf, die Abgabe und der Vertrieb von alkoholischen Getränken verboten, mit Ausnahme von solchen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 20°, die durch Gärung von Trauben, Äpfeln oder Gerste gewonnen wurden.
- Geschäfte müssen besondere Maßnahmen ergreifen, um den Verkauf an Minderjährige zu verhindern, insbesondere in Selbstbedienungsbereichen (z.B. durch Hinweisschilder).
- Eine entsprechende Lizenz des Ayuntamientos ist erforderlich und muss angegeben werden.
Polizeiliche Intervention: Handel & Verbraucherschutz
Handelsrechtliche Verstöße
Häufige Interventionen bei kommerziellen Aktivitäten und Einrichtungen:
- Ausübung einer Tätigkeit ohne Lizenz.
- Öffnung an nicht genehmigten Tagen (Sonn- oder Feiertage) oder außerhalb der genehmigten Zeiten.
- Nichteinhaltung der Öffnungszeiten.
- Verweigerung der Auskunft über die öffentliche Tätigkeit.
- Fehlende Information über Öffnungszeiten und Schließtage.
- Verkauf nicht genehmigter Produkte.
In diesen Fällen wird ein Verstoßprotokoll erstellt und dem zuständigen Organ übermittelt, das gemäß dem Gesetz über den Binnenhandel der Comunidad de Madrid (Ley de Comercio Interior de la CM) ein Sanktionsverfahren einleitet.
Bei Verstößen gegen das Gesetz 5/2002 (Werbung, Verkauf, Konsum von Alkohol/Tabak) werden relevante Daten erfasst (Ort, Datum, Uhrzeit, beteiligte Beamte, Name des Geschäfts, Identität der verantwortlichen Person) und ein Bericht an die zuständige lokale Behörde übermittelt.
Verbraucherschutz
Häufige Situationen:
- Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen wegen Verletzung von Rechten.
- Nichtvorhandensein oder Verweigerung der Herausgabe von Beschwerdeformularen (Hojas de Reclamaciones).
Die Polizei agiert in diesen Fällen als Vermittler im Streitfall und informiert über das weitere Vorgehen. Wenn eine Einrichtung keine Beschwerdeformulare hat oder deren Herausgabe verweigert, wird ein Protokoll gemäß dem Verbraucherschutzgesetz der CM erstellt. Die Policía Local überwacht die Einhaltung der Vorschriften bezüglich der Beschwerdeformulare und unterstützt Verbraucher gegebenenfalls beim Ausfüllen.