Machtergreifung und Konsolidierung der NS-Diktatur (1933-1934)
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Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler (1933)
Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler von Reichspräsident Paul von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt. Er sollte wie sein Vorgänger Franz von Papen ein Präsidialkabinett leiten. Da außer Hitler nur zwei weitere Minister der NSDAP angehörten, glaubte man, die NSDAP unter Kontrolle halten zu können.
Erzwungene Neuwahlen und Wahlkampf
Am 1. Februar 1933 drängte Hitler den Reichspräsidenten, das Parlament nach Art. 25 der Verfassung aufzulösen und erzwang somit Neuwahlen. Die NSDAP begann mit einem propagandastarken Wahlkampf und mit der Ausschaltung politischer Gegner. Die preußische Polizei wurde ebenfalls von Nationalsozialisten geleitet, sodass es zu gewaltsamen Übergriffen auf Oppositionelle kam. Zudem wurde die SA als Hilfspolizei eingesetzt.
Der Reichstagsbrand und die Notverordnungen
Am 27. Februar 1933 brannte der Reichstag in Berlin. Die NSDAP gab den kommunistischen Linken die Schuld und bekam daher von Reichspräsident Hindenburg die Erlaubnis, Notverordnungen aufgrund des Art. 48 der Verfassung zu erlassen. So brauchte er nicht mehr die Mehrheit des Parlaments, um ein Gesetz zu erlassen.
Die Reichstagsbrandverordnung
Am nächsten Tag erließ Hitler die Reichstagsbrandverordnung, von der NSDAP „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ genannt. Durch diese Verordnung wurden die Grundrechte aufgehoben und politische Gegner konnten verfolgt und ohne Gerichtsverfahren inhaftiert oder erschossen werden.
Die Wahlen und das Ermächtigungsgesetz
Bei den Wahlen am 5. März 1933 erreichte die NSDAP nicht die erwartete Mehrheit, sondern nur 43,9 % der Stimmen (288 Abgeordnete). Zusammen mit der DNVP (8 %, 52 Abgeordnete) konnte die NSDAP allerdings eine einfache Mehrheit bilden. Am 24. März 1933 erließ Hitler das Ermächtigungsgesetz („Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“), wodurch er nun Gesetze ohne die Zustimmung des Parlaments erlassen konnte.
Zustimmung und Selbstentmachtung
Hitler versprach, die Rechte der Länder nicht zu beseitigen, sodass bis auf die SPD alle anderen Parteien dem Ermächtigungsgesetz zustimmten und sich somit selbst entmachteten.
Die Gleichschaltung des Staates und der Gesellschaft
Gleichschaltung der Länder
Zur gleichen Zeit begann die NSDAP mit der Gleichschaltung der Länder. Durch das „Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ vom 31. März 1933 wurde den Ländern die Selbstverwaltungskompetenz entzogen. Sie standen nun auch unter der Führung der NSDAP. Bis in die kleinste Gemeinde wurden nun NSDAP-Mitglieder in wichtige Positionen abgeordnet und politische Gegner entlassen.
Ernennung der Reichsstatthalter
Am 7. April wurden zusätzlich für die Länder Reichsstatthalter ernannt, die für die Beobachtung der vom Reichskanzler aufgestellten Richtlinien der Politik zu sorgen hatten und das Recht erhielten, die Länderregierungen zu ernennen und abzusetzen. Durch weitere Gesetze wurde ein Jahr später die Landtage und der Reichsrat aufgelöst.
Entfernung jüdischer und politisch missliebiger Beamter
Am 7. April 1933 erließ die NS-Regierung das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" (BBG), das durch seinen berüchtigten "Arierparagrafen" sämtliche jüdische Beamte aus dem öffentlichen Dienst entfernte. Aber auch politisch missliebige Beamte – in erster Linie Kommunisten, als auch zahlreiche Sozialdemokraten und Zentrumsanhänger – waren von den Bestimmungen des BBG betroffen.
- Sie wurden zurückgestuft oder ebenfalls entlassen.
- Sie wurden durch linientreue, häufig aber sehr unqualifizierte Kräfte ersetzt.
Zerschlagung der Gewerkschaften
Der 1. Mai 1933 wurde nun zum „Feiertag der nationalen Arbeit“ ernannt. Einen Tag später, am 2. Mai 1933, wurden die Gewerkschaften von SA und SS besetzt und somit zerschlagen. Die Vorsitzenden wurden in Schutzhaft genommen und das Vermögen beschlagnahmt. Am 10. Mai 1933 wurde die Deutsche Arbeiterfront als Ersatz gegründet (DAF).
Etablierung des Einparteienstaates
Am 22. Juni 1933 wurde die SPD verboten und die anderen Parteien lösten sich aus Angst vor der SA selbst auf. Somit war Deutschland ein Einparteienstaat geworden. Am 14. Juli wurde das „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“ erlassen, das sicherstellte, dass sich keine neuen Parteien bildeten, die die Macht der NSDAP beeinträchtigen könnten.
Kontrolle von Kultur und Ideologie
Zur ideologischen Gleichschaltung zählte die Kontrolle von Kunst und Kultur. Zeichen dafür waren die öffentliche Bücherverbrennungen und mit dem Reichskulturkammergesetz wurden dann alle Schriftsteller und Künstler unter die Kontrolle des Propagandaministers gestellt.
Falsche Wahlergebnisse und innere Säuberung
Bei den Wahlen im Dezember 1933 erhielt die NSDAP dann eine absolute Mehrheit von 92,2 % durch gefälschte Stimmzettel.
Die "Nacht der langen Messer" und die Machtkonsolidierung
Konflikt mit der SA-Führung
Da Hitler Putschversuche in den eigenen Reihen befürchtete, begann er mit der „Säuberung der eigenen Reihen“. Die SA mit ihrem Anführer Ernst Röhm wollte nun den Preis dafür, dass sie die NSDAP während der Machtübernahme auf Straßendemonstrationen unterstützt hatte. Röhm wollte Reichswehr und SA zu einem großen Milizheer unter seiner Führung verschmelzen. Die Reichswehrführung wusste von Röhms Plänen und wehrte sich. Hitler musste sich zwischen Röhm und der Reichswehr entscheiden. Er entschied sich für die Reichswehr und entschloss sich, gleichzeitig mit der SA die konservative Opposition zu zerschlagen.
Ermordung der SA-Führung
Am 30. Juni 1934 ließ Hitler Röhm und eine Reihe höherer SA-Führer festnehmen und ermorden. Damit war nun der letzte Gegner geschlagen. Das „Gesetz über Maßnahmen zur Staatsnotwehr“ sollte das Vorgehen gegen die Machthaber der SA rechtfertigen. Anschließend begann Hitler mit dem Aufbau der SS unter Heinrich Himmler.
Vereinigung der Ämter nach Hindenburgs Tod
In dieser Zeit lag Hindenburg, der Oberbefehlshaber der Reichswehr, im Sterben. Um die letzte, noch nicht eroberte Machtposition in seine Hand zu bekommen, brauchte Hitler die Loyalität der Reichswehr. Kurz vor Hindenburgs Tod beschloss die Reichsregierung das "Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches" vom 1. August 1934:
- Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt. Infolgedessen gehen die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler über. Er bestimmt seinen Stellvertreter.
- Dieses Gesetz tritt mit Wirkung von dem Zeitpunkt des Ablebens des Reichspräsidenten von Hindenburg in Kraft.
Als Hindenburg am 2. August 1934 starb, wurde die Reichswehr sofort auf den neuen Oberbefehlshaber vereidigt. Mit der Erhebung Hitlers zum Staatsoberhaupt und mit der Vereidigung der Reichswehr auf seine Person war der innere Aufbau des Dritten Reiches abgeschlossen.