Die Magistrate im Römischen Reich: Der Cursus Honorum

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Die Magistrate und der Cursus Honorum im alten Rom

Die erste Bedingung für den Zugang zu einem Magistrat war das römische Bürgerrecht. Zudem war es notwendig, über ein beträchtliches Vermögen zu verfügen, keine Unwürdigkeit gezeigt zu haben und über eine gewisse Mindesterfahrung in der Verwaltung öffentlicher Angelegenheiten zu verfügen. Ein Magistrat hatte mindestens einen Kollegen, und jeder konnte die Beschlüsse des anderen mit einem Veto belegen, sodass niemand absolute Befugnisse besaß. Die Magistrate wurden in ordentliche und außerordentliche unterteilt. Die ordentlichen Ämter (der cursus honorum) umfassten die Quästoren, Ädile, Prätoren und Konsuln, ergänzt durch Zensoren und Volkstribunen.

Die ordentlichen Magistrate im Detail

  • Quästoren: Ursprünglich gab es vier, doch ihre Zahl stieg mit der zunehmenden Komplexität des Reiches. Sie waren für den Staatsschatz und die öffentlichen Aufzeichnungen verantwortlich.
  • Ädile: Sie waren für die Stadtverwaltung, die Märkte, Baustellen und Straßen zuständig und übernahmen zudem die Organisation der Spiele.
  • Prätoren: Sie waren die Vertreter der Justiz und besaßen das Imperium (die Macht über Leben und Tod). Im 4. Jahrhundert v. Chr. wurde zunächst nur ein Prätor gewählt, der für Streitigkeiten zwischen Bürgern zuständig war. Mit der römischen Expansion wurde es notwendig, weitere zu ernennen, wie den Praetor peregrinus, der für Rechtsstreitigkeiten zwischen Ausländern oder zwischen Bürgern und Ausländern in Rom zuständig war.

Die Konsuln: Das höchste Amt der Exekutive

Die Konsuln bekleideten das höchste Amt im cursus honorum. Sie waren die Vertreter der Exekutive und für die Umsetzung sowie Durchsetzung der Senatsbeschlüsse verantwortlich. Sie beriefen die Zenturiatskomitien (Wahlen) sowie den Senat ein, leiteten diese und vertraten das Volk vor den Gottheiten. Die Konsuln wurden jährlich gewählt. Sie übten ihre Macht abwechselnd aus – entweder monatlich im Wechsel oder so, dass einer in der Stadt und der andere in der Armee befehligte. Ihre Entscheidungen konnten gegenseitig durch ein Veto unterbunden werden. Auch sie besaßen das Imperium.

Zensoren und Volkstribunen

Zensoren: Sie waren Magistrate von höchster Würde und Exzellenz. Obwohl sie nicht direkt Teil des cursus honorum waren, konnte nur Zensor werden, wer zuvor Konsul gewesen war. Ihre Aufgaben umfassten die Überwachung der moralischen Standards der Bürger, die Verwaltung der öffentlichen Finanzen, die Durchführung der Volkszählung und die Erstellung der Senatorenlisten.

Volkstribunen: Diese nahmen eine besondere Stellung ein. Sie konnten das ius auxilii ausüben, was bedeutete, dass sie die Freilassung von Häftlingen und Gefangenen erwirken konnten. Zudem genossen sie das ius intercessionis, die Befugnis, Entscheidungen und Veto-Rechte gegen den Senat und alle anderen Magistrate einzulegen sowie Abstimmungen zu beeinflussen.

Außerordentliche Magistrate

Die besonderen Magistrate umfassten das Amt des Diktators und die Meisterschaft der Kavallerie (Magister Equitum). Diese Ämter wurden in Rom nur dann besetzt, wenn eine ernsthafte Bedrohung von außen das Reich gefährdete.

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