Management und Organisation der Prävention

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1. Die Risikobewertung

Die Risikobewertung ist ein Prozess, um das Ausmaß aller Risiken im Unternehmen zu erkennen und einzuschätzen. Ziel ist es, festzustellen, welche Risiken beseitigt werden können, und Maßnahmen für diejenigen zu ergreifen, die nicht vermieden werden können.

Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Analyse aller Aspekte des Arbeitsplatzes erforderlich, wobei folgende Punkte zu berücksichtigen sind:

  • Die Art der Tätigkeit des Unternehmens.
  • Die Art und Zahl der exponierten Arbeitnehmer.

1.1. Risikoanalyse

  1. Identifizieren und Schätzen der Gefahr.
  2. Beschreibung des Risikos.
  3. Schätzung der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts:
    • Hohe Wahrscheinlichkeit: Tritt immer oder fast immer ein.
    • Mittlere Wahrscheinlichkeit: Der Schaden tritt gelegentlich ein.
    • Geringe Wahrscheinlichkeit: Der Schaden tritt selten ein.

1.2. Risikobewertung (Evaluation)

Die Risikobewertung besteht aus einer Stellungnahme zur Tolerierbarkeit oder Nicht-Tolerierbarkeit des Risikos, basierend auf vorherigen Analysen. Wird ein Risiko festgestellt, muss zunächst geprüft werden, ob dieses Risiko beseitigt werden kann, idealerweise ohne dass eine neue Gefahr entsteht.

1.3. Durchführung der Risikobewertung

Die Risikobewertung muss vor Beginn der Tätigkeit durchgeführt und regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Dies gilt insbesondere bei der Einführung neuer Technologien, bei Gesundheitsschäden oder wenn neue Mitarbeiter eingestellt werden.

1.4. Zuständigkeit für die Risikobewertung

Die Risikobewertung muss von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Alle Personen, die an betrieblichen Kontrollen beteiligt sind, sowie die Arbeitnehmer oder deren Vertreter, sollten über die Ergebnisse informiert werden.

2. Kontroll- und Risikomanagementsystem

Das System umfasst folgende Punkte:

  1. Analyse der nicht tolerierbaren Risiken.
  2. Geplante Beobachtungen.
  3. Ermittlung und zeitliche Planung von Vorbeugungs- und Schutzmaßnahmen.
  4. Kommunikation und Beratung.
  5. Präventive Maßnahmen (Handhabung).
  6. Gesundheitsberichterstattung.

3. Die Verwaltung der Prävention

Die Verwaltung der Prävention besteht in der Definition der betrieblichen Präventionspolitik und ihrer Organisationsstruktur. Sie bestimmt die Pflichten, Verantwortlichkeiten, Praktiken, Verfahren, Prozesse und Ressourcen für alle entsprechenden Tätigkeiten.

Das Managementsystem zur Verhütung berufsbedingter Gefahren umfasst:

  • Präventionspolitik.
  • Organisation der Prävention.
  • Aufklärung und Unterrichtung.
  • Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer.
  • Plan zur Vorbeugung und Bekämpfung berufsbedingter Gefahren.

4. Die Organisation der Prävention

Die Organisation der Prävention kann auf folgende Weisen erfolgen:

  1. Der Arbeitgeber übernimmt die persönlichen Präventivmaßnahmen selbst.
  2. Benennung eines oder mehrerer Arbeitnehmer.
  3. Schaffung eines internen Präventionsdienstes.
  4. Beauftragung eines externen Präventionsdienstes.
  5. Durch einen gemeinsamen Präventionsdienst.

5. Die Vertretung der Arbeitnehmer im Arbeitsschutz (PRL)

Sicherheitsbeauftragte sind Vertreter, die von und aus der Belegschaft gewählt werden.

Der Ausschuss für Gesundheit und Sicherheit muss in allen Betrieben mit 50 oder mehr Beschäftigten eingerichtet werden.

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