Markenrecht: Nutzungspflicht, Handelsnamen & Schutz

Eingeordnet in Wirtschaft

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 3,03 KB

Pflicht zur Benutzung der Marke (Art. 39)

Gemäß Artikel 39 des Markengesetzes besteht eine Pflicht zur Benutzung der Marke. Wenn eine Marke innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum der Veröffentlichung ihrer Erteilung in Spanien nicht Gegenstand einer echten und wirksamen Nutzung für die Waren oder Dienstleistungen war, für die sie eingetragen ist, oder wenn eine solche Nutzung für einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren ausgesetzt wurde, unterliegt die Marke den in diesem Gesetz vorgesehenen Sanktionen. Dies gilt jedoch nicht, wenn berechtigte Gründe für die mangelnde Nutzung vorliegen.

Was als Benutzung gilt

Für die Zwecke des Absatzes 1 gilt auch als Benutzung:

  • Die Benutzung der Marke in einer Form, die in Bestandteilen abweicht, aber die Unterscheidungskraft der Marke in der Form, in der sie eingetragen ist, nicht wesentlich verändert.
  • Die Benutzung der Marke in Spanien, ihre Anwendung auf Produkte oder Dienstleistungen oder eine Präsentation, die ausschließlich für den Export bestimmt ist.

Die Marke wird auch als von ihrem Inhaber benutzt erachtet, wenn sie von einem Dritten mit dessen Zustimmung verwendet wird.

Berechtigte Gründe für Nichtbenutzung

Als berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung der Marke sind Umstände anerkannt, die außerhalb der Kontrolle ihres Besitzers liegen. Beispiele hierfür sind Einfuhrbeschränkungen oder sonstige staatliche Auflagen für die Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke registriert ist.

Folgen der Nichtbenutzung: Markenverfall

Die Nichtbenutzung kann zum Verfall der Marke führen. Marken, die eingetragen, aber dann nicht verwendet werden, werden umgangssprachlich oft als „Reservemarken“ oder „Buchmarken“ bezeichnet.

Weitere Aspekte des Markenrechts

Laufzeit und Arten von Marken

Die maximale Laufzeit für die Eintragung einer Marke beträgt fünf Jahre. Neben Individualmarken gibt es auch Kollektivmarken und Garantiemarken.

Schutz und internationale Regelungen

Das Markenrecht gewährt eine Reihe von Maßnahmen, um das Exklusivrecht an einer Marke zu schützen. Es regelt zudem internationale und Gemeinschaftsmarken.

Handelsnamen: Kennzeichnung von Unternehmen

Definition und Bestandteile

Ein Handelsname ist das Zeichen oder die grafische Darstellung, die ein Unternehmen kennzeichnet und im Handelsregister eingetragen ist. Der Handelsname kann aus Eigennamen, Fantasienamen oder anderen Bezeichnungen bestehen.

Abgrenzung: Marke vs. Handelsname

Es ist wichtig, den Unterschied zu verstehen: Die Marke kennzeichnet die Ware oder Dienstleistung, während der Handelsname den Unternehmer oder das Unternehmen selbst kennzeichnet.

Zeichen: Historie und Funktion

Zeichen entstanden ursprünglich, um die Einrichtung des Arbeitgebers zu bestimmen. Das Gesetz regelt sie seit 1988 als Unterscheidungsmerkmal.

Verwandte Einträge: