Maßnahmen und Prinzipien der Arbeitsschutzprävention
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Artikel 10: Maßnahmen
1. Maßnahmen der Prävention
Prävention bedeutet, dass alle Tätigkeiten oder Maßnahmen, die in allen Phasen der Geschäftstätigkeit ergriffen oder geplant werden, der Vermeidung oder Verringerung berufsbedingter Gefahren dienen.
Aus dieser Definition können wir folgende Schlüsse ziehen:
- Prävention ist integral, da sie eine Aktivität in allen Phasen des Unternehmens sein muss. Dies bedeutet, dass ihre Umsetzung alle Abteilungen des Unternehmens und alle Mitarbeiter betrifft.
- Das Ziel der Prävention ist es, den Eintritt von Risiken zu verhindern.
Prävention verhindert oder reduziert das Risiko: Sie wirkt direkt auf die Ursache ein.
Der Schutz verhindert die Gefahr nicht, sondern zielt darauf ab, die Folgen zu minimieren: Er wirkt auf die Arbeiter ein.
Nach dem LPRL (Gesetz zur Prävention von Arbeitsrisiken):
- Zuerst müssen Risiken am Ort ihrer Herkunft vermieden oder verringert werden. Wenn dies nicht möglich ist, werden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung im Übertragungsweg ergriffen.
- Und wenn auch dies nicht möglich ist, wirken die Maßnahmen direkt auf die Arbeiter ein: Sicherheitshinweise.
2. Prinzipien und Techniken der Prävention
Grundsätze der Prävention von Arbeitsgefahren
Vermeiden Sie das Risiko: Risiken müssen nach Möglichkeit eliminiert werden, ungeachtet der Kosten. Beurteilung der Risiken, die nicht vermieden werden können: Wenn Risiken nicht beseitigt werden können, müssen sie bewertet werden, um ihre Schwere und die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens festzustellen. Bevorzugte Bekämpfung von Risiken an der Quelle und nicht am Ort der Übertragung oder des Empfangs. Anpassung der Arbeit an die Person, die Ausrüstung, die Arbeitsmethoden und die Produktion: Ziel ist es, monotone und repetitive Arbeit zu reduzieren und Gesundheitsschäden zu verringern. Berücksichtigung der technischen Entwicklung. Ersetzen des Gefährlichen durch die Einbeziehung von wenig oder gar keiner Gefahr. Präventionsplanung. Maßnahmen ergreifen, die den kollektiven Schutz vor den individuellen Schutz stellen. Erteilung geeigneter Anweisungen an die Arbeitnehmer über die Gefahren am Arbeitsplatz, die Risiken an ihrem spezifischen Arbeitsplatz und den Umgang mit Maschinen.
Die Techniken der Risikoprävention zur Förderung besserer Arbeitsbedingungen und der Gesundheit der Arbeitnehmer sind:
- Arbeitssicherheit: Ihr Hauptzweck ist es, Unfälle zu vermeiden. Ihre Mission: Entdecken, Kontrollieren und Korrigieren.
- Arbeitshygiene: Dies ist die Technik, die am Arbeitsplatz in Bezug auf Umweltgifte wirkt. Verantwortlich für: Entdecken, Messen und Bewerten.
3. Möglichkeiten des Schutzes
Sicherheitsmaßnahmen sind diejenigen, die zwar nicht die Gefahr ausschließen, aber deren Wirkungen durch Einwirkung auf die Arbeiter vermeiden oder reduzieren. Sie können von zwei Typen sein: kollektiv und individuell.
3.1. Kollektive Schutzmaßnahmen
Dies sind Maßnahmen, die gleichzeitig alle Personen schützen, die einer Gefährdung ausgesetzt sind. Kollektive Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor individuellen Schutzmaßnahmen; letztere werden nur ergänzend verwendet, wenn erstere unwirksam oder nicht umsetzbar sind.
3.2. Individuelle Schutzmittel
Dies sind Techniken, die zum Schutz der Arbeitnehmer vor einem bestimmten Risiko ihrer Arbeit dienen. Sie werden nur eingesetzt, wenn andere Möglichkeiten der Prävention und des Schutzes ausgeschöpft sind oder als Ergänzung dienen.
Pflichten der Unternehmer:
- Sie stellen den Arbeitnehmern angemessene PSA (Persönliche Schutzausrüstung) kostenlos zur Verfügung.
- Sicherstellung der effektiven Nutzung.
- Unterrichtung der Arbeitnehmer über die Anlagen und Anforderungen an die zu verwendenden Schutzmittel.
- Geben von Anweisungen, vorzugsweise schriftlich, über den richtigen Gebrauch und die Pflege der PSA.
- Unterweisung der Arbeitnehmer in der Verwendung der PSA.
Pflichten der Arbeitnehmer:
- Entsprechend ihrer Ausbildung und den Anweisungen des Arbeitgebers:
- Richtiger Gebrauch und Pflege der PSA.
- Lagerung der Ausrüstung nach dem Einsatz am vorgesehenen Ort.
- Sofortige Meldung von Mängeln oder Beschädigungen an einen Vorgesetzten, wenn nach eigener Einschätzung die Schutzwirkung verloren gegangen sein könnte.