Mehrwertsteuer bei Export, Import und Sondergebieten
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Warum gibt es diesen Mehrwertsteuer-Disclaimer?
Waren aus Spanien werden ohne Steuerzahlung exportiert, damit sie in anderen Ländern wettbewerbsfähig bleiben und nicht benachteiligt werden. So wird vermieden, dass bereits gezahlte Steuern bei Ankunft am Zielort erneut anfallen.
Hinsichtlich der Steuerzahler bei Exporten findet kein Reverse-Charge-Verfahren Anwendung, selbst wenn der Ausführer keine festgestellte Person ist. Es wird die gleiche Lösung wie bei innergemeinschaftlichen Lieferungen angewandt.
B) Internationale Dienstleistungen
Eine Liste internationaler Dienstleistungen ist gemäß Artikel 22 des MwSt-Gesetzes befreit. Besonders hervorzuheben sind:
- Dienstleistungen für Schiffe in der internationalen Navigation.
- Dienstleistungen für Flugzeuge in der internationalen Navigation.
- Waren und Dienstleistungen im Bereich diplomatischer Beziehungen.
- Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Leichenüberführungen.
- Waren und Dienstleistungen für NATO-Streitkräfte.
- Lieferungen von Gold an die Bank von Spanien.
- Personenverkehr auf dem See- oder Luftweg mit Ziel oder Quelle in Spanien.
Das Ergebnis ist die Befreiung der Dienstleistung bei gleichzeitigem Recht auf Vorsteuerabzug.
C) Die Einfuhr
Die Einfuhr ist einer der drei steuerbaren Umsätze der Mehrwertsteuer. Sie umfasst das Verbringen von Waren aus einem Drittland in das Inland. Dies gilt auch für die Entnahme von Waren aus einer Freizone oder die Beendigung eines Zollverfahrens für Waren, die aus einem Drittland stammen.
Steuerschuldner (Artikel 86)
Steuerschuldner ist derjenige, der den Import vornimmt. Dies kann ein Unternehmer oder eine Privatperson sein.
Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich Zollgebühren und sonstiger Spesen.
Zeitpunkt der Entstehung (Artikel 77)
Es gelten die gleichen Regeln wie für die Entstehung der Zollschuld bei der Einfuhr. Maßgeblich ist die Annahme der Zollanmeldung der Waren (Art. 201 des Zollkodex der Gemeinschaft).
Vorsteuerabzug
Unternehmer haben bei der Einfuhr ein Recht auf Vorsteuerabzug. Endverbraucher haben kein Recht auf Vorsteuerabzug. Voraussetzung für den Abzug ist der Besitz des Nachweises über die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer.
Erfüllung
Die Entrichtung der Mehrwertsteuer erfolgt bei der Zollverwaltung zusammen mit der Abgabe der Importzollanmeldung. Hier zeigt sich der Unterschied zur Steuer auf Lieferungen, bei der der Arbeitgeber die Gebühr berechnen muss.
D) Gebiete und Lagerhallen
Freizonen und Lagerhallen beziehen sich auf Nichtgemeinschaftswaren. Dies sind Orte, an denen Waren so behandelt werden, als befänden sie sich nicht im Zollgebiet der Europäischen Union.
Dies gilt für Waren, die in einer solchen Zone oder Halle gelagert werden, sowie für Waren, die sich dort bei der Lieferung befinden. Die Folgen sind zweierlei:
- Die Bereitstellung und der innergemeinschaftliche Erwerb sind aufgrund des Bestimmungsortes und der Lage steuerbefreit, bei gleichzeitigem Recht auf Vorsteuerabzug.
- Der Ausgang aus einer Freizone wird als Import behandelt (was den Steuerpflichtigen zum Importeur macht).