Mengenermittlung und Ausschreibungsverfahren im Bauwesen

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Mengenermittlung für Beton

Der Beton wird nach Volumen gemessen. Das Volumen umfasst nicht den Raum, der durch eingebettete Panzerleitungen (Armor-Leitungen) belegt ist.

Das Volumen wird gemessen im Falle von:

  • Cotto-Fliesen
  • Decken
  • Fundamentplatten (Radierer)

Öffnungen (Türen und Fenster) müssen abgezogen werden, wenn sie eine Fläche von mehr als 0,05 m² aufweisen.

Abrechnung des Betons

Die Abrechnung des Betons muss durch eine separate Zeile für jede Art von Struktur und die Art des Betons erfolgen.

Betonarten und Strukturtypen

Betonarten: H20/H25/H30

Strukturtypen: Wände, Säulen, Balken, Platten, Fundamente usw.

Fundamente, Sauberkeitsschichten und Bodenplatten

Fundamente werden nach Volumen gemessen.

Fundamentplatten (Radierer) und die Umgebung werden gemessen.

Fußböden werden nach den Vorgaben abgerechnet.

Stahlbetonunterzüge (Balken)

Für die Zwecke der Abrechnung gilt als Länge eines Balkens die Spannweite zwischen den unterstützenden Säulen oder Wänden.

Die Höhe des Balkens ist der Abstand zwischen der oberen und unteren Verkleidung.

Stahlbetondecken (Platten)

Für die Zwecke der Abrechnung ist das Volumen der Betonplatten das Volumen zwischen den Auflagen der Unterstützung (freie Fläche).

Verstärkungen (Acartelamientos) gelten als im Volumen enthalten. Falls die Platte auf einer nicht tragenden Wand aufliegt, wird die Dicke der Wand in das Volumen der Platte einbezogen.

Mengenermittlung für Stahlbewehrung

Die Stahlbewehrung (Enfierraduras) wird nach Masse (kg oder t) gemessen.

Messung und Abrechnung

Die Mengenermittlung der Bewehrung sollte durch getrennte Posten für jede Art von Struktur und Durchmesser des Eisens erfolgen.

Rollen und Stangen

  • Rollen: Die Länge, die Nennweite und die Gesamtanzahl der Stäbe sowie das Gesamtgewicht müssen berücksichtigt werden.
  • Stangen: Für 12 Fuß lange Eisenstäbe muss die Abrechnung getrennt erfolgen.

Zuschläge und Überlappungen

Folgende Zuschläge müssen bei der Mengenermittlung berücksichtigt werden, was zu einer Erhöhung von 5% des Nenngewichts der Bewehrung führt:

  • 4% für Haken, Bügel oder Abstandhalter in Plattenbewehrungen.
  • 1% für Verluste durch Überlappungen und Zuschnitte.

Überlappungen: Das 40-fache des Durchmessers der vertikalen Bewehrungsträger (Säulen, Wände) wird bis zur Kante des nächsten Stockwerks gerechnet (sofern die Berechnungen nichts anderes ergeben).

Hierarchie der Elemente an Kreuzungen

Im Bereich der Kreuzung mehrerer Elemente (Platten, Säulen, Wände und Balken) sollte folgende Reihenfolge beachtet werden:

  1. Säulen und Wände
  2. Balken
  3. Platten

Erdarbeiten und Aushub

Aushubmessung und Sicherheitsvorkehrungen

Die Ausgrabungen werden nach Volumen gemessen. Viele Teile werden als separate Einheit zu den geltenden Preisen formuliert.

Es müssen Vorkehrungen gegen Risiken wie Hanglage, Verbau (Timberings) und Fundamente getroffen werden.

Im Allgemeinen sollte bei der Aushubform die Breite der Baugrube in Abhängigkeit von der Aushubhöhe berücksichtigt werden. Für Zwischenwerte der Höhe wird die Breitensteigerung interpoliert.

Transport von Aushubmaterial und Bauschutt

  • Für die Mengenermittlung entspricht der Landtransport des aus den Grabungen entnommenen Materials dem Volumen des Aushubs zuzüglich des Auflockerungsfaktors (Schäume).
  • Im Falle von Abbrucharbeiten gilt ebenfalls der Auflockerungsfaktor.
  • Die Gewinnung und der Transport von Bauschutt erfordern eine besondere Behandlung und werden als gesonderte Position abgerechnet.

Verfüllungen

  • Die Verfüllung wird volumetrisch gemessen.
  • Verfüllungen von Fundamentaushüben werden in separaten Positionen zu den Fußböden formuliert.
  • Verfüllungen von Rohrgräben werden der entsprechenden Position der betreffenden Rohre zugeschlagen.

Planierung (Nivellierung)

Erklärung: Bewegung der Bodenoberfläche, um eine ebene Fläche zu erreichen, wobei die Auffüll- oder Abtragshöhen 30 cm nicht überschreiten dürfen. Die Messung erfolgt als Fläche.

Ausschreibungsverfahren (BIDS)

Öffentliche Ausschreibung

Der Vorschlag wird zur Gewährleistung der Transparenz veröffentlicht. Das Verfahren umfasst:

  1. Veröffentlichung in der Presse (4 Tage)
  2. Abholung oder Erwerb der Unterlagen
  3. Besichtigung vor Ort
  4. Fragen und Antworten (Konsultationen)
  5. Lieferung und Öffnung der Angebote:
    • Technisches Angebot: Arbeitsverfahren, Fristen, Geräte, Garantie.
    • Wirtschaftliches Angebot: Kosten, Cashflow.
  6. Technische und wirtschaftliche Bewertung
  7. Auftragsvergabe
  8. Liefergarantie und Unterzeichnung des Vertrags
  9. Besetzung (Beginn der Arbeiten)

Private Ausschreibung

Die Angebotsfrist beträgt weniger als 20 Tage. Die Zeitspanne zwischen den Punkten 1 bis 8 (des öffentlichen Verfahrens) beträgt 45 bis 60 Tage.

  • Keine Veröffentlichung, keine Einladung.
  • Die Besichtigung vor Ort ist optional.
  • Die Konsultationen werden an den folgenden Tagen durchgeführt.
  • Die Beurteilung dauert nicht länger als 2 Tage.

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