Mengenermittlung von Beton und Bewehrungsstahl nach Chilenischer Norm (NCh)

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Chilenische Norm (NCh) zur Mengenermittlung von einfachem und bewehrtem Beton

6.1 Allgemeines zur Betonmessung

6.1.1 Volumenmessung von Beton

Die Betonarbeiten werden nach Volumen gemessen, ohne Abzug des Raumes, der durch Stahlfachwerkträger und Rohre mit einem Durchmesser oder einer Querabmessung von nicht mehr als 0,25 m eingenommen wird.

6.1.2 Ausnahmen bei der Messung

Eingebettete Teile, welche die Abmessungen und Formen der Elemente aus einfachem oder bewehrtem Beton verändern, werden bei der Volumenmessung berücksichtigt, mit Ausnahme von Rippenplatten, die die Decke bilden, und verglasten Fundamentplatten.

6.1.3 Abzüge bei Öffnungen

Bei der Messung von einfachem oder bewehrtem Beton werden alle Öffnungen, Klappen oder Durchbrüche in der oberen Fläche bis zu 0,05 m² abgezogen.

6.1.4 Getrennte Messung

Die Messungen des Betons müssen getrennt erfolgen, wobei jede Art von Beton, jedes Betonelement und/oder die Art der verwendeten Schalung zu berücksichtigen ist, auch wenn sie dasselbe Element oder eine Gruppe bilden.

6.2 Messung von Bewehrungsstahl (Masse in kg)

6.2.1 Berechnung der Masse

Die Bewehrungsstäbe werden nach ihrer Masse (kg) bewertet. Diese Masse wird aus den detaillierten Zeichnungen abgeleitet, indem die Nennmasse der einzelnen Nennweiten mit der Länge jedes Stabes multipliziert wird. Dabei sind die endgültigen Maße der Bewehrung, die Verteilung der Zulagen und die Bügel von Balken und Stützen zu berücksichtigen.

6.2.2 Messung von Rollen- und Stabstahl

Für Eisen, das in Rollen verkauft wird, wird die Länge für jede Nennweite gemessen. Für Eisen, das in langen Stäben vermarktet wird, ist die Handelslänge zu berücksichtigen. Es muss die Gesamtzahl der Stäbe für jede Nennweite des Durchmessers und die Länge der einzelnen Lieferungen angegeben werden. Darüber hinaus sollte die Masse der Stäbe für jede Nennweite und die Gesamtmasse separat ausgewiesen werden.

6.2.3 Stäbe über 12 m Länge

Lange Stäbe von mehr als 12 m müssen separat gemessen werden.

6.2.4 Zusätzliche Elemente und Zuschläge

Die unten aufgeführten zusätzlichen Elemente müssen separat erfasst werden. Es wird ein Zuschlag von 5 % auf das gemessene Nennfüllgewicht der Bewehrung gewährt, der sich wie folgt detailliert zusammensetzt:

  • 4 % für alle Verbindungen zwischen den Bewehrungsmatten, Fliesen auf dem Kopf, Führungen, Positionselemente und Garnituren.
  • 1 % für größere Durchmesser und/oder Längen der Stäbe, die bei der Nennmessung berücksichtigt werden.

6.2.5 Berücksichtigung von Einschränkungen und Beinen

Wenn das Projekt die Anzahl der Einschränkungen und Beine pro m² des Elements (Wände, Balken und Platten) angibt, müssen diese in die Messungen aufgenommen werden. In diesem Fall wird der in 6.2.4 angegebene Prozentsatz nicht berücksichtigt.

6.2.6 Befestigungsdraht

Der Befestigungsdraht für die Bewehrung ist im Preis dieser enthalten.

6.2.7 Vertikale Bewehrung von Stützen und Wänden

Die vertikale Bewehrung von Stützen und Wänden wird berücksichtigt, sofern sie nicht speziell an den Kanten in die nächste Etage hineinragt, über eine Länge des 40-fachen Durchmessers der dicksten Kantenbewehrung.

6.2.8 Eindringen in Fundamente

Das Eindringen der vertikalen Bewehrung in die Fundamente, das nicht in den Plänen angegeben ist, wird mit dem 40-fachen des Durchmessers geschätzt, wobei 0,1 m auf dem Boden der Baugrube liegen.

6.2.9 Verteilung der Bügel

Bügel in Stützen sind über die gesamte Länge der Längsbewehrung zu verteilen, wobei der kreuzende Balken getrennt wird.

6.2.10 Untervergabe der Bewehrung

Wenn die Bewehrungsarbeiten als Unterauftrag in Form eines Verkaufs oder Pauschalbetrags (pro installiertem kg Eisen) vergeben werden, der die Bereitstellung, Aufbereitung, den Transport und/oder die Platzierung der Stäbe umfasst, wird ein Verlustprozentsatz für die Messung großer kommerzieller Flugzeuge angenommen, ohne Berücksichtigung des in 6.2.4 festgelegten Zuschlags von 4 %, falls zutreffend.

6.3 Messung von Unterbeton, Fundamenten und Bodenplatten

6.3.1 Unterbeton (Sauberkeitsschicht)

Unterbeton (Emplantillados) wird nach seiner Oberfläche oder seinem Volumen gemessen, wobei seine Dicke anzugeben ist.

6.3.2 Fundamente

Fundamente werden nach ihrem tatsächlichen Volumen gemessen, zwischen der unteren Grenze im Gelände oder der Sauberkeitsschicht und der oberen Grenze, die sie von den Elementen trennt, die sie tragen und die sich durch ihre unterschiedliche Art, Zementdosierung, Breite oder Stückpreis von anderen Elementen unterscheiden.

6.3.3 Angeschlossene Elemente

Balken, Platten, Ketten, Seile, Stützen, Bänke und andere Elemente, die an die Fundamentelemente angeschlossen sind oder diese registrieren, sind gemäß den Anforderungen der einschlägigen Bestimmungen der Norm und Nomenklatur zu messen.

6.3.4 Pfahlgründungen

Fundamente auf Pfählen werden als ein oder mehrere Produkte gemessen, einschließlich Bekleidung, Transport der Komponenten, Arbeitsleistung und mechanisches Einrammen, je nach den Umständen des Einzelfalls. Die Art und die Länge der Pfähle sind zu beachten.

6.3.5 Flache Fundamentplatten

Flache Fundamentplatten werden nach der Oberfläche gemessen, wobei jeweils die Dicke anzugeben ist.

6.4 Messung von einfachen oder bewehrtem Betonwänden

6.4.1 Volumenberechnung ohne Eingriffe

Das Volumen der Wände wird berechnet. Wenn keine Eingriffe von Balken oder Platten vorliegen, gilt die Höhe zwischen den oberen Ebenen der Platten.

6.4.2 Wände parallel zu Balken

Wenn sich an der Wand, parallel dazu, ein Balken von gleicher Breite wie die Wand befindet, wird die Höhe bis zur untersten Ebene des Trägers gemessen.

6.4.3 Platten mit unterschiedlichen Ebenen

Wenn die Platten auf jeder Seite der Wand unterschiedliche Ebenen aufweisen, wird die höchste Ebene als obere Ebene betrachtet.

6.4.4 Untere Grenze der Wände

Die untere Grenze der Wände sollte in der Regel dort liegen, wo sich die Art, Dicke und/oder Zementdosierung ändert, was eine separate Position für das untere Tragelement erfordert, sei es eine andere Wand, ein Balken, ein Fundament, eine Gründung oder eine allgemeine Gründung.

6.4.5 Länge der Wände

Für die Volumenberechnung wird die Länge der Wände zwischen Wänden von Stützen unterschiedlicher Dicke und/oder Zementdosierung gemessen.

6.4.6 Kreuzende Wände

Im Falle von kreuzenden Wänden gleicher Zementdosierung ist die Länge so zu messen, dass der gemeinsame Raum zwischen ihnen nur einmal berücksichtigt wird.

6.5 Messung von Betonstützen

6.5.1 Höhe der Stützen

Die Höhe der Stützen wird auf die gleiche Weise gemessen wie die Wände.

6.5.2 Platten mit verschiedenen Ebenen

Bei Platten mit verschiedenen Ebenen gilt die Regelung wie in 6.4.3 beschrieben.

6.5.3 Untere Grenze der Stützen

Die untere Grenze der Stützen gilt als in Abschnitt 6.4.4 angegeben.

6.6 Messung von Balken

6.6.1 Länge der Balken

Für die Volumenberechnung wird die Länge der Balken als Spannweite zwischen den Stützwänden oder Stützpfeilern oder zwischen den Balken selbst verstanden.

6.6.2 Höhe der Balken

Die Höhe der Träger wird zwischen der oberen und unteren Verkleidung gemessen. Wenn Platten vorhanden sind, muss die Höhe des Balkens zwischen der unteren Verkleidung und der oberen Ebene der Platte gemessen werden. Wenn die Platten auf jeder Seite des Balkens unterschiedliche Ebenen aufweisen, wird die höchste Ebene als oberste Ebene betrachtet.

6.7 Messung von Betonplatten

6.7.1 Volumen

Das Volumen wird zwischen den Stützwänden (Oberfläche) gemessen.

6.7.2 Inkludierte Elemente

Im Volumen der Platten sind die Acartelamientos (Verstärkungen/Ausrundungen) enthalten.

6.7.3 Fliesen

Fliesen werden nach ihrer Fläche gemessen.

6.7.4 Rippenplatten

Mit vorgefertigten Formkörpern gebaute Rippenplatten werden nach ihrer Fläche gemessen.

6.7.5 Platten auf nicht-betonierten Wänden

Falls die Platte auf einer nicht-betonierten Wand ruht und keine Schnur oder Balken dazwischengeschaltet ist, muss die Dicke der Wand in ihrem Volumen berücksichtigt werden.

6.8 Messung von Treppen, Schornsteinen, Gesimsen und Markisen

Treppen, Kamine, Überdecken, Gesimse, Markisen, Tagespflege (?), unter anderem, werden nach Volumen gemessen, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der vorstehenden Unterabschnitte für jeden ihrer Bestandteile, wobei verschiedene Positionen das Ganze bilden.

6.9 Messung von Gewölben, Kuppeln und Bögen

Für Messzwecke werden Gewölbe und Kuppeln als Platten und Bögen als Balken behandelt, wobei in beiden Fällen die Entwicklung berücksichtigt wird.

6.10 Messung verschiedener Elemente

6.10.1 Allgemeine Form

Elemente, die von der allgemeinen Form abweichen, werden als Platten, Stützen, Wände oder Balken gemessen.

6.10.2 Kreuzungsbereiche

Kreuzungsbereiche, die mehrere Elemente gleichzeitig umfassen, werden in der folgenden Rangfolge gemessen:

  1. Stützen und Wände;
  2. Balken;
  3. Platten.

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