Menschenrechte: Definition, Generationen und Internationale Durchsetzung

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Grundlagen: Rechte und Pflichten

Rechte: Garantien und Freiheiten, die Menschen besitzen. Sie können durch Gesetze gesichert werden oder sind unveräußerlich. Ihr Ziel ist es, Schutz und Sicherheit für alle Bürger zu bieten.

Aufgaben (Pflichten): Regeln, Gesetze oder Vorschriften, die unser Zusammenleben in der Gesellschaft ordnen.

Was sind Menschenrechte?

Menschenrechte sind grundlegende Bedingungen, die jedem Menschen allein aufgrund seines Menschseins zustehen. Sie gehören allen Menschen. Rechte können sich auf eine Person (Individualrechte) oder eine Gruppe (Soziale Rechte) beziehen.

Die drei Generationen der Menschenrechte

  • 1. Generation (Bürgerliche und Politische Rechte): Individualrechte, die grundlegende Anforderungen der Person betreffen (z. B. Freiheit).
  • 2. Generation (Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte): Soziale Rechte, die sich um Gleichheit und Solidarität drehen (z. B. Gesundheit, Bildung).
  • 3. Generation: Rechte, die auf Solidarität, Frieden und Umwelt abzielen.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR)

Im 20. Jahrhundert entstanden die Vereinten Nationen (UN). Im Jahr 1948 verfasste die UN die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Dies war ein großer Fortschritt, da sie anerkennt, dass der Mensch bestimmte Rechte allein durch die bloße Tatsache seines Seins besitzt.

Gründung der Vereinten Nationen

Die UN-Konferenz fand am 26. Juni 1945 in San Francisco statt. Die Organisation wurde zunächst von 58 Ländern gebildet. Die Hauptziele der UN sind die Verteidigung der Rechte des Einzelnen, die Sicherung des Friedens und die Förderung der Zusammenarbeit unter den Ländern.

Am 16. Februar 1946 wurde ein Ausschuss innerhalb der Vereinten Nationen eingesetzt, um das Dokument zu erstellen. Die AEMR wurde am 10. Dezember 1948 verabschiedet (Internationaler Tag der Menschenrechte).

Zentrale Merkmale der Menschenrechte

Die Menschenrechte zeichnen sich durch folgende Eigenschaften aus:

  • Universalität: Sie sind für alle Menschen gültig, ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts oder anderer Merkmale.
  • Unveräußerlichkeit: Sie gehören dem Individuum und können nicht auf andere übertragen werden.
  • Unverletzlichkeit/Unverhandelbarkeit: Die Verletzung eines oder mehrerer Rechte kann nicht verhandelt werden, um die Erfüllung anderer Rechte zu fördern.

Kulturelle Vielfalt und Umsetzung

Obwohl die Universalität ein Merkmal ist, führen unterschiedliche Kulturen zu verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten der Rechte. Die kulturelle Vielfalt erfordert die Forcierung des Dialogs zwischen den Kulturen, um gemeinsame Antworten auf Probleme zu finden.

192 Länder, die Mitglieder der UN sind, haben sich verpflichtet, die Rechte der Erklärung umzusetzen. Organisationen wie die UNESCO sind für die Durchsetzung der Rechte mitverantwortlich.

Internationale Mechanismen zur Durchsetzung

Wichtige Bündnisse und Pakte

  • Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
  • Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte.

Agenturen und Foren

  • Agenturen: Z. B. der Ausschuss für Menschenrechte zur Beseitigung der Rassendiskriminierung.
  • Foren: Z. B. das Ständige Forum für indigene Fragen.

Internationale Gerichtshöfe

Die internationale Gerichtsbarkeit löst Streitigkeiten zwischen Staaten und ist zuständig für die internationale Strafverfolgung von Verbrechen wie Völkermord.

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