Die Menschenrechte: Definition, Merkmale und Bedeutung

Eingeordnet in Rechtswissenschaft

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 3,2 KB

Die Menschenrechte: Eine Einführung

Die Menschenrechte sind nach verschiedenen rechtlichen Philosophien Freiheiten, Befugnisse, Institutionen oder Ansprüche auf primäre oder grundlegende Güter [1], die dazu dienen, ein menschenwürdiges Leben für alle Personen zu gewährleisten, allein aufgrund ihrer conditio humana. Sie sind unabhängig von individuellen Faktoren wie Status, Geschlecht, ethnischer Herkunft oder Staatsangehörigkeit. Ob sie jedoch unabhängig von der bestehenden Rechtsordnung sind, ist Gegenstand unterschiedlicher Auffassungen. Aus relationaler Sicht definieren Menschenrechte die Bedingungen für eine integrierte Beziehung zwischen Individuum und Gesellschaft, die es dem Einzelnen ermöglicht, sich selbst und andere zu identifizieren. [2]

Merkmale und Eigenschaften

In der Regel werden sie als individuell, unwiderruflich, unveräußerlich und unübertragbar definiert. Per Definition ist der Begriff der Menschenrechte universell (für alle Menschen), egalitär und unvereinbar mit Systemen, die auf der Überlegenheit einer Kaste, Rasse, eines Stammes, einer Gruppe oder sozialen Klasse basieren. [3] Nach der traditionellen Naturrechtslehre sind sie auch zeitlos und unabhängig vom sozialen und historischen Kontext. [4]

Historische Entwicklung und globale Bedeutung

Als Erben des Begriffs der Naturrechte [5] sind Menschenrechte eine Idee von großer moralischer Kraft [6] und wachsender Unterstützung. [7] Sie sind gesetzlich durch das Recht vieler Staaten und internationale Verträge anerkannt. Für viele erstreckt sich die Lehre der Menschenrechte zudem über das Gesetz hinaus und bildet eine moralische und ethische Grundlage, die die Regulierung der zeitgenössischen geopolitischen Ordnung untermauern muss. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hat sich zu einem wichtigen Bezugspunkt in der aktuellen ethischen und politischen Debatte entwickelt, und die Sprache der Rechte wurde in das kollektive Bewusstsein vieler Gesellschaften übernommen. [7]

Aktuelle Debatten und Herausforderungen

Es gibt jedoch eine ständige Debatte im Bereich der Philosophie und Politikwissenschaften über Art, Begründung, Inhalt und sogar die Existenz der Menschenrechte [8]. Zudem gibt es klare Probleme in ihrer Wirksamkeit, da eine große Kluft zwischen ihrer Verletzung und ihrer tatsächlichen Durchsetzung besteht. [9]

Klassifizierung von Menschenrechten

Die Lehre hat erhebliche Anstrengungen unternommen, Menschenrechte zu klassifizieren und zu systematisieren. In der Regel fallen sie in zwei Kategorien: positive und negative Rechte.

Positive und Negative Rechte

Negative Rechte, einschließlich des Rechts auf Privatsphäre, sind ausschließlich im Hinblick auf die Pflichten der Nicht-Einmischung anderer definiert. Positive Rechte hingegen erfordern von anderen Akteuren – traditionell, wenn auch nicht ausschließlich, dem Staat [10] – die Ausführung bestimmter positiver Handlungen [11].

Generationen von Menschenrechten

Eine andere weit verbreitete Einteilung der Menschenrechte erfolgt in drei oder mehr Generationen, in der Regel als Reaktion auf den historischen Moment ihres Auftretens oder ihrer Forderung.

Verwandte Einträge: