Merkmale und Funktionen des Wechsels im Zahlungsverkehr
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Wesentliche Merkmale eines Wechsels
Alle Rechte und Pflichten, die sich aus der Existenz eines Wechsels ergeben, sind im Dokument selbst festgehalten.
Bestandteile und Pflichtangaben
Ein Wechsel muss folgende wesentliche Daten enthalten:
- a. Bezeichnung: Die Bezeichnung als Wechsel im Text der Urkunde.
- b. Zahlungsanweisung: Die unbedingte Anweisung, einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen.
- c. Bezogener (Lliurat): Der Name der Person, die die Zahlung leisten soll.
- d. Fälligkeit: Der Zeitpunkt der Zahlung (nicht zwingend erforderlich).
- e. Zahlungsort: Der Ort, an dem die Zahlung geleistet wird (nicht zwingend erforderlich).
- f. Zahlungsempfänger: Der Name der Person, an die gezahlt werden soll.
- g. Ausstellungsdatum und -ort: Tag und Ort der Ausstellung des Wechsels.
- h. Unterschrift: Die Unterschrift des Ausstellers (Lliurador).
Beteiligte Personen am Wechselgeschäft
- Bezogener (Lliurat): Die Person, die die Zahlung im Normalfall leistet.
- Aussteller (Lliurador): Die Person, die den Wechsel ursprünglich ausgestellt hat.
- Inhaber (Portador): Die Person, an die gezahlt werden muss, sofern sie den Wechsel nicht an eine andere Person übertragen hat.
- Indossant: Die Person, die den Wechsel besitzt und die Anweisung gibt, dass an eine andere Person gezahlt werden soll. Dies muss auf der Rückseite des Wechsels vermerkt werden.
- Indossatar (Endossatari): Die Person, auf die der Wechsel übertragen wird und die zur Einziehung berechtigt ist.
Besteuerung und Gebühren des Wechsels
Die Besteuerung des Wechsels im Rahmen der Steuer auf dokumentierte Rechtshandlungen basiert auf zwei Faktoren:
- Das Timbre (Stempelsteuer): Diese richtet sich nach der Höhe des Wechselbetrags.
- Fälligkeit: Beträgt die Fälligkeit mehr als sechs Monate ab dem Tag der Ausstellung, verdoppelt sich der Betrag der Stempelsteuer.
Sicherheiten und rechtliche Schritte
Der Aval: Die Zahlung des Wechsels kann durch einen Aval (Bürgschaft) garantiert werden, entweder für den gesamten Betrag oder nur für einen Teil (Teilgarantie).
Der Wechselprotest: Hierbei handelt es sich um eine notariell beglaubigte Erklärung unter Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften. Ein Notar beurkundet damit, dass der Wechsel nicht angenommen oder nicht bezahlt wurde. Mit diesem Protest kann der Inhaber (Portador) die Situation nachweisen und die Zahlung des Wechsels gerichtlich einfordern.
Wechselgeschäfte und Diskontierung
Wechseldiskont (Descuento de efectos): Hierbei werden Wechsel an ein Finanzinstitut übergeben, welches den Nennwert nach Abzug bestimmter Kosten vorab auszahlt.
Zinsen: Diese stehen in direktem Zusammenhang mit dem Zinssatz und der Laufzeit.
Provisionen: Gebühren, die das Finanzinstitut für die Abwicklung der mit dem Einzug des Wechsels verbundenen Transaktionen und Kosten erhebt.