Merkmale und Sprachstil juristischer und administrativer Texte
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Juristische und administrative Texte sind essenzielle Kommunikationsmittel im Rechts- und Verwaltungsbereich. Sie werden von verschiedenen Stellen der Justiz und Verwaltung herausgegeben und richten sich an eine breite Öffentlichkeit oder spezifische Adressaten.
Herkunft und Arten von Rechtstexten
Rechtstexte lassen sich nach ihrer Herkunft und Funktion unterscheiden:
- Legislative Texte: Diese stammen von Gesetzgebungsorganen (z.B. Parlamente) und umfassen Gesetze, Verordnungen und andere Rechtsnormen.
- Judikative Texte: Diese werden von Gerichten im Rahmen der Rechtsprechung erstellt, wie Urteile, Beschlüsse und Verfügungen.
- Administrative Texte: Diese werden von verschiedenen Regierungs- und Verwaltungsstellen generiert. Sie regeln die Beziehungen mit Bürgern oder interne Abläufe. Beispiele hierfür sind Vorladungen, Bescheinigungen, Einladungen, offizielle Schreiben und Beschlüsse. Auch Texte, die Bürger an die Verwaltung richten, fallen in diesen Bereich.
Kommunikative Aspekte
Die Kommunikation in juristischen und administrativen Texten weist spezifische Merkmale auf:
- Sender: Oftmals ist dies die öffentliche Verwaltung oder eine juristische Institution.
- Empfänger: Die Adressaten können alle Bürgerinnen und Bürger sein oder spezifische Personengruppen.
- Botschaft: Die Inhalte sind in der Regel belehrender Natur und umfassen Befehle, Verbote, Berichte oder Anweisungen. Die Übermittlung erfolgt häufig über offizielle Mitteilungsblätter oder Amtsblätter.
- Code: Juristische und administrative Texte verwenden eine neutrale, sachliche Sprache, die persönliche Ausdrucksformen vermeidet.
Morphosyntaktische Merkmale
Die Sprachstruktur dieser Texte ist durch folgende morphosyntaktische Besonderheiten gekennzeichnet:
- Dominanz von Konstruktionen, die die verbale Bewertung ersetzen (z.B. „Hinweis geben“, „zu warnen“).
- Verwendung unpersönlicher Verbformen, um die Nennung von Subjekten zu vermeiden.
- Häufiger Gebrauch von Konjunktiv- und Imperativformen sowie Umschreibungen der Verpflichtung.
- Einsatz des Konjunktivs II für hypothetische Fälle.
- Unpersönliche Konstruktionen, die den Text entpersönlichen und Distanz zwischen Absender und Empfänger schaffen.
- Präsenz zahlreicher Verben im Passiv.
- Periphrastische Konstruktionen (z.B. „wiedergegeben werden“).
- Verwendung langer und komplexer Satzstrukturen.
Stilistische Merkmale und Lexik
Der Stil juristischer und administrativer Texte ist oft stabil und konservativ, geprägt durch:
- Archaismen: Die Verwendung veralteter Ausdrücke (z.B. „gegen diese Entschließung ist ein Rechtsmittel möglich“, Otrosí).
- Lateinische Ausdrücke: Häufige Verwendung von lateinischen Fachbegriffen und Redewendungen.
- Fachterminologie: Spezifische Begriffe aus dem Rechts- und Verwaltungsbereich (z.B. Verrat, Vergewaltigung, Diebstahl, Erwägungsgründe, zuständig).
- Spezifische Fachbegriffe: Begriffe, die im juristischen Kontext eine besondere Bedeutung haben (z.B. Akt (statt Datei), Vernehmung (statt Anhörung)).
- Akronyme und Abkürzungen: Gebräuchliche Abkürzungen zur Vereinfachung.
- Euphemismen: Lexikalische Beschönigungen, die direkt benennende, potenziell negative oder unangenehme Wörter vermeiden und durch als erlaubt, nett, anständig oder angemessen empfundene Ausdrücke ersetzen.