Methoden der Steuerbemessung: Direkte und Indirekte Schätzung
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Die Direkte Schätzung (ED)
Die Direkte Schätzung ist die übliche, normale und am besten geeignete Methode zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage. Gemäß Art. 50.3/51 LGT verwendet die Direkte Schätzung reale Daten. Sie ist die Methode, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen am besten misst und somit die steuerliche Gerechtigkeit gewährleistet.
Anwendungsfälle der Direkten Schätzung
Die Verwaltung quantifiziert die Steuerschuld: Dies basiert auf den Daten, die der Steuerpflichtige selbst bereitstellt (z. B. bei der IAE, wo der Steuerpflichtige seine Aktivität und die Quadratmeterzahl angibt), oder wenn die Verwaltung die Richtigkeit der zuvor vom Steuerpflichtigen eingereichten Erklärung überprüft.
Der Steuerpflichtige quantifiziert seine eigene Steuerschuld: Hierbei sind zwei Fälle zu unterscheiden:
Steuern mit Buchführungs- oder Registrierungspflicht: Die Verordnung regelt die relevanten Buchführungs- oder Registrierungspflichten. Die tatsächlichen Daten ergeben sich aus der verpflichtenden Erklärung und der Buchführung. Die erklärten Einnahmen müssen durch die Bilanzierung gestützt werden. Gegebenenfalls kann eine Überprüfung durch die AEAT (Steuerbehörde) erfolgen, um die Erklärung und die Buchführung zu prüfen.
Im Bereich der persönlichen Einkommensteuer (IRPF) wird bei gewerblichen oder beruflichen Tätigkeiten die Nettorendite in der Direkten Schätzung durch die Differenz zwischen Einnahmen und den in der Buchführung erfassten Ausgaben ermittelt.
Steuern ohne spezifische Buchführungspflicht: Dem Steuerpflichtigen wird die Pflicht auferlegt, bestimmte Aufzeichnungen zu führen. Die Direkte Schätzung basiert auf den Angaben, die der Steuerpflichtige selbst in seiner Erklärung macht. Beispiel: Bei der Grunderwerbsteuer (ITP) basieren die Daten auf den Angaben des Steuerzahlers zum Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs.
Die Indirekte Schätzung (EI)
Die Direkte Schätzung (ED) erfordert eine hohe Kooperationsbereitschaft des Steuerpflichtigen. Daher muss für Fälle, in denen diese Kooperation verweigert wird oder nicht möglich ist, ein alternatives System vorgesehen werden, bei dem die Verwaltung die Bemessungsgrundlage, Methoden oder mutmaßliche Indizes selbst festlegt (Art. 50.4/53 LGT).
Voraussetzungen für die Indirekte Schätzung
Der Kern der Indirekten Schätzung liegt in folgenden Situationen:
Fehlverhalten des Steuerpflichtigen: Wenn die Verwaltung aufgrund dieses Verhaltens nicht in der Lage ist, die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage zu ermitteln (Art. 53.1.a, c LGT).
Höhere Gewalt: (Art. 53.1.d LGT).
Charakteristika der Indirekten Schätzung
Diese Methode zeichnet sich durch zwei Hauptmerkmale aus:
- Sie wird nur angewandt, wenn die Verwaltung die tatsächlichen Daten nicht ermitteln kann. Sie gilt als nachrangig gegenüber den anderen beiden Schätzmethoden.
- Sie basiert nicht auf den tatsächlichen Daten des Subjekts oder auf einem schwerwiegenden Vergehen.
Methoden zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage (Art. 53.2 LGT)
Art. 53.2 LGT besagt, dass der Verwaltung, wenn sie gezwungen ist, auf die Indirekte Schätzung zurückzugreifen, eine Reihe von Mitteln zur Verfügung stehen:
Analyse der Position des Steuerpflichtigen: Untersuchung seiner Steuerhistorie oder Nutzung von Informationen Dritter.
Anwendung von Indizes und Techniken: Basierend auf den üblichen Marktbedingungen für die jeweilige Tätigkeit, wie z. B. das durchschnittliche Preisniveau oder die übliche Gewinnspanne in diesem Sektor.
Verwendung von Schätzungen, Indizes oder Modulen: Beispiel: Bei einem Zahnarzt kann die Anzahl der durchgeführten Prothesen anhand des vom Zahnarzt erworbenen Materials geschätzt werden.
Berichtspflicht
Art. 158.1 LGT regelt die Verpflichtung der Steuerkontrolle, einen begründeten Bericht über die Ursachen für die Anwendung des Indirekten Schätzverfahrens zu erstellen.