Misstrauensantrag und Vertrauensfrage: Kontrolle der Regierung
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Politische Kontrolle der Regierung: Vertrauensentzug
Sobald das Vertrauen der Regierung gewährt wurde, kann der Kongress dieses Vertrauen nur durch spezifische Mechanismen entziehen, die in der Verfassung (CE) vorgesehen sind. Es gibt zwei Hauptinstrumente der parlamentarischen Kontrolle: der Misstrauensantrag und die Vertrauensfrage.
Der Misstrauensantrag (Misstrauensvotum)
Konzept: Der Misstrauensantrag ist eine spezifische und unabhängige parlamentarische Initiative, bei der der Kongress auf eigene Initiative der Regierung das Vertrauen entzieht. Im spanischen System ist das auffälligste Merkmal die Sorge um die Stabilität der Regierung und die Vermeidung von Machtvakuen (Konstruktives Misstrauensvotum).
Anforderungen an den Misstrauensantrag
Der Antrag muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Er muss von mindestens einem Zehntel der Abgeordneten unterzeichnet werden (Unterstützung von mindestens 35 Abgeordneten).
- Gemäß Art. 113.2 CE muss ein Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten vorgeschlagen werden.
- Der vorgeschlagene Kandidat muss die Nominierung angenommen haben (er muss nicht zwingend selbst Abgeordneter sein).
Hinweis: Abgeordnete, die einen Misstrauensantrag gestellt haben, der abgelehnt wurde, können in derselben Sitzungsperiode keinen weiteren Antrag einreichen.
Verfahren und Abstimmung
Nach der Annahme zur Bearbeitung wird eine Bedenkzeit von mindestens fünf Tagen eröffnet. Diese dient dem Zweck, die Situation in Ruhe zu überdenken. Während der ersten zwei Tage können alternative Anträge gestellt werden.
Der zentrale Bestandteil des Verfahrens ist die Vorstellung des Programms durch den neuen Kandidaten. Anschließend findet ein Dialog zwischen dem Kandidaten und den Fraktionen statt.
Nach der Debatte erfolgt die Abstimmung. Die Abstimmung ist öffentlich. Damit der Misstrauensantrag erfolgreich ist, ist die absolute Mehrheit der Abgeordnetenkammer (die Hälfte plus eins) erforderlich.
Folgen des Misstrauensvotums
- Bei Ablehnung: Wird der Misstrauensantrag nicht angenommen, erlangt die Regierung die Befugnis zur Auflösung der Kammern zurück, die sie während des Verfahrens verloren hatte (Art. 115 CE).
- Bei Annahme: Wird der Antrag angenommen, bedeutet dies den Entzug des Vertrauens in den amtierenden Ministerpräsidenten. Dieser muss seinen Rücktritt einreichen. Der vorgeschlagene Kandidat wird automatisch zum neuen Ministerpräsidenten ernannt.
Die Vertrauensfrage der Regierung
Konzept: Die Regierung kann selbst die Vertrauensfrage stellen, um die effektive Kontinuität in der Ausübung ihrer Funktionen zu gewährleisten und ihre politischen Ziele zu verwirklichen. Sie erneuert damit die parlamentarische Unterstützung und Ratifizierung ihres Kurses.
Initiative und Einreichung
Im Gegensatz zum Misstrauensantrag liegt die Initiative bei der Exekutive. Das Verfahren wird vom Ministerpräsidenten nach Beratung im Ministerrat beschlossen (Art. 112 CE).
Die Vertrauensfrage wird schriftlich beim Präsidium des Kongresses eingereicht. Dem Antrag muss eine Bescheinigung des Ministerrats beigefügt werden, die die verfassungsrechtlich erforderliche Beratung bestätigt. Das Schreiben muss die Gründe für die Erneuerung des Vertrauens kurz darlegen.
Im Gegensatz zum Misstrauensantrag stellt die Einreichung der Vertrauensfrage keine Belastung der staatlichen Befugnisse dar. Hält der Ministerpräsident es für angemessen, kann er dem König die Auflösung des Parlaments vorschlagen.
Abstimmungsverfahren und Besonderheiten
Die Verordnung sieht eine Phase des Nachdenkens vor; die Abstimmung findet frühestens 24 Stunden nach der Einreichung statt.
Eine Besonderheit bei der Abstimmung über die Vertrauensfrage (wie auch beim Misstrauensantrag) ist, dass Enthaltungen, leere oder ungültige Stimmzettel zugunsten der Regierung als Ja-Stimmen gezählt werden.
Folgen der Vertrauensfrage
- Bei Gewinn: Gewinnt die Regierung die Abstimmung, setzt sie ihre Aufgaben mit der politischen Stärkung fort, die sie durch die erneute Vertrauensabstimmung im Parlament gewonnen hat.
- Bei Verlust: Entzieht der Kongress das Vertrauen, ist die Regierung verpflichtet, ihren Rücktritt beim König einzureichen. Daraufhin wird das Verfahren zur Ernennung eines neuen Ministerpräsidenten eröffnet (Art. 114.1 CE), ohne dass Neuwahlen einberufen werden müssen.