Mobilität und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
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Funktionelle Mobilität der Arbeitnehmer
Die funktionelle Mobilität der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Arbeit zu verrichten, die beim Eintritt in das Unternehmen vereinbart wurde. So kann der Arbeitgeber einseitig ändern, welche Aufgaben der Mitarbeiter wie üblich durchführt.
Einzelversetzung
Im Falle einer Einzelversetzung kann der Arbeitnehmer die folgenden Beschlüsse fassen:
a) Den Transfer akzeptieren: Das Unternehmen muss die Kosten des Arbeitnehmers und seiner Familie übernehmen.
b) Den Vertrag kündigen: Er ist berechtigt, eine Abfindung von 20 Tagen des Gehalts pro Jahr zu erhalten, wobei Zeiträume unter einem Jahr anteilig berechnet werden, bis zu einem Höchstbetrag von 12 Monatsgehältern.
c) Vor das Arbeitsgericht gehen: Unbeschadet der Durchsetzbarkeit des Transfers wird der Arbeitnehmer, wenn der Transfer nicht gerechtfertigt ist, auf den ursprünglichen Arbeitsplatz wieder eingesetzt.
Wesentliche Änderungen des Arbeitsvertrags
Als wesentliche Änderungen des Arbeitsvertrags gelten Änderungen von:
- Arbeitszeit
- Arbeitsstunden
- Schichtarbeit
- Lohnsystem
- Arbeits- und Leistungssystem
- Funktionen, bei denen der Wechsel über die Grenzen der funktionellen Mobilität hinausgeht
Aussetzung des Arbeitsvertrags
Die Aussetzung des Arbeitsvertrags bedeutet die vorübergehende Unterbrechung der Arbeitsleistung, ohne dass es zu einer Kündigung des Vertrags zwischen dem Unternehmen und dem Arbeitnehmer kommt.
Konzepte der endgültigen Regelung
- Arbeitstage
- Anteilige Sonderzahlungen
- Genossener Urlaub
- Keine Abgeltung von Überstunden, falls zutreffend
- Ggf. Betrag bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist
Kündigung aus objektiven Gründen
Gründe für eine Kündigung aus objektiven Gründen sind:
- Fehlende Eignung des Arbeitnehmers
- Mangelnde Anpassung des Arbeitnehmers an die Stelle
- Amortisierung der Stelle
- Wiederholte Abwesenheit vom Arbeitsplatz
- Unzureichende Mittelbereitstellung
Anforderungen für die Kündigung eines Vertrags aus objektiven Gründen
- Schriftliche Mitteilung an den Arbeitnehmer, in der die Gründe für die Entlassung und das Datum der Entlassung angegeben sind.
- Abfindung: Dem Arbeitnehmer ist eine Abfindung von 20 Tagen pro Dienstjahr zu zahlen.
- Kündigungsfrist: Es ist eine Kündigungsfrist von 30 Tagen einzuhalten.
- Freistellung: Während der Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 6 Stunden Freistellung pro Woche, um eine neue Beschäftigung zu finden, ohne Lohneinbußen.
Rechtsmittel
Der Arbeitnehmer kann gegen die Kündigungsentscheidung Rechtsmittel einlegen, als ob es sich um eine disziplinarische Entlassung handeln würde.
Mittel, die der Arbeitgeber verwenden kann, um die Kündigung mitzuteilen
- Übergabe eines Schreibens in zweifacher Ausfertigung mit der Unterschrift des Betroffenen.
- Übergabe eines Schreibens in zweifacher Ausfertigung in Anwesenheit von zwei Zeugen.
- Versand per Einschreiben mit Rückschein.
- Zustellung per Telegramm.
Schlichtungsverfahren
Die Arbeitsbehörde ist verpflichtet, die Parteien vorzuladen, um innerhalb von 15 Tagen nach der Vorlage eine Einigung zu erzielen, wobei Tag und Uhrzeit für die Verhandlung anzugeben sind. Das Verfahren kann mit oder ohne Einigung enden.
Eine Entlassung gilt als rechtmäßig, wenn die vom Arbeitgeber geltend gemachten Gründe nachgewiesen werden.