Modelle der territorialen Organisation: Unitär, Föderal und Spanien
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Modelle der territorialen Organisation des Staates
Die territoriale Organisation des Staates beschreibt die Verteilung von Macht und Territorium innerhalb eines Staates. Es gibt zwei Hauptformen der Machtorganisation:
Der Einheitsstaat (Unitary State)
Der Einheitsstaat entstand im französischen System als Reaktion gegen das Ancien Régime und dessen viele Machtzentren. Er zielt darauf ab, die Macht in einem einzigen Zentrum zu konzentrieren: Es existiert nur eine Staatsgewalt. Dies bedeutet, dass es nur eine Exekutive, Legislative und Judikative gibt. Das Gesetz gilt für alle Bürger, unabhängig von ihrem Standort im Staatsgebiet. Es gibt nur ein Zentrum der politischen Führung. Die territoriale Organisation dient hierbei lediglich administrativen Zwecken.
Der Bundesstaat (Federal State)
Der Bundesstaat entstand historisch mit der Unabhängigkeit der britischen Kolonien in Nordamerika, als sich verschiedene Staaten zu einem Ganzen vereinigten. Es existieren mehrere Machtzentren, die mit politischer Autonomie ausgestattet sind. Es gibt eine zentrale Bundesbehörde (den Bund), die über eigene Exekutive, Legislative und Judikative verfügt. Hinzu kommen Gebietseinheiten (die Gliedstaaten), die ebenfalls eigene Verfassungen und Organisationen besitzen. Eine föderale Verfassung definiert die Zuständigkeiten von Bund und Ländern und sorgt für Einheitlichkeit. Spezielle Organe werden geschaffen, um Kompetenzkonflikte zwischen Bund und Gliedstaaten zu lösen. Die Gliedstaaten sind an der Entscheidungsfindung durch eine territoriale Kammer, typischerweise den Senat, beteiligt.
Der spanische Staat der Autonomien
Die spanische Verfassung (CE) definiert den Staat nicht direkt als föderal, sondern wählte eine Formel, die zwei Elemente kombiniert:
- a) Die Schaffung eines einzigen Staates mit nur einer Verfassung (CE) und einem einzigen Amtsblatt (ABl.).
- b) Die Anerkennung und Gewährleistung des Rechts auf Autonomie der Nationalitäten und Regionen in Spanien. Wenn dieses Recht ausgeübt wird, ist der Staat als eine Struktur konzipiert, die auf der politischen Autonomie der Autonomen Gemeinschaften (AG) basiert. Er kann somit zu einem zusammengesetzten Staat werden, wenn die Nationalitäten und Regionen dies wünschen.
Ein Teil der legislativen und regulatorischen Befugnisse verbleibt nicht beim nationalen Parlament oder der Regierung, sondern wird auf neue staatliche Organe übertragen. Die Rechtsinstrumente, die dies in der Verfassung regeln, sind die Autonomiestatuten (sie haben einen subkonstitutionellen, konstituierenden Charakter für die jeweilige Region).
Der verfassungsrechtliche Prozess der Autonomiedefinition
Der verfassungsrechtliche Rahmen, der die demokratische Vorherrschaft der zivilen Behörde sicherstellt, umfasst die Trennung von Kirche und Staat, politischen und gewerkschaftlichen Pluralismus, die Rechtsstaatlichkeit und die parlamentarische Monarchie. Diese Kriterien, die teilweise Modelle aus anderen Ländern aufgreifen, bilden die allgemeinen Grundlagen, wobei zeitliche Variationen berücksichtigt werden.
Die territoriale Organisation der Macht musste an einzigartige Bedingungen und unterschiedliche Auffassungen zur politischen Integration der Nationalitäten und Regionen angepasst werden, da diese Ansichten zwischen den verschiedenen politischen Lagern stark variierten. Es musste eine Formel gefunden werden, die den maximalen Konsens gewährleistete, um die Demokratie nicht zu gefährden, insbesondere bei der Annahme der Autonomiestatuten.
Die Verfassunggebende Versammlung legte kein starres Modell fest, sondern initiierte einen Prozess der Umgestaltung des Staates. Die Organisation des Staates der Autonomien (AG) schreibt keine feste Struktur vor, sondern ermöglicht deren Entstehung, wenn die Nationalitäten oder Regionen dies wünschen.
Ziel des Prozesses:
Das Ziel war es, sicherzustellen, dass Katalonien, das Baskenland und Galizien sich für politische Autonomie qualifizieren konnten. Nach der Billigung durch die zentralen Instanzen durfte der Prozess zur Bestimmung der anderen Autonomen Gemeinschaften entwickelt werden.
Ergebnisse:
Ein Teil der Landesverfassung wird nicht direkt durch die spanische Verfassung (CE) festgelegt, sondern durch die Autonomiestatuten, die eine einzigartige rechtliche Position im Amtsblatt einnehmen.
Fazit zur Struktur:
Um die tatsächliche Struktur des spanischen Staates zu verstehen, muss man die Spanische Verfassung (CE) und die Autonomiestatuten der jeweiligen Regionen zusammen betrachten.