MwSt. in Spanien: Grundlagen, Regelungen & Befreiungen

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Was ist die Mehrwertsteuer (MwSt.)?

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine indirekte Steuer und eine Verbrauchssteuer. Sie fällt auf Lieferungen von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen an, die von Unternehmern und Freiberuflern im Rahmen ihrer Tätigkeit getätigt werden.

Sonderregelungen: Kanaren, Ceuta, Melilla

Für die Kanarischen Inseln gilt die IGIC (Impuesto General Indirecto Canario) und für Ceuta und Melilla die IPSI (Impuesto sobre la Producción, los Servicios y la Importación). Dies sind indirekte Steuern, die anstelle der Mehrwertsteuer auf den Waren- und Dienstleistungsverkehr in diesen Gebieten erhoben werden.

Steuertatbestände der MwSt.

Steuerpflichtige Tatbestände sind:

  • Lieferungen von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch Unternehmer und Freiberufler.
  • Innergemeinschaftliche Erwerbe von Waren durch Unternehmer und Freiberufler.
  • Einfuhr von Waren durch Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen.

Wichtige Begriffe im internationalen Handel

Innergemeinschaftliche Lieferungen

Dies sind Warenlieferungen von Spanien in ein anderes EU-Land.

Innergemeinschaftliche Erwerbe

Dies sind Wareneingänge in Spanien aus einem anderen EU-Land.

Importe

Dies sind Wareneingänge in Spanien aus einem Nicht-EU-Land.

Exporte

Dies sind Warenlieferungen von Spanien in ein Nicht-EU-Land.

Wer ist Steuerschuldner?

Steuerschuldner sind Unternehmer und Freiberufler, die steuerpflichtige Umsätze tätigen. Die Mehrwertsteuer wird von ihnen für das Finanzamt erhoben. Sie wälzen die Steuer auf ihre Kunden ab (Ausgangsumsatzsteuer) und ziehen die ihnen in Rechnung gestellte Steuer (Vorsteuer) von ihren eigenen Einkäufen und Dienstleistungen ab, bevor sie den Differenzbetrag an das Finanzamt abführen.

Die vereinfachte MwSt.-Regelung

Die vereinfachte Regelung (auch bekannt als „módulos“) ist ein spezielles MwSt.-System für bestimmte natürliche Personen und Tätigkeiten. Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Es muss sich um eine natürliche Person handeln.
  • Die Tätigkeit muss vom Finanzministerium für diese Regelung zugelassen sein und bestimmte quantitative Grenzen dürfen nicht überschritten werden.
  • Das Umsatzvolumen (ohne MwSt.) aller unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeiten im Vorjahr darf 450.000 € nicht übersteigen.
  • Das Volumen der Einkäufe und Importe von Waren und Dienstleistungen (ohne MwSt., ausgenommen Anlagegüter) im Vorjahr darf 300.000 € nicht übersteigen.

Erklärung und Zahlung (vereinfachte Regelung)

Steuerpflichtige, die der vereinfachten Regelung unterliegen, müssen in der Regel vier vierteljährliche Erklärungen und Zahlungen pro Jahr leisten.

Mehrwertsteuerbefreiungen

Bestimmte Umsätze sind von der Mehrwertsteuer befreit. Man unterscheidet hauptsächlich zwei Arten:

Vollständige Befreiungen (mit Vorsteuerabzugsrecht)

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Exporte von Waren.
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen von Waren.
  • Lieferungen von Waren nach Ceuta, Melilla und auf die Kanarischen Inseln (diese unterliegen dann gegebenenfalls der IGIC/IPSI).

Bei diesen Umsätzen wird keine MwSt. berechnet, der Unternehmer kann jedoch die Vorsteuer auf damit verbundene Einkäufe abziehen.

Begrenzte/Unechte Befreiungen (ohne Vorsteuerabzugsrecht)

Hierzu zählen beispielsweise bestimmte Dienstleistungen im Bereich:

  • Gesundheitswesen (z.B. ärztliche Leistungen).
  • Bildung.
  • Soziale Dienstleistungen.
  • Versicherungs- und Finanzdienstleistungen.

Bei diesen Umsätzen wird keine MwSt. berechnet, der Unternehmer kann jedoch auch keine Vorsteuer auf damit verbundene Einkäufe abziehen.

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