NCh 2189:1992 – Anforderungen an Sicherheitsbeschilderung in Gebäuden
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NCh 2189:1992 – Sicherheit von Gebäuden: Rahmenbedingungen für die Beschilderung
Diese Norm legt die grundlegenden Bedingungen für die Nutzung von Sicherheitseinrichtungen (Signage) in Gebäuden fest.
Anwendungsbereich der Norm
Diese Norm gilt für alle Gebäude mit Sicherheitsvorrichtungen (Signalen), unabhängig davon, ob es sich um Informations-, Befehls-, Warn- oder Verbotszeichen handelt.
Definitionen
- Befehl
- Ein Gerät, das Notfallsysteme oder gemeinsame Systeme auslöst, um Befehle zu geben, die zentral gesteuert werden, falls ein allgemeines Unglück (Siniestro) eintritt. Diese werden von geschultem Fachpersonal oder Feuerwehrleuten bedient.
- Feuerwehrwesen
- Elemente zur Brandbekämpfung, die von den Gebäudenutzern gehandhabt werden können.
- Hilfsstelle
- Standort in einem Gebäude, der über ausreichende Ausrüstung für Notfallmedizin verfügt.
- Gefahrenstelle (Risikobereich)
- Jeder Ort in einem Gebäude, an dem die Gefahr der Entzündung, Explosion oder das Vorhandensein von Brennstoff und Oxidationsmitteln besteht, die hinreichende Bedingungen für die Entwicklung eines Brandes schaffen.
- Ausgang (Fluchtweg)
- Tür oder Öffnung, die zur Evakuierung dient, eine Strecke ins Freie oder ein sicherer Ort.
Allgemeine und Spezifische Signalisierungsbedingungen
Zu kennzeichnende Orte und Objekte
- Gehäuse
- Versammlungsräume
- Öffentliche Bereiche
- Fluchtwege
- Kamine
- Risikobereiche
- Kommunikationssysteme
- Befehlsstellen
- Hilfsstellen
Unverwechselbares Design und Platzierung
Die Beschilderung sollte an den entsprechenden Stellen platziert werden. Es sollten die Kennzeichen der Regel NCh 2111 verwendet werden.
Die Abzeichen müssen an den erforderlichen Orten angebracht werden, entweder auf dem gekennzeichneten Element selbst oder unter Angabe der Richtung, in der sich das Element befindet. Die Höhe vom Boden bis zur Basis des Logos sollte für eine gute Sichtbarkeit mindestens 1,6 m betragen.
Sicherheitsabzeichen sollten Folgendes angeben:
- Zugang zu einem Fluchtweg oder Ausgang aus der Evakuierungsstrecke.
- Den Weg ins Freie oder in einen sicheren Bereich.
- Die Bedeutung der Fluchtwege.
Kombinierte Signale (Pfeile und Farben)
Signale, die von einem Richtungspfeil begleitet werden, müssen den Pfeil enthalten. Der Richtungspfeil muss immer entsprechend der Richtung, in der sich das gekennzeichnete Element befindet, markiert sein.
Hintergrundfarben sind je nach Anwendbarkeit Grün oder Rot. Die Farbe des Symbols, des Pfeils und des Textes muss Weiß sein.
Kombinierte Signale (Mehrere Abzeichen)
Wenn es notwendig ist, zwei oder mehr Unterscheidungsmerkmale an einem Ort anzubringen, sollten diese separat und deutlich, vorzugsweise horizontal, angeordnet werden.
Signalisierungsstufen (Anforderungsklassen)
Gebäude werden in vier Typen eingeteilt, je nach der erforderlichen Signalisierungsintensität:
- Sehr gründlich
- Streng
- Mittel
- Niedrig
Stufe Streng (Riguros)
- Evakuierungswege müssen in ihrer gesamten Ausdehnung ausgeschildert werden, sodass die Tür sichtbar ist.
- Jeder Evakuierungsweg, der quer zum Hauptweg liegt, muss angeben, ob der Weg zu einem sicheren Ort oder einer Sackgasse führt.
- Signale, die Alarm oder andere Warnsysteme anzeigen, müssen in den Fluchtwegen angebracht werden und dürfen nicht weiter als 10 m voneinander entfernt sein. Sie dürfen nicht durch Drücken oder Betätigen des betreffenden Systems ausgelöst werden. Dieses Signal wird mindestens alle 10 m wiederholt.
- Die Lokalisierung der Brandschutztechnik sollte in Fluchtwegen aufgestellt werden und in einem Abstand von nicht mehr als 10 m beginnen. Dies wird alle 10 m wiederholt.
- Jede Gefahrenstelle wird an der Eingangstür und im Inneren gekennzeichnet. Es sollte identifiziert werden, ob das Risiko durch gefährliche Substanzen gemäß NCh 382 entsteht.
- Von der Evakuierungsbefehlszentrale aus sollte es möglich sein, Informationen über den Standort von Hilfs- und Zufluchtsorten im Gebäude zu erhalten.
- Alle Schalttafeln, Gaszähler, Wasserzähler, Öfen, Klimaanlagen und alle Geräte, die während der Entwicklung eines Brandes ein Risiko darstellen, müssen auf sich selbst oder in unmittelbarer Nähe ein prägendes Element oder ein Kennzeichen der Art des Risikos aufweisen.
- Alle Sicherheitskennzeichen des Gebäudes sollten über Notbeleuchtung verfügen, die im Falle eines Stromausfalls aktiviert wird. Die Kennzeichen müssen transparent oder reflektierend beleuchtet sein.
Stufe Sehr Streng (Modifikation)
Die Anforderungen sind die gleichen wie bei der Stufe Streng, jedoch wird die maximale Entfernung von 10 m auf 20 m geändert (betrifft die Wiederholung der Signale für Alarm- und Brandschutztechnik).
Stufe Mittel (Medium)
- Evakuierungswege müssen in ihrer gesamten Ausdehnung ausgeschildert werden, sodass die Tür sichtbar ist.
- Jeder Evakuierungsweg, der quer zum Hauptweg liegt, muss angeben, ob der Weg zu einem sicheren Ort oder einer Sackgasse führt.
- Die Warnsignale für Alarm oder andere Warnsysteme müssen auf oder in unmittelbarer Nähe der Systeme angebracht werden.
- Die Lokalisierung der unverwechselbaren Brandbekämpfungsausrüstung muss entfernt oder sehr nahe an ihnen platziert werden.
Stufe Niedrig (Gering)
Häuser (Wohngebäude) benötigen mindestens die Signalisierung der gemeinsam genutzten Fluchtwege, Anzeigen der Evakuierungsrichtung und den Standort der Sicherheitsmerkmale.