Niederspannungsinstallationen in Gebäuden nach REBT

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Verbindliche Regelungen

Die grundlegende Vorschrift für die Berechnung und Bemessung von Niederspannungsanlagen ist die Niederspannungs-Elektrotechnik-Verordnung (REBT) und ihre ergänzenden Technischen Anweisungen (ITC), genehmigt durch das Königliche Dekret 842/2002 vom 2. August.

Es ist jedoch ratsam, auch die spezifischen Vorschriften der jeweiligen Energieversorgungsunternehmen zu konsultieren.

Stromverteilung in Gebäuden

Die Stromverteilung in Gebäuden erfolgt im Niederspannungsbereich, d.h. die maximale Spannung beträgt weniger als 1000 Volt. Die üblicherweise verwendeten Spannungswerte sind:

  • 230 V zwischen Phase und Neutralleiter
  • 400 V zwischen den Phasen

Transformatorstationen

Das städtische Verteilnetz arbeitet sowohl mit Mittel- als auch mit Niederspannung. Wenn Mittelspannung anliegt, muss diese mittels Transformatoren auf Niederspannung reduziert werden. Daher müssen entsprechende Transformatorstationen in der Stadt verteilt sein. Diese Stationen benötigen einen direkten Zugang von der Straße. Falls dies nicht möglich ist, müssen Zugangswege (lokal oder Durchgangskorridore) mit einer Mindestbreite von 1,50 m und einer Mindesthöhe von 2,80 m vorhanden sein.

Lastprognose im Wohnungsbau

Hierbei wird der erwartete Leistungsbedarf (in kW) des Gebäudes ermittelt. Die Berechnung erfolgt durch Bestimmung der Lasten für die einzelnen Teile und deren anschließende Summierung. Der resultierende Wert stellt die Gesamtlast des Gebäudes dar.

Lastprognose pro Wohnung

Für jede Wohnung wird der Elektrifizierungsgrad festgelegt. Grundsätzlich wird jedem Haushalt mindestens der Basis-Elektrifizierungsgrad zugewiesen.

Lastprognose für das gesamte Gebäude

Für die Zuleitung, die mehrere Wohnungen versorgt, kann bei der Berechnung der Gesamtleistung eine Reduzierung (Gleichzeitigkeitsfaktor) gegenüber der Summe der Einzellasten der Haushalte angewendet werden.

Lastprognose für allgemeine Gebäudedienste

Die berechnete Leistung ist die Summe aller Leistungen der allgemeinen Dienste, ohne Anwendung eines Gleichzeitigkeitsfaktors.

Lastprognose für Geschäftsräume und Büros

Es wird ein Minimum von 100 W/m² Fläche angesetzt, mit einem lokalen Minimum von 3.450 W bei 230 V.

Lastprognose für Garagen

Es wird ein Minimum von 10 W/m2 für Garagen mit natürlicher Lüftung und 20 W/m2 bei Zwangslüftung angesetzt, mit einem lokalen Minimum von 3.450 W bei 230 V.

Das Anschlussnetz (Hausanschlussleitung)

Dies ist der Teil der Installation, der das öffentliche Verteilnetz mit dem allgemeinen Schutzkasten (CGP) oder einer funktional gleichwertigen Einheit des Gebäudes verbindet. In der Regel gibt es eine Hausanschlussleitung pro Gebäude, bei besonderen Anforderungen können es jedoch auch mehrere sein.

Gebäudeanschlussinstallation

Die Gebäudeanschlussinstallation verbindet das externe Verteilnetz mit der internen Elektroinstallation des Gebäudes. Sie besteht aus folgenden Elementen:

  1. Allgemeiner Schutzkasten (CGP)
  2. Hauptstromversorgungsleitung (LGA)
  3. Zentralisierung der Zähler
  4. Einzelableitung (DI)
  5. Leistungskontrollschalter (ICP - Teil der Zählung)
  6. Steuerungs- und Schutzeinrichtungen (Verteilerkasten)

Allgemeiner Schutzkasten (CGP)

Der CGP schützt die Hauptstromversorgungsleitung und markiert die Eigentumsgrenze zwischen der Anlage des Energieversorgers und der Gebäudeinstallation. Er beherbergt die Schutzelemente für die Hauptleitung.

Standort und Installation

Der Standort wird zwischen dem Energieversorger und dem Eigentümer vereinbart. Üblicherweise wird die Gebäudefassade oder ein frei und leicht zugänglicher Gemeinschaftsbereich gewählt. Er sollte möglichst nah am städtischen Verteilnetz platziert und von Wasser-, Gas-, Telefon- und anderen Installationen getrennt sein.

Freileitungsanschluss

Bei einem Freileitungsanschluss kann der CGP an Außenflächen in einer Höhe zwischen 3 und 4 Metern über dem Boden montiert werden.

Erdverlegter Anschluss

Bei einem erdverlegten Anschluss wird der CGP in einer Mauernische mit Metalltür installiert. Die Tür sollte vorzugsweise abschließbar sein (Vorhängeschloss oder standardisierter Verschluss des Versorgers) und einen Schutzgrad von mindestens IK10 (gemäß UNE-EN 50102) aufweisen. Die Unterkante der Tür muss mindestens 30 cm über dem fertigen Boden liegen. Es müssen Öffnungen für die Einführung der erdverlegten Anschlussleitungen vorgesehen werden.

Material und Aufbau

Die Gehäuse bestehen aus selbstverlöschendem, glasfaserverstärktem Polyester (üblicherweise grau) mit einem verschraubten Deckel (oft mit 11 mm Dreikantkopf) und sind hermetisch dicht. Die Kästen werden vom Energieversorger versiegelt. Im Inneren befinden sich Sicherungen für jede Phase zum Kurzschlussschutz und eine Anschlussklemme für den Neutralleiter.

Bezeichnung

Die Bezeichnung beginnt mit CP (Caja de Protección), gefolgt von Buchstaben, die den Typ angeben (z.B. E, I oder U).

CGP nach Nennstrom

Je nach erforderlichem Strom können Kästen für bis zu 40 A, 80 A, 100 A, 160 A, 250 A und 400 A eingesetzt werden.

Schaltplanvarianten

Es gibt verschiedene interne Anschlussdiagramme (oft sechs Varianten), abhängig vom Installationsort (innen/außen) und der Richtung der Kabeleinführung und des Abgangs der Hauptleitung (oben/unten). Die Kästen werden durch die Abkürzung CP gefolgt von einer Nummer gekennzeichnet, z.B.: CP-10.

Anschlussreihenfolge

Um Unfälle beim Anschluss der Hausanschlussleitung an den CGP zu vermeiden, ist folgende Reihenfolge einzuhalten:

  1. Zuerst die Hausanschlussleitung an den CGP anschließen.
  2. Danach die Verbindung zum öffentlichen Netz herstellen.

Hauptstromversorgungsleitung (LGA)

Die LGA verbindet den CGP mit der Zählerzentralisierung. Sie muss durch Gemeinschaftsbereiche geführt werden. Die Leitungsführung sollte so kurz und geradlinig wie möglich sein.

In Einfamilienhäusern existiert die LGA oft nicht, da der CGP direkt mit dem Zählerplatz verbunden ist.

Die Anzahl der LGAs pro Gebäude entspricht der Anzahl der CGPs. In der Regel wird eine LGA pro 160 kW installierter Leistung (oder einem Bruchteil davon) vorgesehen.

Vertikale Verlegung (Steigleitung)

Wenn die LGA vertikal verläuft, muss dies in einem dafür vorgesehenen Schacht oder Kanal (aus Mauerwerk oder vorgefertigt) erfolgen, der ausschließlich für die LGA genutzt wird. Dieser Schacht wird oft im Treppenhaus oder in Gemeinschaftsbereichen platziert. Die Leitungsführung darf keine Ecken oder Richtungsänderungen aufweisen, die die thermische Belastbarkeit beeinträchtigen könnten. Der Schacht muss eine Mindestgröße von 30 x 30 cm haben. Er muss in jedem Stockwerk und an Brandabschnitten (mindestens alle drei Stockwerke) versiegelt werden. Die Wände des Schachts müssen eine Feuerwiderstandsklasse von EI 120 (gemäß DB-SI) aufweisen. Die Revisionsöffnungen müssen eine Feuerwiderstandsklasse von mindestens EI 30 haben.

Verlegung in Rohren

Werden Rohre verwendet, muss deren Nenndurchmesser eine Erweiterung der Leiter um 100% gegenüber der Erstinstallation ermöglichen.

Zähleranlagen

Zähler sind Geräte zur Messung des Stromverbrauchs der einzelnen Nutzer. Ihre Anordnung kann einzeln oder zentralisiert erfolgen.

Einzelanordnung

Diese Anordnung wird nur bei der Versorgung eines einzelnen Nutzers oder maximal zweier unabhängiger Nutzer verwendet, die vom selben Punkt eingespeist werden.

Zentralisierte Anordnung

Dies ist die übliche Anordnung für:

  • Wohngebäude mit mehreren Einheiten
  • Geschäftsgebäude
  • Gebäude mit einer Konzentration von Industriebetrieben

Die Zähler können an einem oder mehreren Orten zentralisiert werden. Dafür sind spezielle Zählerschränke oder Zählerräume vorzusehen. Übersteigt die Anzahl der zu installierenden Zähler 16, ist ein eigener Zählerraum erforderlich. Bei 16 oder weniger Zählern kann die Zentralisierung in einem Zählerschrank oder direkt in einem Raum erfolgen.

Standort der Zentralisierung je nach Gebäudehöhe:

  • Bis zu 12 Stockwerke: Zentralisierung im Erdgeschoss, Zwischengeschoss oder ersten Untergeschoss.
  • Über 12 Stockwerke: Zentralisierungen können auf Zwischengeschossen eingerichtet werden, jedoch mit folgenden Einschränkungen:
    • Jede Zentralisierung versorgt 6 oder mehr Stockwerke.
    • Die Anzahl der Zähler pro Zentralisierung muss größer als 16 sein.

Anforderungen an Zählerräume

Standort und Nutzung

Der Raum ist ausschließlich für die Zähleranlage bestimmt. Er muss leicht und frei zugänglich sein und darf niemals als Zugang zu anderen Diensten (Heizraum, Wasserzähler, Gas, Telekommunikation, Aufzugsmaschinen) oder als Lagerraum (Abstellraum, Müllraum etc.) dienen. Er darf kein Durchgangsraum sein.

Brandschutz

Gemäß DB-SI gelten Zählerräume als Räume mit geringem besonderem Risiko. Folgende Anforderungen sind zu erfüllen:

  • Feuerwiderstand der Tragstruktur: R 90
  • Feuerwiderstand von Wänden und Decken: EI 90
  • Türen zu anderen Gebäudeteilen: EI2 45-C5
  • Maximale Fluchtweglänge bis zu einem Ausgang: 25 m (35 m bei automatischer Löschanlage)
  • Brandverhalten von Baustoffen und Bauelementen: B-s3, d0

Der Raum muss trocken sein und von anderen Räumen mit Brand- oder Explosionsgefahr, korrosiven Dämpfen oder Vibrationen getrennt sein.

Innerhalb des Raumes, nahe dem Eingang, ist eine Notleuchte mit einer Autonomie von mindestens 1 Stunde zu installieren, die eine Beleuchtungsstärke von mindestens 5 Lux gewährleistet.

Außerhalb des Raumes, in der Nähe der Tür, ist ein tragbarer Feuerlöscher mit einer Mindestwirksamkeit von 21B bereitzustellen.

Bauliche Aspekte

Ausreichende Beleuchtung und Belüftung sind für den ordnungsgemäßen Betrieb aller Komponenten sicherzustellen. Liegt der Raum tiefer als angrenzende Bereiche, muss eine Entwässerung vorgesehen werden, um Überschwemmungen bei Rohrbrüchen zu verhindern. Wände, an denen Zähler montiert werden, müssen mindestens die Festigkeit einer halben Hohlziegelwand aufweisen.

Abmessungen

Der Raum muss eine Mindesthöhe von 2,30 m haben. Die Mindestbreite vor den Zählern beträgt 1,50 m. Der Abstand von der Wand mit den Zählern bis zum ersten Hindernis muss mindestens 1,10 m betragen. Der seitliche Abstand zwischen der Zähleranlage und den Wänden muss mindestens 20 cm betragen. Die Eingangstür muss nach außen öffnen, mindestens 0,70 x 2 m groß sein und über einen vom Energieversorger standardisierten Verschluss verfügen.

Anforderungen an Zählerschränke

Standort

Zählerschränke werden im Erdgeschoss, Zwischengeschoss oder ersten Untergeschoss platziert. Sie befinden sich in einem Gemeinschaftsbereich, möglichst nahe am Eingang und der Leitungsführung der LGA.

Brandschutz

Die Schränke müssen eine Feuerwiderstandsklasse von mindestens EI 30 aufweisen.

Ein tragbarer Feuerlöscher (Mindestwirksamkeit 21B) muss vom Gebäudeeigentümer bereitgestellt und gewartet werden.

Bauliche Aspekte

Interne Einbauten dürfen die Installation oder das Ablesen der Zähler und anderer Geräte nicht behindern.

Die Türen müssen geschlossen sein und über einen vom Energieversorger standardisierten Verschluss verfügen.

Ausreichende Belüftung und Beleuchtung des Schranks und seiner Umgebung sind sicherzustellen.

Eine geerdete Steckdose (16 A) für Wartungszwecke ist vorzusehen.

Abmessungen

Vor dem geöffneten Schrank muss ein freier Durchgang von mindestens 1,10 m zur gegenüberliegenden Wand vorhanden sein.

Aufbau der Zählerzentralisierung

Die Zähler werden so montiert, dass die Unterkante mindestens 0,25 m über dem Boden liegt und die Oberkante des höchsten Zifferblatts 1,80 m nicht überschreitet.

Die Zentralisierung besteht aus folgenden Funktionseinheiten:

  • Hauptschaltereinheit: Ermöglicht das Abschalten der gesamten Zählerzentralisierung für Wartungsarbeiten.
  • Sammelschienen- und Sicherungseinheit: Verteilt die Hauptleitung über Sammelschienen (3 Phasen + Neutralleiter) und enthält die Vorsicherungen für die angeschlossenen Einzelableitungen.
  • Messeinheit: Beherbergt die Zähler für alle Nutzer sowie zugehörige Schalter und ggf. Steuergeräte (z.B. Rundsteuerempfänger).
  • Steuereinheit (optional): Enthält Elemente zur Tarifumschaltung für jede Lieferung.
  • Schutzleiter- und Abgangsklemmen: Verteilt den Schutzleiter und dient als Abgangspunkt für die einzelnen Ableitungen (DI) in Schutzrohren.
  • Telekommunikationseinheit (optional): Bietet Platz für Kommunikationsgeräte zur Zählerfernauslesung und Datenerfassung.

Einzelableitung (DI)

Die DI verbindet den Zählerplatz (in der Zentralisierung) mit dem Verteilerkasten des jeweiligen Nutzers. Einzelableitungen sollten möglichst durch Gemeinschaftsbereiche geführt werden.

Vertikale Verlegung

Bei vertikaler Führung werden die Einzelableitungen in einem eigenen Schacht (analog zur LGA, aber für DIs) verlegt. Dieser Schacht muss eine Feuerwiderstandsklasse der Wände von EI 120 aufweisen und ausschließlich für diesen Zweck genutzt werden. Er kann im Treppenhaus oder in Gemeinschaftsbereichen eingebettet oder angebaut sein. Richtungsänderungen sind zu vermeiden. Der Schacht muss entsprechend versiegelt sein. Revisionsöffnungen (mindestens 0,30 m hoch, Schachtbreite) mit einer Feuerwiderstandsklasse von EI 30 sind mindestens alle drei Stockwerke vorzusehen. Ihr oberer Rand muss mindestens 0,20 m unter der Decke liegen. Zur Erleichterung der Installation können alle 15 m verschließbare Revisionsöffnungen platziert werden, in denen jedoch keine Leiterverbindungen erfolgen dürfen.

Verlegung in Rohren

Schutzrohre müssen einen Nennquerschnitt aufweisen, der eine Erweiterung der Leiter um 100% gegenüber der Erstinstallation ermöglicht.

Pro zehn Einzelableitungen (oder einem Bruchteil davon) ist ein Reserverohr von der Zählerzentralisierung zu den Wohnungen/Räumen vorzusehen, um spätere Erweiterungen zu ermöglichen. In Bereichen ohne definierte Aufteilung ist mindestens ein Rohr pro 50 m² Fläche zu installieren.

Leistungskontrollschalter (ICP)

Der Leistungskontrollschalter (ICP) ist Teil der Messeinrichtung des Energieversorgers und wird nicht vom Nutzer kontrolliert. Er wird entsprechend der vertraglich vereinbarten Leistung für jede Wohnung installiert und begrenzt den momentanen Stromverbrauch, um eine Überschreitung der vereinbarten Leistung zu verhindern.

Steuerungs- und Schutzeinrichtungen (Verteilerkasten)

Der Verteilerkasten (auch Unterverteilung genannt) in einer Wohnung oder Nutzungseinheit beherbergt alle Sicherheits-, Schutz- und Verteilungseinrichtungen der internen Installation.

Er befindet sich üblicherweise in der Nähe der Eingangstür der Wohnung. Seine Installationshöhe, gemessen vom Boden, liegt zwischen 1,4 m und 2 m. Er muss aus nicht brennbaren Materialien gefertigt sein.

Komponenten des Verteilerkastens

  • Hauptschalter (IGA - Interruptor General Automático): Schützt die gesamte nachfolgende Installation vor Überlast und Kurzschluss. Verfügt über manuelle Betätigung sowie thermischen und magnetischen Schutz.
  • Fehlerstrom-Schutzschalter (ID - Interruptor Diferencial / FI / RCD): Schützt Personen vor gefährlichen Körperströmen bei indirektem Kontakt. In Wohnungen sind hochempfindliche FI-Schalter mit einem maximalen Auslösestrom von 30 mA und einer Reaktionszeit von weniger als 50 Millisekunden vorgeschrieben. Sie bieten auch einen gewissen Brandschutz, indem sie Fehlerströme aufgrund mangelhafter Isolierung begrenzen.
  • Leitungsschutzschalter (PIA - Pequeño Interruptor Automático / LS): Schützen die einzelnen Stromkreise (Leiter und angeschlossene Geräte) vor Überlast und Kurzschluss. Für jeden Stromkreis wird ein LS-Schalter installiert, dessen Nennstrom auf den Querschnitt der Leiter und den Zweck des Stromkreises abgestimmt ist.

Ausstattung des Verteilerkastens

Die Anzahl und Art der Komponenten im Verteilerkasten hängt vom Elektrifizierungsgrad der Wohnung ab:

  • Basis-Elektrifizierungsgrad
  • Hoher Elektrifizierungsgrad

Schutzbereiche in Räumen mit Badewanne oder Dusche

Die REBT definiert in Räumen mit Badewanne oder Dusche verschiedene Bereiche (Bereich 0, 1, 2 und 3), in denen bestimmte Einschränkungen für die Elektroinstallation gelten. Ziel ist die Gewährleistung der Sicherheit der Nutzer.

Bereich 0

Umfasst das Innere der Bade- oder Duschwanne. Bei Duschen ohne Wanne ist Bereich 0 durch den Boden und eine horizontale Ebene 0,05 m über dem Boden begrenzt.

Bereich 1

Ist begrenzt durch:

  • Die vertikalen Ebenen, die die Außenkanten der Bade- oder Duschwanne umschließen.
  • Die horizontale Ebene über Bereich 0 und die horizontale Ebene in 2,25 m Höhe über dem Boden.
  • Umfasst auch den Raum unter der Wanne/Dusche, sofern dieser ohne Werkzeug zugänglich ist.

Bereich 2

Ist begrenzt durch:

  • Die vertikale Ebene, die an Bereich 1 angrenzt, und eine parallele vertikale Ebene im Abstand von 0,6 m nach außen.
  • Den Boden und die horizontale Ebene in 2,25 m Höhe über dem Boden.

Wenn die Deckenhöhe 2,25 m übersteigt, wird der Raum über Bereich 1 bis zur Decke (oder bis zu einer Höhe von 3 m über dem Boden, je nachdem, welcher Wert niedriger ist) ebenfalls als Bereich 2 betrachtet.

Bereich 3

Ist begrenzt durch:

  • Die vertikale Ebene, die an Bereich 2 angrenzt, und eine parallele vertikale Ebene im Abstand von 2,4 m nach außen.
  • Den Boden und die horizontale Ebene in 2,25 m Höhe über dem Boden.

Wenn die Deckenhöhe 2,25 m übersteigt, wird der Raum über Bereich 2 bis zur Decke (oder bis zu einer Höhe von 3 m über dem Boden, je nachdem, welcher Wert niedriger ist) ebenfalls als Bereich 3 betrachtet.

Bereich 3 umfasst auch den Raum unter der Bade- oder Duschwanne, der nur mit Hilfe eines Werkzeugs zugänglich ist.

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