Der normative Charakter und die Reform der Verfassung

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Der normative Charakter der Verfassung

Unsere Verfassung kann als grundlegende Rechtsnorm der Ordnung angesehen werden. Die Aussage, dass die Verfassung eine Rechtsnorm ist, bedeutet, dass sie als eine Regel betrachtet wird, die von den zuständigen Behörden (bei der Strafverfolgung) und den Gerichten umgesetzt werden kann. Dies impliziert, dass die Verfassung tatsächlich in das juristische System integriert ist und als solche aufgrund des tatsächlichen Inhalts und Charakters ihrer einzelnen Vorschriften angewandt wird.

Die Verfassung bekräftigt ausdrücklich und abschließend ihren normativen Charakter. Einerseits heißt es in Art. 9 Abs. 1: „Bürger und öffentliche Stellen sind an die Verfassung und andere Gesetze gebunden.“ Andererseits besagt die Unvereinbarkeitsklausel in Absatz 3: „Alle Bestimmungen, die im Widerspruch zu den in dieser Verfassung verankerten Grundsätzen stehen, sind ungültig.“

Die Verfassung soll alle Subjekte, öffentliche und private, rechtlich binden. Die Verfassung bindet die Regierung. Die spanische Verfassung geht auch davon aus, dass die Bürger an sie gebunden sind.

Alle Regeln der Verfassung gelten für alle Gerichte und sind für alle Rechtssubjekte bindend. Es ist jedoch klar, dass nicht alle verfassungsrechtlichen Anforderungen in gleicher Weise oder für alle Subjekte gleichermaßen verbindlich sind.

Der normative Charakter der Verfassung manifestiert sich auch in anderen Aspekten. Die Verfassung zeigt beispielsweise ihre unmittelbare Anwendbarkeit in allen Fällen, in denen die direkte Anwendung unterstützt wird, ohne dass zwingend Entwicklungsgesetze erforderlich sind. Dies ist der Fall bei den öffentlichen Freiheiten und Grundrechten sowie den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Organisationsstruktur der verfassungsmäßigen Gewalten.

Schließlich ist die Rolle der Gerichte für die Wirksamkeit des normativen Charakters der Verfassung unerlässlich. Ihnen kommt der wichtigste Teil in Form der direkten Anwendung und Auslegung anderer Rechtsvorschriften im Rahmen der verfassungsmäßigen Bestimmungen zu.

Reform der Verfassung: Materielle Grenzen

Die Reform der Verfassung ist ein Akt von unbestreitbarer Bedeutung, da sie die Änderung der grundlegenden Entscheidungen des Gesetzgebers und damit des politischen Regimes mit sich bringt. Die Verfassung widmet Titel X der Regulierung von zwei verschiedenen Reformverfahren. Beide Verfahren sind von Natur aus starr (rigide). Die konstitutionelle Rigidität ist lediglich ein Mittel zur Sicherung der Vorherrschaft der Verfassung.

Die Änderung der Verfassung muss durch das spezielle Reformverfahren erfolgen. Jedes ordentliche Gesetz, das der Verfassung widerspricht, ist verfassungswidrig und muss aus der Rechtsordnung beseitigt werden.

Wir unterscheiden zwei Arten von Reformverfahren:

  • Das ordentliche Verfahren
  • Das verschärfte Verfahren

Die Existenz von zwei Verfassungsreformprozessen mit unterschiedlichem Grad an Rigidität beweist, dass der Verfassungsgeber sich dafür entschieden hat, den Reformprozess zu erschweren, um bestimmte kritische Aspekte des Systems vor Änderungen zu schützen, was die Möglichkeit einer Reform jedoch nicht ausschließt. Diese Option entspricht in der Regel der Überzeugung, dass die Einführung *materieller* (inhaltlicher) Grenzen der Reform keine wirksame Barriere darstellt, um politische Veränderungen zu verhindern.

Gerade bei den wichtigsten Fragen, die gegebenenfalls politisches Handeln auf verfassungsmäßigem Wege erfordern, können Prognosen des Verfassungsgebers nutzlos sein. Daher ist in der spanischen Verfassung die Möglichkeit der Reform auch für die wichtigsten Aspekte der verfassungsmäßigen Ordnung offen. Dies kann zumindest dazu dienen, die mögliche Transformation des Systems zu kanalisieren und unkontrollierte Maßnahmen zu vermeiden.

Kurz gesagt, die Verfassung sieht keine absoluten materiellen (inhaltlichen) Grenzen für Verfassungsänderungen vor, was deren Vergeblichkeit erklärt. Daher sollten die wesentlichen Aspekte des spanischen politischen Systems in jedem Fall lediglich als eine Grenze für die Reform betrachtet werden, in dem Sinne, dass bei deren Überschreitung tatsächlich eine Transformation des politischen Regimes in ein anderes System stattfindet.

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