Notbeleuchtung: Arten, Anforderungen und Installation

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Notbeleuchtung: Grundlagen und Anforderungen

Notbeleuchtung ist dazu bestimmt, bei Ausfall der normalen Beleuchtung sicherzustellen, dass Flucht- und Rettungswege sowie andere Bereiche für die Evakuierung der Öffentlichkeit ausreichend beleuchtet sind und wichtige Sicherheitspunkte hervorgehoben werden. Notbeleuchtung muss automatisch (innerhalb von weniger als 0,5 Sekunden) in Betrieb gehen, wenn die normale Beleuchtung ausfällt.

Gemäß der Technischen Baubestimmung (TBB) muss die Notbeleuchtung auf Evakuierungswegen innerhalb von 5 Sekunden mindestens 50% und innerhalb von 60 Sekunden 100% der erforderlichen Beleuchtungsstärke erreichen. Die Anlage muss ab dem Moment des Ausfalls mindestens eine Stunde lang die Betriebsbedingungen erfüllen.

Notbeleuchtung wird in zwei Hauptkategorien unterteilt:

  • Sicherheitsbeleuchtung
  • Ersatzbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtung

Sie gewährleistet die sichere Evakuierung eines Bereichs oder die sichere Beendigung gefährlicher Arbeiten. Sicherheitsbeleuchtung wird automatisch in Betrieb genommen (unabhängig von der Intervention eines Bedieners), wenn die normale Beleuchtung ausfällt (V = 0) oder die Versorgungsspannung unter 70% ihres Nennwertes fällt. Dies soll eine einfache und sichere Evakuierung der Öffentlichkeit aus dem Raum ermöglichen.

Die Sicherheitsbeleuchtung umfasst drei Typen:

  • Fluchtbeleuchtung
  • Antipanikbeleuchtung (Umgebungsbeleuchtung)
  • Beleuchtung von Bereichen mit hohem Risiko

Fluchtbeleuchtung

Sie ermöglicht die Erkennung und Nutzung von Flucht- und Rettungswegen. Sie muss nicht nur den Fluchtweg kennzeichnen, sondern auch eine minimale Beleuchtungsstärke von 1 Lux auf dem Boden von Fluchtwegen bis zu 2 m Breite gewährleisten. Bei breiteren Wegen muss im zentralen Bereich, der mindestens die Hälfte der Wegbreite ausmacht (gemäß CTE), eine Beleuchtungsstärke von 0,5 Lux erreicht werden. An Stellen, wo manuelle Brandschutzeinrichtungen oder Hauptverteilerkästen für die Beleuchtung liegen, sind 5 Lux erforderlich.

Ist der Fluchtweg breiter als 2 m, oder gibt es mehrere Gänge, wird die Beleuchtung als Antipanikbeleuchtung behandelt. Das Verhältnis zwischen der maximalen und minimalen Beleuchtungsstärke auf der Achse der Hauptfluchtwege muss unter 40 liegen.

Die Fluchtbeleuchtung muss mindestens 1 Stunde lang die oben angegebene Beleuchtungsstärke bieten. Es muss sichergestellt werden, dass die Fluchtwege in den Betrieben immer beleuchtet sind, wenn die Räumlichkeiten besetzt sind oder sein können, entweder durch normale Beleuchtung oder durch Fluchtbeleuchtung.

In Bereichen, die nicht ständig besetzt sind (z. B. Geschäftsräume in der Nacht), kann die normale Beleuchtung die Funktion der Fluchtbeleuchtung übernehmen, vorausgesetzt, der Zugang ist für die Öffentlichkeit nicht möglich und der Betrieb erfolgt nur durch autorisiertes Personal. Dennoch müssen immer nicht-ständige Notleuchten bei Ausfall der normalen Stromversorgung vorhanden sein.

In bestimmten Bereichen, in denen die Öffentlichkeit die normale Beleuchtung ausschalten oder deren Intensität zu bestimmten Tageszeiten reduzieren kann (z. B. Garagen, Gehwege, Hotels, Krankenhäuser), oder in Bereichen mit geringer Routinebenutzung (z. B. Nicht-Evakuierungszonen, Feuerleitern), gewährleistet die normale Beleuchtung nicht immer die notwendige Beleuchtung und Kennzeichnung der Fluchtwege. In solchen Fällen muss die normale Beleuchtung durch Notbeleuchtung ergänzt werden.

Fluchtwege

Fluchtwege sind die fest definierten Wege von einem beliebigen Punkt innerhalb eines Gebäudes zu den lokalen oder Gebäudeausgängen, wie Korridore, Treppenhäuser, Rampen usw.

Wenn mehrere, nicht hoch frequentierte Bereiche miteinander verbunden sind und deren Gesamtfläche weniger als 50 m² beträgt (z. B. Hotelzimmer mit Flur und Schlafzimmer, getrennt durch eine Tür), wird der Beginn des Fluchtwegs an der Tür zum allgemeinen Evakuierungsbereich betrachtet.

Die Technische Baubestimmung (CTE) legt fest: Der Beginn des Fluchtwegs wird an jedem nutzbaren Punkt angenommen, mit folgenden Ausnahmen: Innerhalb von Wohneinheiten und in Räumen oder miteinander verbundenen Bereichen, in denen die Belegungsdichte mehr als 1 Person pro 10 m² beträgt und deren Fläche weniger als 50 m² ist (z. B. Zimmer in Hotels, Wohnheimen, Krankenhäusern, Geschäften), kann der Beginn des Fluchtwegs an der Tür der jeweiligen Wohneinheit oder des Raumes angenommen werden.

Die Länge dieser Wege wird auf der gleichen Achse gemessen. Wege, auf denen sich Elemente befinden, die den Durchgang behindern, werden nicht als Fluchtwege berücksichtigt.

Antipanikbeleuchtung (Umgebungsbeleuchtung)

Sie soll Panikrisiken vermeiden, indem sie eine ausreichende Sichtbarkeit im gesamten Bereich ermöglicht, um Fluchtwege zu finden und zu erreichen sowie Hindernisse zu identifizieren. Antipanikbeleuchtung muss mindestens 1 Stunde lang eine minimale horizontale Beleuchtungsstärke von 0,5 Lux auf dem Boden bis zu einer Höhe von 1 m bieten.

Das Verhältnis zwischen der maximalen und minimalen Beleuchtungsstärke in allen Bereichen, die keine Fluchtwege sind, muss unter 40 liegen. Flucht- und Antipanikbeleuchtung kann nur mit Notbeleuchtung an jedem Punkt realisiert werden. Es ist daher ratsam, Beleuchtungseinrichtungen mindestens 2 m über dem Boden zu installieren, außer in Sonderfällen wie Kinos, Theatern usw.

Es ist offensichtlich nicht notwendig, dass diese Beleuchtung unter normalen Lichtverhältnissen in Betrieb ist.

Beleuchtung von Bereichen mit hohem Risiko

Sie stellt sicher, dass Personen, die potenziell gefährliche Tätigkeiten ausüben oder in einer gefährlichen Umgebung arbeiten, ihre Arbeit sicher beenden und den Bereich verlassen können. Die Beleuchtung von Bereichen mit hohem Risiko muss mindestens so lange in Betrieb sein, wie es dauert, die Tätigkeit sicher zu beenden und den Hochrisikobereich sicher zu verlassen. Dabei muss eine Beleuchtungsstärke von mindestens 15 Lux oder 10% der normalen Beleuchtung (der höhere Wert ist maßgebend) bereitgestellt werden.

Das Verhältnis zwischen der maximalen und minimalen Beleuchtungsstärke im gesamten Hochrisikobereich sollte weniger als 10 betragen. Auch hier ist es nicht notwendig, dass diese Beleuchtung unter normalen Stromversorgungsbedingungen in Betrieb ist.

Beispiel: Beleuchtung ist in Hochrisikobereichen erforderlich, wo eine Maschine sicher in den Leerlauf gebracht werden muss.

Ersatzbeleuchtung

Sie ermöglicht die sichere Fortsetzung der Arbeit bis zu deren Abschluss, auch wenn die Beleuchtungsstärke unter dem Normalwert liegt. Sie ist in Bereichen wie Krankenhäusern zu installieren, wo eine minimale Beleuchtungsstärke von nicht weniger als 5 Lux auf dem Boden und in der Mitte der Hauptwege erforderlich ist.

In Operationssälen, Intensivstationen, Behandlungsräumen und Kreißsälen sollte die Ersatzbeleuchtung eine Beleuchtungsstärke aufweisen, die der normalen Beleuchtung entspricht. Sie muss ab dem Moment des Lichtausfalls oder wenn die normale Versorgungsspannung unter 70% ihres Nennwertes fällt, in Betrieb gehen. Sie sollte mindestens zwei Stunden lang funktionieren.

Wenn die Ersatzleuchten eine Beleuchtung unterhalb der normalen Beleuchtung bieten, werden sie nur verwendet, um die Arbeit sicher zu beenden.

Voraussetzungen für die Installation der Notbeleuchtung

Stromversorgung der Notbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtung muss automatisch aus eigenen Energiequellen (Sicherheitsstromversorgung) mit ausreichender Leistung für eine vorgeschriebene Zeit versorgt werden. Dies gilt für jede Art von Beleuchtung, sei es autonom (jede Leuchte hat ihre eigene interne Quelle) oder zentral (eine Quelle speist mehrere Leuchten).

Wenn die Stromversorgung durch Batterien erfolgt, müssen diese bei externer Lastversorgung geladen werden.

Arten von Notleuchten: Nach Art der Stromversorgung

Notleuchten können von zweierlei Art sein:

  • Autonom: Die Energiequelle ist einzigartig für jede Leuchte und befindet sich in deren Innerem oder maximal 1 m davon entfernt. Diese werden in der Regel für die Sicherheitsbeleuchtung eingesetzt.
  • Zentral: Die Stromversorgung speist mehrere Geräte gleichzeitig. Diese Beleuchtung wird häufig als Ersatzbeleuchtung verwendet.

Arten von Notleuchten: Nach Betriebsart

Notleuchten können drei Arten haben:

  • Nicht-dauerhaft: Hier sind alle Leuchten nur dann in Betrieb, wenn die normale Stromversorgung ausfällt. Sie verfügen über einen einzigen Satz Lampen, der über eine Sicherheitsstromversorgung betrieben wird. Diese Leuchten funktionieren ausschließlich als Notbeleuchtung und eignen sich besonders für die Antipanikbeleuchtung.
  • Kombiniert: Diese Notbeleuchtung enthält zwei oder mehr Lampen. Mindestens eine Lampe wird über eine Notstromversorgung (z. B. für die Beschilderung) und eine andere über die normale Stromversorgung (für die Notbeleuchtung) gespeist. Der Satz von Lampen, der mit normaler Beleuchtung leuchtet, kann einen normalen Ein-/Ausschalter haben. Der Ausfall der Glühbirnen, die mit normaler Beleuchtung betrieben werden, birgt nicht die Gefahr eines Mangels an Notbeleuchtung. Kombinierte Leuchten können wiederum nicht-dauerhaft oder dauerhaft sein, abhängig von der Rolle der Lampe(n), die an der Notbeleuchtung beteiligt sind. Sie eignen sich am besten für Orte, an denen eine doppelte Funktion erforderlich ist: die Beleuchtung des Fluchtwegs und die permanente Signalisierung von Elementen (Türen, Flure, Treppen, Ausgänge, Feuerlöschmittel, Lichtbänder usw.).
  • Dauerhaft: Bei dieser Art von Notbeleuchtung sind die Lampen jederzeit in Betrieb, sowohl bei normaler Versorgungsspannung als auch bei deren Ausfall (Sicherheitsstromversorgung). Sie funktionieren somit sowohl als normale Beleuchtung als auch als Notbeleuchtung. Da die Lampen kontinuierlich in Betrieb sind, ist ihr Verschleiß schneller als bei anderen Leuchtentypen. Wenn eine Lampe ausfällt und nicht sofort ersetzt wird, entsteht ein Zeitraum ohne Notbeleuchtung. Diese Art eignet sich besonders für die Fluchtbeleuchtung.

Autonome Notleuchten: Aufbau und Funktion

Eine autonome Notleuchte enthält folgende Komponenten, entweder im Gehäuse selbst oder innerhalb von 1 m davon:

  • Einen Satz von Lampen (mindestens zwei), z. B. Glühlampen oder Leuchtstofflampen.
  • Einen Akku für die Notstromversorgung. Dieser Akku muss innerhalb von mindestens 24 Stunden vollständig aufgeladen sein, um die vom Hersteller angegebene Autonomie zu gewährleisten.
  • Eine Ladeschaltung.
  • Eine Entladeschaltung, die das Gerät nach Ablauf der Autonomiezeit abschaltet.
  • Eine Schaltung, die die Leuchte automatisch in den Notbetrieb schaltet, wenn die Versorgungsspannung unter 70% fällt.
  • Eine Schaltung zur Simulation eines Stromausfalls, um die Funktion der Leuchte vom Normalbetrieb in den Notbetrieb zu testen.
  • Einen Schalter für Start/Ruhemodus (z. B. für Feiertage). Wenn vorhanden, wird der Ruhemodus automatisch deaktiviert, sobald die normale Stromversorgung wiederhergestellt ist. Der Schalter kann lokal (am Gerät) oder fernbedient sein.
  • Eine Statusanzeige.
  • Ein Gehäuse, das normalerweise aus einem Reflektor und einem Diffusor besteht.

Orientierungsleuchten (Beacon Pilot)

In Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen werden Orientierungsleuchten an jeder Stufe von Treppen und an Rampen mit einer Steigung von mehr als 8% installiert. Diese müssen eine ausreichende Intensität aufweisen, um den Trittbereich zu beleuchten. Es ist ratsam, eine Orientierungsleuchte pro Meter Breite oder Bruchteil davon zu installieren.

Die Stromversorgung für diese Orientierungsleuchten sollte aus den entsprechenden Schaltplänen ersichtlich sein. Sie sind auch in Hotels, Schulen, Geschäften, Büros usw. zu installieren. Die Orientierungsleuchten sollten bei Ausfall der normalen Stromversorgung oder wenn die Versorgungsspannung unter 70% des Nennwertes fällt, automatisch in den Notbetrieb umschalten.

Orientierungsleuchten können zentral oder autonom betrieben werden. Autonome Orientierungsleuchten verhalten sich wie autonome Notleuchten.

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