Notfallpläne: Regional, Speziell & PLATERCAM Madrid
Classified in Lehre und Ausbildung
Written at on Deutsch with a size of 5,72 KB.
Regionale und Spezielle Notfallpläne
Regionale Pläne
Regionale Pläne werden entwickelt, um allgemeine Notfälle zu bewältigen, die im jeweiligen territorialen Bereich einer Autonomen Gemeinschaft (CCAA) und auf untergeordneten Ebenen auftreten können. Der territoriale Plan der CCAA, der als Masterplan fungiert, bildet den organisatorischen Rahmen für das gesamte Gebiet und ermöglicht die Integration von Raumplänen untergeordneter Ebenen. Die staatliche Verwaltung schafft organisatorische Verfahren, um die Leitung und Koordinierung der Regionalpläne durch staatliche Behörden in Notfallsituationen von potenziell nationalem Interesse sicherzustellen.
Im Allgemeinen analysieren diese Pläne alle Risiken, die in einem bestimmten geografischen Gebiet (Gemeinschaft, Gemeinde, Kreis) auftreten können. Sie dienen dazu, Dienste zu organisieren und eine angemessene und koordinierte Reaktion auf das Eintreten dieser Risiken zu gewährleisten.
Spezielle Pläne
Spezielle Pläne werden für Risiken entwickelt, deren Besonderheit eine spezifische technisch-wissenschaftliche Methodik erfordert. Ihre territorialen Grenzen richten sich nach dem spezifischen analysierten Risiko. Folgende Risiken werden typischerweise abgedeckt:
- Nuklearer Notfall
- Kriegssituationen
- Hochwasser
- Erdbeben
- Chemische Unfälle
- Transport gefährlicher Güter
- Waldbrände
- Vulkanische Aktivität
- Zwischenfälle im Winter
Arten Spezieller Pläne
- Grundlegende Pläne: Für Notfallsituationen im Kriegsfall und bei nuklearen Ereignissen (beide von nationalem Interesse).
- Besondere Pläne:
- Staatlich oder überregional: Schaffen Mechanismen zur Organisation von Ressourcen und Diensten sowie zur Leitung und Koordinierung der besonderen Pläne der Autonomen Gemeinschaften in Notfallsituationen von nationalem Interesse.
- Autonome Region: Decken spezifische Risiken in ihrem Hoheitsgebiet ab. Sie können in den Masterplan der Autonomen Gemeinschaft integriert werden. Es werden Mechanismen zur Koordinierung mit staatlichen Plänen für die Integration festgelegt.
PLATERCAM: Territorialplan für Madrid
Gesetzliche Grundlage und Struktur
Der PLATERCAM (Territorialplan der Gemeinschaft Madrid) wurde durch das Dekret 85/1992 vom 17. Dezember als Masterplan verabschiedet.
Er berücksichtigt Maßnahmen zur territorialen Reaktionsfähigkeit der betroffenen Behörden und die Aktivierung übergeordneter Interessen.
In seiner Funktion als Masterplan verpflichtet der PLATERCAM Gemeinden mit über 20.000 Einwohnern, einen eigenen Territorialen Kommunalen Katastrophenschutzplan zu erstellen, der vier Hauptbereiche umfasst:
Bereiche Kommunaler Pläne
- Organisation des Katastrophenschutzes der Stadtverwaltung
- Kenntnis der Risiken und des Gebiets
- Präventivmaßnahmen
- Maßnahmen zur Reaktion
Einsatzebenen nach Schweregrad
Je nach potenziellem Schweregrad gibt es folgende Ebenen:
- Notfall auf kommunaler Ebene: Erfordert eine lokale Reaktion, die von der Gemeinschaft Madrid (CM) kontrolliert wird. Die CM übernimmt Überwachungs- und Bewertungsaufgaben sowie die Bereitstellung angemessener Unterstützung. Auf dieser Ebene wird der PLATERCAM nicht aktiviert; die operative Leitung liegt beim Stadtrat.
- Notfall auf kommunaler Ebene mit Koordinierung durch die CM: Erfordert den Einsatz von Mitteln und Ressourcen, die Eigentum der CM sind oder im PLATERCAM vorgesehen sind. Die CM übernimmt die Koordinierung der Maßnahmen, die Leitung kann jedoch beim Direktor des lokalen Plans verbleiben. Erfordert Schutz von Personen und Gütern.
- Notfall auf regionaler Ebene: Aufgrund von Art, Ausmaß oder Schwere des Risikos übersteigt der Notfall wahrscheinlich die Reaktionsfähigkeit der lokalen Verwaltung. Die Leitung wird vom Direktor des CM-Plans übernommen.
- Notfall von nationalem Interesse: Der Lenkungsausschuss wird gemeinsam von der zuständigen Behörde und der Zentralregierung gebildet. Der Direktor des Plans wird benannt. Die Koordinierung der zugewiesenen Ressourcen wird aufrechterhalten und der entsprechende staatliche Plan aktiviert.
Aufgaben der Sicherheitsgruppe (Polizei)
Diese Gruppe ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Operationen des Plans unter den besten Bedingungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durchgeführt werden.
- Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Kontrolle von Menschenansammlungen.
- Zugangskontrolle und Absperrung des Einsatzbereichs.
- Verkehrsmanagement und Unterstützung bei Evakuierungsmaßnahmen.
- Sofortige Evakuierung von gefährdeten Personen.
- Schutz von Werten vor möglichen antisozialen Handlungen.
- Suche nach Opfern in Zusammenarbeit mit der Interventionsgruppe bei Such- und Rettungsaktionen.
- Unterstützung des Kommunikationssystems.
- Unterstützung bei der Information der Öffentlichkeit.
- Erkundung des Einsatzbereichs und Bewertung der Schäden.
- Erstellung von Berichten für die Planleitung.
Zusammensetzung der Sicherheitsgruppe
Die Sicherheitsgruppe wird von der Generaldirektion für Bürgerschutz geleitet und besteht aus Kräften der örtlichen Polizei sowie den Sicherheitskräften und -organen des Staates.