Die Novemberrevolution und die Weimarer Republik

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Die Novemberrevolution 1918

Am 29. September 1918 forderte die Heeresleitung das Ende des Krieges. Die Novemberrevolution war geprägt durch den Wunsch des Volkes, den Kaiser abzuschaffen, politische Entscheidungen mitzubestimmen und Grundrechte zu erhalten, da diese zuvor allein bei der Heeresleitung lagen.

Obwohl Wilhelm II. nicht abdanken wollte, verkündete Prinz Max von Baden eigenmächtig seine Abdankung. Gleichzeitig trat er als Kanzler zurück und übergab die Macht an Friedrich Ebert (SPD). Am selben Tag rief Philipp Scheidemann (SPD) die Republik aus, zwei Stunden später folgte Karl Liebknecht (USPD). Ab dem 9. November gab es keinen Kaiser mehr; Wilhelm II. floh am 10. November in die Niederlande. Die politische Situation war instabil, Deutschland versank im Chaos, und es herrschte ein heftiger Streit zwischen Kommunisten und anderen Parteien.

Die Nationalversammlung in Weimar

Aufgrund der Novemberrevolution und der Ausrufung der Republik wurde beschlossen, eine Nationalversammlung zu bilden. Diese trat am 6. Februar 1919 in Weimar zusammen, da Berlin aufgrund der politischen Unruhen als zu unsicher galt. Die Aufgaben der Nationalversammlung waren:

  • Einen Friedensvertrag mit den Siegermächten unterzeichnen
  • Eine Verfassung ausarbeiten
  • Die staatliche Ordnung wiederherstellen

Der Versailler Vertrag

Am 18. Januar 1919 versammelten sich die Siegermächte in Paris, um über den Friedensvertrag zu entscheiden. Am 7. Mai wurde der Vertrag den Deutschen in Versailles vorgelegt. Trotz des massiven Widerstands in der Bevölkerung unterzeichnete der deutsche Außenminister das Dokument am 28. Juni 1919, da es keine andere Alternative gab. Deutschland wurde als alleiniger Kriegsschuldiger angesehen und musste:

  • Hohe Reparationszahlungen leisten
  • Große Teile seines Waffenarsenals abgeben
  • Gebiete abtreten

Die Weimarer Verfassung

Am 11. August 1919 wurde die erste demokratische Verfassung, die Weimarer Verfassung, veröffentlicht. Die wichtigsten Neuerungen waren:

  • Gewaltenteilung: Kontrolle der Macht durch verschiedene staatliche Organe.
  • Volkssouveränität: Das Volk konnte den Reichspräsidenten wählen.

Dennoch war es keine vollkommene Demokratie, da die Verfassung problematische Befugnisse enthielt:

  • Artikel 25: Der Reichspräsident konnte den Reichstag auflösen.
  • Artikel 48: Der Reichspräsident konnte bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit Grundrechte außer Kraft setzen und bewaffnete Macht einsetzen.

Diese Verfassung bildete die Grundlage für die ersten Wahlen am 6. Juni 1920.

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