Die Obligation: Struktur, Elemente und Leistung

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Struktur der Obligation

Die Beziehung hat obligatorisch 3 Elemente:

  • a) Recht auf Kredit: Es stellt die erzwungene Seite dar und besteht aus einem subjektiven Recht des Gläubigers, das gilt, weil der Gläubiger vom Schuldner die Realisierung eines bestimmten persönlichen Verhaltens verlangen kann. Es fällt nicht dem Schuldner zu, sondern dem Gläubiger, der die Leistungen realisieren lässt, bzw. über die Konsequenz des Nichterfüllens.
  • Die Wirksamkeit des Rechts auf Kredit wird erstens dadurch gesichert, dass die Verantwortung beim Schuldner liegt. Sie kann jedoch mit einer Reihe von Maßnahmen wie der Bestellung von Wertpapieren oder durch die Einbeziehung anderer Personen oder Güter, die obligatorisch einen Wert darstellen, mit solchen Maßnahmen wie dem Einfrieren verstärkt werden.
  • Die Position des Gläubigers in der obligatorischen Beziehung ist nicht ausschließlich durch das Recht auf Kredit definiert, denn es fallen auch Aufgaben an, wie die Erleichterung der Erfüllung der Obligation.
  • b) Schulden: Eine rechtliche Verpflichtung, durch die der Schuldner ein bestimmtes Verhalten zugunsten des Gläubigers ergreifen muss, die mit der Entstehung der Obligation verbunden ist.
  • Die Position des Schuldners ist nicht ausschließlich durch die Schulden definiert, denn er trägt auch Verantwortung und übernimmt andere Nebenaufgaben, wie z.B. die Pflicht zur Erhaltung (der Sache), die Verhinderung von Beeinträchtigungen, oder die Pflicht, nach Treu und Glauben zu handeln.
  • c) Verantwortung: Es gibt Verantwortung. Schulden ohne Verantwortung, sodass der Gläubiger daher keinen Ersatz verlangen kann. Die Verantwortung wird als universelle finanzielle Haftung bezeichnet.
  • Die Verantwortung entsteht, wenn die Nichterfüllung vorliegt, die verschiedene Formen annehmen kann. Sie liegt beim Schuldner nach den gesetzlichen Kriterien, es sei denn, es liegt ein Entlastungsgrund vor, der die Verpflichtung ohne weitere Konsequenzen für den Schuldner erlöschen lässt. Ebenso hängen die Auswirkungen von der Art der Verletzung ab.
  • Als Konsequenz all dessen gilt das Recht des Gläubigers, dass die Leistungen aus dem Vermögen des Schuldners verlangt werden können, wenn möglich, sachlich und rechtlich, oder durch die Substitution durch ein Geldäquivalent. Dazu kommt der Schadensersatz.
  • Die universelle Verantwortung des Schuldners kann durch Sicherheiten wie Garantien oder Bürgschaften oder mit einer Vertragsstrafe gestärkt werden.

Die Leistung

  • a) Konzept: Die Leistung ist das Verhalten, das der Schuldner für den Gläubiger erbringen muss, entsprechend dem, was im Moment, am Ort und zur Zeit der Obligation vorgeschrieben ist.
  • Diese kann beinhalten:
    • Geben einer Sache oder eines Gutes: Übergabe des Eigentums an den Gläubiger oder Besitz, oder nur die Gewährung der Nutzung bestimmter Befugnisse.
    • Ein Tun: eine Handlung zugunsten des Gläubigers.
    • Ein Unterlassen: das Nicht-Ausüben bestimmter Befugnisse.
  • Manchmal soll die Leistung komplex sein, sie kann sich auf die Verbindung mehrerer der oben genannten Unterscheidungen beziehen. Sie werden alle zusammen als eine Einheit betrachtet, aber die Leistungen müssen alle erfüllt sein, damit sie wirksam sind und das Interesse des Gläubigers befriedigen.
  • Die Leistung muss als Hauptmerkmal erlaubt, möglich und bestimmt sein.
  • b) Anforderung der Rechtmäßigkeit: Die Bestimmung der Leistung bedeutet, dass sie nicht gegen das Gesetz, die Moral und die öffentliche Ordnung verstößt. Spezifischer können Gegenstand des Vertrags alle Dinge sein, die nicht außerhalb des Handels stehen, und Dienstleistungen, die nicht gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen.
    • Recht: Jede zwingende gesetzliche Regel.
    • Moral: Moralische Werte, die in einer gegebenen Gesellschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt gelten.
    • Öffentliche Ordnung: Prinzipien, die das Muster der Gesellschaft bilden.
  • Die Anwendung dieser Grenzen kann in verschiedenen Arten von Vorschriften erfolgen. Bei der Leistung schließt dies verschiedene Handelsgeschäfte ein, die während des Betriebs stattfinden und nicht nur im Widerspruch zum Recht und zur Moral stehen.
  • c) Bedingung der Möglichkeit: Die Leistung muss möglich sein. Die Unmöglichkeit kann folgende Formen annehmen:
    • Ursprünglich oder nachträglich.
    • Absolut.
    • Gesamt oder teilweise.
  • Nur die anfängliche absolute Unmöglichkeit, die das gesamte Ergebnis betrifft, führt zur Nichtigkeit der Leistung und der Obligation. Die restlichen (Formen der Unmöglichkeit) erzeugen andere Konsequenzen.
  • d) Anforderung der Bestimmtheit: Die Leistung muss zum Zeitpunkt der Entstehung der Verpflichtung bestimmt sein, da sonst weder Schuldner noch Gläubiger ihre Rechte und Pflichten aus der Obligation kennen würden.

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