Obligationenrecht II - Vertragsbeendigung & -auslegung
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Obligationenrecht II
Final Exam
Punkt 1: Obligatorische Force Verträge
Die Einhaltung Tassen ausdrückliche Klausel und Vertragsabschluss:
Explizit: diejenigen, deren Bestimmungen sind in den Text des Vertrages fallen, klar und deutlich und deren Auslegung eignet sich nicht, um jeden Zweifel.
Konkludent: sie sollen als Teil des Vertrages, aber nicht formell geäußert wurden, oder wenn sie waren, sind je nach Auslegung bei Fragen nach der Bedeutung und Tragweite gegeben.
Der Widerruf des Vertrages in beiderseitigem Einvernehmen:
Dass die Verträge nach dem Willen der Parteien gekündigt werden können, müssen wir den Willen aller Teile davon, nicht nur den Willen einer oder beiden Parteien an. Dies liegt daran, wenn die Parteien im gegenseitigen Einvernehmen erstellt haben, können die gleichen disculverlo nur.
Der Widerruf des Vertrags durch einseitige Willenserklärung der Vertragsparteien
Innerhalb bestimmter Arten von Verträgen der Gesetzgeber ermöglicht Kündigung durch einseitige Willenserklärung der Parteien, und es gibt Fälle, in denen die Macht wird von der Partei, an die sie übertragen ist unveräußerlich. Zum Beispiel, Leasing-, Arbeits- in die Auflösung der Gesellschaft für eine feste Amtszeit Verträge, Spenden und Verkauf von Pensionsgeschäft.
Treu und Glauben bei der Durchführung von Verträgen:
Verträge nach Treu und Glauben umgesetzt werden und verpflichten sich nicht nur in ihnen zum Ausdruck gebracht, aber die Folgen der gleichen Verträge wie die Aktien-, Nutzungs- oder Rechts.
Impliziten Verpflichtungen in ihnen:
Die Integration mit dem Gesetz und den Einsatz: Recht auf den Vertrag durchsetzen, auch wenn es um die normale Ordnung kommt, gibt aber, wenn es in unabdingbaren Normen kommt durch Einzelpersonen. Verwenden Sie ein Standard Regel des Willens der Parteien, die entscheidend beeinflussen viele der vorgeschlagenen Lösungen durch den Gesetzgeber.
Diligence, dass der Schuldner machen muss, die Erfüllung seiner Verpflichtungen:
Interpretation des Vertrags durch den Richter:
Erfolgt in zwei Formen, Klassifizierung und Auslegung des Vertrages sich.
Die Einstufung des Vertrags obliegt es dem Gesetzgeber erste und dann zu beurteilen.
Interpretation selbst: Man muss berücksichtigen, bestimmte Grundsätze und Regeln im Gesetz, Lehre und Rechtsprechung festgelegt.