Öffentliche Auftragsvergabe: Grundsätze, Verfahren und Recht
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Grundsätze der öffentlichen Auftragsvergabe
Funktionen der Grundsätze
Die Funktionen dieser Grundsätze umfassen:
- Berichterstattung (Bericht)
- Veröffentlichung (Artikel)
- Erläuterungen
Regelnde Grundsätze der öffentlichen Tätigkeit
Die öffentliche Tätigkeit wird unter anderem durch die folgenden Grundsätze geregelt:
- Effizienzprinzip
- Grundsatz der Effektivität
- Grundsatz der Bekanntmachung und anderer Verfahren (Anzeigen)
- Grundsatz des freien Wettbewerbs
- Grundsatz der Gleichbehandlung
- Grundsatz von Treu und Glauben
- Grundsatz der Unantastbarkeit der Vermögenswerte
Freiheiten der Verwaltung bei der Beschaffung
Diese Grundsätze bestimmen die Entwicklung der administrativen Beschaffungsverwaltung und gewähren der Verwaltung weitreichende Freiheiten bei:
- Der Wahl des Auftragnehmers
- Der Wahl des Vertragsgegenstands
- Der Bestimmung des Preises, des Inhalts oder des wirtschaftlichen Werts des Auftrags
- Dem Ausgleich zwischen den Positionen der beiden Seiten
Rechtsform und Hierarchie der Vorschriften
Die Hierarchie der Vorschriften im öffentlichen Auftragswesen unterliegt der folgenden Reihenfolge:
- Verfassung
- Internationale Instrumente, die in Costa Rica in Kraft sind und bestimmte Aspekte des öffentlichen Auftragswesens regeln
- Gesetz über staatliche Verträge (Government Contracts Act)
- Andere Gesetze zum Beschaffungsmanagement
- Allgemeines Gesetz über die öffentliche Verwaltung (General Law Public Administration)
- Die Verordnung zum Gesetz über die administrative Vertragsvergabe (Verwaltungs-Contracting)
- Sonstige Vorschriften zur Verwaltung des öffentlichen Auftragswesens
- Die Ausschreibungsunterlagen (Plakat oder Verdingungsunterlagen)
- Der jeweilige Vertrag
Verfahrensvoraussetzungen für das Beschaffungsmanagement
Die Voraussetzungen umfassen:
- Einleitung des Verfahrens
- Budgetzugang
- Überprüfung der Prognose (Forecast Verification)
- Erste Entscheidung
- Vergabeakte (Datei)
Die Ausschreibungsunterlagen (Spezifikationen)
Die Ausschreibungsunterlagen, auch als Spezifikationen bekannt, stellen die spezifische Regelung dar, welche die Vergabe fördert. Sie sind in zwei Teile unterteilt:
- Die administrativen Bedingungen
- Die rein technischen Bedingungen
Formale Elemente der Ausschreibung
Die formalen Elemente, die in den Unterlagen aufgeführt sind:
- Identifizierung der Vergabestelle (Body-Promotor), Art und Anzahl der Angebote
- Formular
- Zahlungsstelle für die Abwicklung des Verfahrens
- Frist für die Einreichung der Angebote
- Anzahl der Kopien
- Prozentsatz der Garantien für die Beteiligung und/oder die Einhaltung der Steuervorschriften
- Arten (der Verträge/Verfahren)
- Art und Menge der zu erwerbenden Waren und/oder Dienstleistungen
- Option für zukünftige Käufe (Future Purchase Option)
- Bewertungstabelle der Angebote (Gewichts-Tabelle)
- Bewertungspunkte (Hits)
- Beizufügende Dokumente zum Angebot
- Lieferwirkung (Wirkung beliefern)
- Frist für die Vergabe
- Zeitplan (Time)
- Qualitätskontrolle
Das Angebot
Das Angebot ist die Willenserklärung des Teilnehmers, den Vertrag mit der Verwaltung gemäß den Bestimmungen der Ausschreibungsunterlagen abzuschließen.
Vergabeverfahren
1. Öffentliche Ausschreibung (Competitive Bidding)
Die öffentliche Ausschreibung ist das Standardverfahren im Wettbewerbsstatus. Sie ist unter anderem in den Fällen anzuwenden, die in Artikel 27 des Gesetzes über die administrative Vertragsvergabe genannt sind, insbesondere in Bezug auf die Höhe des ordentlichen Haushalts zur Deckung des Bedarfs an Waren und Dienstleistungen, Verwaltungspersonal, unbestrittenen Geschäftsklagen und Schätzungen.
Die Ausschreibung ist insbesondere in den folgenden Fällen zu beachten:
- In jedem Verkauf oder der Veräußerung beweglicher oder unbeweglicher Güter oder der Miete von öffentlichem Eigentum, außer wenn das Auktionsverfahren angewendet wird.
- Bei der Vergabe von öffentlichen Einrichtungen.
- Bei der Vermietung von unschätzbarem Wert.
- In Fällen der Beschaffung von Lieferungen im Modus der Bedarfsdeckung und Leistung durch Aneignung.
- Beim Abschluss von Rahmenvereinbarungen, die unter diese Verordnung fallen.
Fristen für den Eingang der Angebote
Die Mindestdauer für den Eingang der Angebote beträgt fünfzehn Arbeitstage, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der Ausschreibung bis zum Tag und der Uhrzeit der Angebotsöffnung (einschließlich).
Zuschlag und Entscheidungsfrist
Über das Angebot muss innerhalb der Frist entschieden werden, die in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt ist. Diese Frist darf in keinem Fall das Doppelte der Frist für die Einreichung der Gebote überschreiten.